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Bayern News! Gefahren Downloads - Abmahnung - Welchen rechtlichen Schutz haben die Nutzer?

Veröffentlicht am Dienstag, dem 09. Februar 2016 von Bayern-247.de



Bayern Infos
Freie-PM.de: Seminarbeitrag von Edgar Künsting, Künsting AG Paderborn mit rechtlicher Diskussion Prof. Dr. Erik Kraatz, Privatdozent für Strafrecht

Die Welt hat sich durch das Internet nicht nur geändert, sondern ist wie zweigeteilt: "Alte Welt", hier wird fast nur auf persönliche Begegnungen gebaut, diese Zahl schwindet. "Neue Welt", hier ist das Internet fest in den Tagesablauf eingebunden: Arbeit, Einkauf, Verabredungen, Bekanntschaften, Down- und Uploads, Streaming, Nutzung von Tauschbörsen laufen über das Internet.

Welche Gefahren lauern? Wer kann sich dem entziehen?

"Für die die im Berufsleben stehen ist die Nutzung des Internets und sein explodierendes Angebot ein unverzichtbares Muss! Hierbei stellt sich nicht mehr die Frage: "Internet und Social Media - ja oder nein?", so Edgar Künsting, Vorstand der Künsting AG mit Hauptsitz in Paderborn. Herr Künsting, regionaler Versicherungsmakler und Finanzexperte führt regelmäßig Weiterbildungs- und Seminarveranstaltungen im Rahmen von Inhouse-Schulungen durch. "Die Selektion der richtigen Dienste und der effektive Umgang aller Angebote, Sicherheit, Datenschutz, Pflichten und Rechte rücken immer massiver in den Fokus", gibt Edgar Künsting die Bedenken der "Neuen Welt" an die zahlreichen Teilnehmer weiter. Der Schutz der Verbraucher im Umgang mit den neuen Medien gilt gesellschaftlich und politisch als ein neues Schlüsselthema. Durch Öffentlichkeitsarbeit mit eingeladenen Referenten möchte das Wirtschaftsforum Künsting AG (http://www.kuensting-ag.de) die Sensibilisierung der Themen rund um Versicherungen, Finanzen, Geldanlagen, Verbraucherschutz und Internetnutzung für Mitarbeiter, Mitstreiter und Kunden aufbereiten und begleiten. Referent Dr. Erik Kraatz, Strafrechtler und Rechtsanwalt bei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB als Experte für Internetrecht zum Thema: Abmahnungen flattern ins Haus und der Schweiz bricht aus - was nun?

"Nicht erst der Redtube-Skandal um angeblich illegal gestreamte Pornovideos bei Redtube und die im November 2014 erfolgte Razzia bei den Hinterleuten von boerse.bz - einem Forum mit Links zu illegal hochgeladenen Filmen und Musikstücken - sollte in der Bevölkerung angekommen sein. Bekannt sein sollte, dass nicht nur die Beteiligung an Tauschbörsen ein erhebliches Haftungsrisiko darstellt, sondern vielmehr jeder Up- und Download einer nicht vom Urheber überlassenen Kopie verboten und sogar strafbar ist", so Rechtsanwalt Dr. Kraatz. Die Zahl der diesbezüglichen Abmahnungen scheint zuzunehmen. Der Gesetzgeber hat den Gegenstandswert für die hiermit verbundenen Abmahnkosten zwar auf 1.000,00 EUR bei Verbrauchern begrenzt (§ 97a Abs. 3 UrhG ), die Abmahnwelle ist dennoch nicht abgeebbt.

Bedeutung für Verbraucher? - Welche Gefahr besteht?- Wie wird vorgegangen?

Dr. Kraatz erläutert hierzu, dass zu einer wichtigen Rechtsfrage in diesem Bereich jüngst das Landgericht (LG) Frankenthal mitunter vom 30.09.2014 (Az. 6 O 518/13) Stellung bezogen hat. Zugrunde lag folgende Fallkonstellation: Der Inhaber der Rechte an einem pornografischen Film hatte über die Software "FileGuard" die IP-Adresse des Beklagten ermittelt, von wo aus der Film ins Internet hochgeladen worden sei. Das Landgericht München I erließ daraufhin einen Beschluss, wonach der Provider verpflichtet wurde, über die Daten der IP-Adresse und damit über die Daten des Beklagten Auskunft zu geben. Daraufhin erwirkte der Rechteinhaber eine einstweilige Verfügung gegen den Beklagten, die es ihm nicht nur verbot, das geschützte Filmwerk ohne Einwilligung im Internet öffentlich zugänglich zu machen, sondern er hatte selbstverständlich auch die Kosten zu tragen. Hiergegen legte der Beklagte Widerspruch ein mit der Begründung: Den Internetanschluss würden neben ihm noch drei weitere erwachsene Familien- und Hausangehörige nutzen. Diese hätten ihm gegenüber versichert, den Film nicht zum Download zur Verfügung gestellt zu haben.

