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Bayern News! Architektur, die Hilfe bietet

Veröffentlicht am Dienstag, dem 09. Februar 2016 von Bayern-247.de



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Freie-PM.de: Auswirkungen baulicher Maßnahmen auf pflegebedürftige Sehbehinderte

Das gesellschaftliche Phänomen
In unserer heutigen Gesellschaft alt zu werden, ist noch immer mit einer Vielzahl von Stigmatas behaftet. Wenn dann noch eine Behinderung das Älterwerden erschwert, lässt der Gedanke daran eine wenig positive Aussicht zu. Doch aus Sicht der demografischen Entwicklung wird die Thematik weiter an Fahrt gewinnen, denn die weltweite Zunahme von sehgeschädigten Senioren liegt unter anderem an dem Phänomen einer alternden Gesellschaft und der steigenden Lebenserwartung. Die WHO schätzt, dass wir allein in Deutschland ca. 1,2 Millionen Blinde und Sehgeschädigte haben. Knapp zwei Drittel stellt die Gruppe der ab 60zig Jährigen. Das verbleibende Drittel bildet die wachsende Altersgruppe ab 80 Jahren. Also diejenigen, die möglicherweise in den Seniorenheimen und Residenzen ihre letzte Lebensphase verbringen müssen. Denn dem Trend, möglichst lange in den eigenen vier Wänden autark seinem Lebensrhythmus zu folgen, bleibt vielen Älteren verwährt.
Um das Thema zu sensibilisieren, haben die Vereinten Nationen am 15. Oktober 1969 den „Internationalen Tag des weißen Stocks“ ins Leben gerufen. Der Gedenktag geht auf US-Präsident Lyndon B. Johnson zurück, der fünf Jahre zuvor, am 15. Oktober 1964, in einem symbolischen Akt weiße Langstöcke an blinde Menschen übergeben hatte. Genau dieser Tag ist seit über 20 Jahren in Deutschland der Abschlusstag der Woche des Sehens. Viele Organisationen nehmen dies zum Anlass, um auf die Probleme und der daraus resultierenden Herausforderungen blinder und sehgeschädigter Menschen aufmerksam zu machen.

Barrierefreiheit – eine spezielle Architektur?
Um auf den Schwerpunkt der Altersstruktur zu reagieren, stellt sich zweifelsfrei die Frage, wie müssen Seniorenzentren gestaltet sein, um die Pflege und Betreuung sehgeschädigter Pflegebedürftiger zu verbessern?
Die meisten kennen die Situation: In einem komplexen Gebäude einen bestimmten Ort zu finden, kann zur Herausforderung werden, nicht nur für blinde und sehbehinderte Menschen. Auch Sehende sind betroffen, zum Beispiel Rettungskräfte, die ein Gebäude im Ernstfall zum ersten Mal betreten. Hier kann die Architektur einen entscheidenden Teil dazu beitragen, Lösungen für das sichere und selbständige Bewegen von allen Besuchern und Bewohnern zu schaffen. Zudem unterliegt die Architektur für Blinde und Sehbehinderte besonderen und vielfältigen Kriterien, die für öffentliche Gebäude unter anderem in den Normen 18040 für Barrierefreiheit und 1450 – Bauen für Blinde –geregelt sind.
Doch was bedeutet es eigentlich barrierefrei zu bauen?
Im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sind alle baulichen Anlagen dann barrierefrei, wenn sie ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe für Jeden zugänglich und nutzbar sind. Um Barrierefreiheit umsetzen zu können, muss das Zwei-Sinne-Prinzip konsequent eingehalten werden. Wenn ein Sinn ausfällt, müssen deshalb entsprechende Informationen, Warnungen und Hinweise gleichzeitig für mindestens einen weiteren Sinn vermittelt werden.

Herausforderungen für Architekten
Eine der wesentlichen Aufgaben für die Planer ist die Differenzierung zwischen dem völligen Ausfall eines Sinnes (Blindheit, Taubheit) und der Einschränkung eines Sinnes (Sehbehinderung, Schwerhörigkeit). Diese Herangehensweise ist wichtig, da sich auch die zur Kompensation notwendigen architektonischen Maßnahmen deutlich unterscheiden. So hilft einem blinden Menschen ein visuell gut kontrastierendes und in großen Schriftzeichen dargestelltes Informationsschild nichts. Ebenso geht es dem Sehbehinderten mit einem ausschließlich in Braille formulierten Hinweisschild. Die Schnittmenge, die diese Personengruppen aufweisen, sind Akustik und taktile Hilfen. Unterschiede in der Barrierefreiheit aus Sicht sehbehinderter Menschen sind beispielsweise die kontrastreiche Gestaltung sämtlicher Ausstattungs- und Bedienelemente, die Kennzeichnung von Gefahrenstellen (z.B. Treppen, Glastüren) und die visuelle Information in geeigneter Form (Leuchtdichte, Form, Größe etc.).
Blinde Menschen müssen sich hingegen ein geistiges Bild von ihrer Umwelt machen. Zur Sicherstellung der Mobilität und Orientierung sind deshalb geradlinige, rechtwinklig räumliche Strukturen, geschlossene Orientierungs- und Leitsysteme (z.B. Bodenindikatoren), schriftliche Informationen in Profil- bzw. Brailleschrift oder auch in akustischer Wiedergabe sowie ein deutlich taktiler Kontrast (Material, Form, Oberfläche) notwendig. Um die passenden planerischen Lösungen zu entwickeln ist es daher von grundlegender Bedeutung, die richtige Wahl und das richtige Maß an visuellen, taktilen und auditiven Möglichkeiten für beide Gruppen zu treffen.

Was wird umgesetzt und wo liegt Verbesserungspotential
Einige Architekten sind durchaus sehr bemüht, barrierefreie Anforderungen in ihre Planungen einzubinden. Andere dagegen sind zurückhaltend oder haben die Tragweite des barrierefreien Bauens noch nicht erkannt. Es passiert nicht selten, dass in öffentlichen Gebäuden Rampen und Fahrstühle eingeplant werden, aber die Bedürfnisse von sinneseingeschränkten Menschen nicht berücksichtigt werden. Diese Erfahrungen bestätigten sich auch in einer Studie des Architekturbüros Haindl + Kollegen in München. In Kooperation mit der Stiftung Katholisches Familien- und Altenpflegewerk wurde eine dreijährige Studie durchgeführt, die die Situation von sehgeschädigten Pflegebedürftigen in Seniorenzentren untersuchte. Es gibt kein vergleichbar durchgeführtes Projekt und gilt daher als Novum in der Branche.
Das Architektenteam besichtigte eine Vielzahl von Seniorenzentren und analysierte zunächst die baulichen Maßnahmen, die im Sinne von Barrierefreiheit durchgeführt wurden. Im Fokus der Betrachtungen standen Freianlagen, Gemeinschafts- und Sanitärräume, Bewohnerzimmer sowie Flure, Treppen, Aufzüge und Eingangsbereiche. Um ein Gesamtbild zu zeichnen war es ebenso von Interesse, die Tagesroutinen, Bewohnerstrukturen, Abläufe und Gewohnheiten zu kennen. Im nächsten Schritt wurden die konkreten Anwendungen durchleuchtet und mögliches Optimierungspotential dokumentiert.
Die Architekten kamen nicht umhin festzustellen, dass bei allen Seniorenhäusern Bedarf bestand, auf die Ansprüche sehbehinderter und blinder Heimbewohner besser einzugehen. In einigen Fällen waren es nur Kleinigkeiten wie lose liegende Teppiche, die leicht zu Stolperfallen werden können oder voll gestellte und schlecht ausgeleuchtete Flure. Überdies sind Markierungen, die außerhalb der Sichtweite liegen, in keinem Sinne eines jeden Betrachters. Jedoch eine der wesentlichen Erkenntnisse dieser Studie war, dass das Fehlen eines lückenlosen Orientierungssystems, sowohl für Bewohner als auch Besucher, in allen Einrichtungen erhebliches Optimierungspotenzial bot.
Am Ende wurde den Seniorenhäusern das Ergebnis mit den notwendigen Handlungsoptionen präsentiert und Empfehlungen ausgesprochen, welche baulichen Maßnahmen zur Verbesserung der Bewohnersituation dienen würden.

In Zukunft Barrierefreies Bauen als Standard
Weiterführend bemerkte das Team um Projektleiter Marcus Scholz, dass es in Zukunft zum Standard von baulichen Maßnahmen gehören muss, im Sinne von Barrierefreiheit allen Nutzern des Hauses, den Zugang und das Leben in solchen Einrichtungen ohne Schwierigkeiten nutzbar zu machen. Und wie in diesem Projekt, speziell auf die Zielgruppe der Sehbehinderten und Blinden, denn 90 Prozent aller Informationen über seine Umwelt gewinnt der Mensch über die Augen. Entsprechend große Einschränkungen bringen diese Sinneseinschränkung mit sich. Die Pflege und Betreuung von Betroffenen ist daher sehr anspruchsvoll. „Um eine nach außen hin deutliche Qualitätskennzeichnung solcher Einrichtungen zu kommunizieren, halte ich eine Zertifizierung für sinnvoll“, so Scholz. An solch einem Gütesiegel arbeitet das Team gerade.
(Weitere interessante Senioren News, Infos & Tipps gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> ConceptCabinet << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Auswirkungen baulicher Maßnahmen auf pflegebedürftige Sehbehinderte

Das gesellschaftliche Phänomen
In unserer heutigen Gesellschaft alt zu werden, ist noch immer mit einer Vielzahl von Stigmatas behaftet. Wenn dann noch eine Behinderung das Älterwerden erschwert, lässt der Gedanke daran eine wenig positive Aussicht zu. Doch aus Sicht der demografischen Entwicklung wird die Thematik weiter an Fahrt gewinnen, denn die weltweite Zunahme von sehgeschädigten Senioren liegt unter anderem an dem Phänomen einer alternden Gesellschaft und der steigenden Lebenserwartung. Die WHO schätzt, dass wir allein in Deutschland ca. 1,2 Millionen Blinde und Sehgeschädigte haben. Knapp zwei Drittel stellt die Gruppe der ab 60zig Jährigen. Das verbleibende Drittel bildet die wachsende Altersgruppe ab 80 Jahren. Also diejenigen, die möglicherweise in den Seniorenheimen und Residenzen ihre letzte Lebensphase verbringen müssen. Denn dem Trend, möglichst lange in den eigenen vier Wänden autark seinem Lebensrhythmus zu folgen, bleibt vielen Älteren verwährt.
Um das Thema zu sensibilisieren, haben die Vereinten Nationen am 15. Oktober 1969 den „Internationalen Tag des weißen Stocks“ ins Leben gerufen. Der Gedenktag geht auf US-Präsident Lyndon B. Johnson zurück, der fünf Jahre zuvor, am 15. Oktober 1964, in einem symbolischen Akt weiße Langstöcke an blinde Menschen übergeben hatte. Genau dieser Tag ist seit über 20 Jahren in Deutschland der Abschlusstag der Woche des Sehens. Viele Organisationen nehmen dies zum Anlass, um auf die Probleme und der daraus resultierenden Herausforderungen blinder und sehgeschädigter Menschen aufmerksam zu machen.

Barrierefreiheit – eine spezielle Architektur?
Um auf den Schwerpunkt der Altersstruktur zu reagieren, stellt sich zweifelsfrei die Frage, wie müssen Seniorenzentren gestaltet sein, um die Pflege und Betreuung sehgeschädigter Pflegebedürftiger zu verbessern?
Die meisten kennen die Situation: In einem komplexen Gebäude einen bestimmten Ort zu finden, kann zur Herausforderung werden, nicht nur für blinde und sehbehinderte Menschen. Auch Sehende sind betroffen, zum Beispiel Rettungskräfte, die ein Gebäude im Ernstfall zum ersten Mal betreten. Hier kann die Architektur einen entscheidenden Teil dazu beitragen, Lösungen für das sichere und selbständige Bewegen von allen Besuchern und Bewohnern zu schaffen. Zudem unterliegt die Architektur für Blinde und Sehbehinderte besonderen und vielfältigen Kriterien, die für öffentliche Gebäude unter anderem in den Normen 18040 für Barrierefreiheit und 1450 – Bauen für Blinde –geregelt sind.
Doch was bedeutet es eigentlich barrierefrei zu bauen?
Im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sind alle baulichen Anlagen dann barrierefrei, wenn sie ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe für Jeden zugänglich und nutzbar sind. Um Barrierefreiheit umsetzen zu können, muss das Zwei-Sinne-Prinzip konsequent eingehalten werden. Wenn ein Sinn ausfällt, müssen deshalb entsprechende Informationen, Warnungen und Hinweise gleichzeitig für mindestens einen weiteren Sinn vermittelt werden.

Herausforderungen für Architekten
Eine der wesentlichen Aufgaben für die Planer ist die Differenzierung zwischen dem völligen Ausfall eines Sinnes (Blindheit, Taubheit) und der Einschränkung eines Sinnes (Sehbehinderung, Schwerhörigkeit). Diese Herangehensweise ist wichtig, da sich auch die zur Kompensation notwendigen architektonischen Maßnahmen deutlich unterscheiden. So hilft einem blinden Menschen ein visuell gut kontrastierendes und in großen Schriftzeichen dargestelltes Informationsschild nichts. Ebenso geht es dem Sehbehinderten mit einem ausschließlich in Braille formulierten Hinweisschild. Die Schnittmenge, die diese Personengruppen aufweisen, sind Akustik und taktile Hilfen. Unterschiede in der Barrierefreiheit aus Sicht sehbehinderter Menschen sind beispielsweise die kontrastreiche Gestaltung sämtlicher Ausstattungs- und Bedienelemente, die Kennzeichnung von Gefahrenstellen (z.B. Treppen, Glastüren) und die visuelle Information in geeigneter Form (Leuchtdichte, Form, Größe etc.).
Blinde Menschen müssen sich hingegen ein geistiges Bild von ihrer Umwelt machen. Zur Sicherstellung der Mobilität und Orientierung sind deshalb geradlinige, rechtwinklig räumliche Strukturen, geschlossene Orientierungs- und Leitsysteme (z.B. Bodenindikatoren), schriftliche Informationen in Profil- bzw. Brailleschrift oder auch in akustischer Wiedergabe sowie ein deutlich taktiler Kontrast (Material, Form, Oberfläche) notwendig. Um die passenden planerischen Lösungen zu entwickeln ist es daher von grundlegender Bedeutung, die richtige Wahl und das richtige Maß an visuellen, taktilen und auditiven Möglichkeiten für beide Gruppen zu treffen.

Was wird umgesetzt und wo liegt Verbesserungspotential
Einige Architekten sind durchaus sehr bemüht, barrierefreie Anforderungen in ihre Planungen einzubinden. Andere dagegen sind zurückhaltend oder haben die Tragweite des barrierefreien Bauens noch nicht erkannt. Es passiert nicht selten, dass in öffentlichen Gebäuden Rampen und Fahrstühle eingeplant werden, aber die Bedürfnisse von sinneseingeschränkten Menschen nicht berücksichtigt werden. Diese Erfahrungen bestätigten sich auch in einer Studie des Architekturbüros Haindl + Kollegen in München. In Kooperation mit der Stiftung Katholisches Familien- und Altenpflegewerk wurde eine dreijährige Studie durchgeführt, die die Situation von sehgeschädigten Pflegebedürftigen in Seniorenzentren untersuchte. Es gibt kein vergleichbar durchgeführtes Projekt und gilt daher als Novum in der Branche.
Das Architektenteam besichtigte eine Vielzahl von Seniorenzentren und analysierte zunächst die baulichen Maßnahmen, die im Sinne von Barrierefreiheit durchgeführt wurden. Im Fokus der Betrachtungen standen Freianlagen, Gemeinschafts- und Sanitärräume, Bewohnerzimmer sowie Flure, Treppen, Aufzüge und Eingangsbereiche. Um ein Gesamtbild zu zeichnen war es ebenso von Interesse, die Tagesroutinen, Bewohnerstrukturen, Abläufe und Gewohnheiten zu kennen. Im nächsten Schritt wurden die konkreten Anwendungen durchleuchtet und mögliches Optimierungspotential dokumentiert.
Die Architekten kamen nicht umhin festzustellen, dass bei allen Seniorenhäusern Bedarf bestand, auf die Ansprüche sehbehinderter und blinder Heimbewohner besser einzugehen. In einigen Fällen waren es nur Kleinigkeiten wie lose liegende Teppiche, die leicht zu Stolperfallen werden können oder voll gestellte und schlecht ausgeleuchtete Flure. Überdies sind Markierungen, die außerhalb der Sichtweite liegen, in keinem Sinne eines jeden Betrachters. Jedoch eine der wesentlichen Erkenntnisse dieser Studie war, dass das Fehlen eines lückenlosen Orientierungssystems, sowohl für Bewohner als auch Besucher, in allen Einrichtungen erhebliches Optimierungspotenzial bot.
Am Ende wurde den Seniorenhäusern das Ergebnis mit den notwendigen Handlungsoptionen präsentiert und Empfehlungen ausgesprochen, welche baulichen Maßnahmen zur Verbesserung der Bewohnersituation dienen würden.

In Zukunft Barrierefreies Bauen als Standard
Weiterführend bemerkte das Team um Projektleiter Marcus Scholz, dass es in Zukunft zum Standard von baulichen Maßnahmen gehören muss, im Sinne von Barrierefreiheit allen Nutzern des Hauses, den Zugang und das Leben in solchen Einrichtungen ohne Schwierigkeiten nutzbar zu machen. Und wie in diesem Projekt, speziell auf die Zielgruppe der Sehbehinderten und Blinden, denn 90 Prozent aller Informationen über seine Umwelt gewinnt der Mensch über die Augen. Entsprechend große Einschränkungen bringen diese Sinneseinschränkung mit sich. Die Pflege und Betreuung von Betroffenen ist daher sehr anspruchsvoll. „Um eine nach außen hin deutliche Qualitätskennzeichnung solcher Einrichtungen zu kommunizieren, halte ich eine Zertifizierung für sinnvoll“, so Scholz. An solch einem Gütesiegel arbeitet das Team gerade.
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