Was wenn die IP-Adresse von mehreren genutzt wird?

Diese Argumentation ließ das Landgericht Frankenthal ausreichen: So bemängelte es nicht nur, dass das zur Identifizierung der IP-Adresse verwendete Ermittlungsprogramm "FileGuard" eine Vorversion des Programmes war, sodass nicht hinreichend sicher feststehe, dass es die richtigen Ergebnisse geliefert habe. Sondern der Rechteinhaber habe auch nicht hinreichend glaubhaft gemacht, dass der Beklagte der Täter sei. Insbesondere spräche keine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Beklagten: "Wird über einen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen, ist eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers nicht begründet, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung auch andere Personen diesen Anschluss benutzen konnten. Den Verfügungsbeklagten trifft als Inhaber des Internetanschlusses zwar eine sekundäre Darlegungslast. Dieser ist er jedoch nachgekommen. Der Anschlussinhaber genügt seiner sekundären Darlegungslast dadurch, dass er vorträgt, ob andere Personen und ggf. welche anderen Personen selbstständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen." Nennt man diese Personen, vorwiegend die Ehefrau und drei volljährige Kinder, so hat wieder die Rechteinhaberin nachzuweisen, welche dieser Personen das Werk hochgeladen hat.

Urheberrecht: Pflichten - Überprüfung - Verhalten

"Zwar kann auch derjenige als Störer in Anspruch genommen werden, der - ohne Täter zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des Urheberrechts beiträgt", so Strafrechtler Dr. Kraatz und erläutert weiter, dass hierzu jede Unterstützungshandlung genügt. Da die Störerhaftung jedoch nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden darf, bedarf es der Verletzung zumutbarer Verhaltenspflichten, insbesondere von Prüfplichten. Es ist jedoch dem Inhaber eines Internetanschlusses nicht zuzumuten, seine Lebensgefährtin oder seine volljährigen Kinder ohne konkrete Anhaltspunkte für eine bereits begangene oder bevorstehende Urheberrechtsverletzung über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Tauschbörsen oder des Hochladens illegaler Daten aufzuklären und ihnen ggf. die Nutzung entsprechender Programme zu untersagen. Der Inhaber eines Internetanschlusses ist ohne Anlass nicht verpflichtet, volljährige Familienangehörige über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Rechtsverletzungen zu belehren.

Fazit: Abmahnungen können vermieden werden - Prüfpflicht Internetnutzung
Dr. Kraatz begründet, dass die Entscheidung eine wichtige Klarstellung für die Praxis darstellt: Befinden sich mehrere volljährige Personen mit eigenem Zugang zum Internet im Hausstand und gab es bislang keinerlei Beanstandungen hinsichtlich der Internetnutzung, so besteht keine Prüfpflicht des Anschlussinhabers, ob die anderen Personen auch das Internet rechtskonform nutzen. Er kann sich bei einer Abmahnung also immer darauf berufen, die Handlung hätte auch von anderen Familienmitgliedern durchgeführt werden können.

Weitere Diskussionen und Beispiele verdeutlichten die Zusammenhänge, bevor eine Abmahnung einfach akzeptiert wird, sollten die Betroffenen sich fachlich, kompetenten Rat einholen, denn eventuell besteht Hoffnung die Abmahnung abzuwenden. Edgar Künsting bedankt sich bei dem Referenten und kommt dem Wunsch nach weiteren Veranstaltungen zum Thema gerne nach.

V.i.S.d.P.:

Edgar Künsting
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich
Seit 1996 ist die Künsting AG - Geldanlage, Finanzierung, Versicherung - erfolgreich am Markt tätig. Edgar Künsting, Gründer und Vorstand der Künsting AG ist seit 1991 in der Finanzdienstleistungsbranche tätig. Die Künsting AG mit Hauptsitz in Paderborn und weiteren Niederlassungen vertreten die Belange und Interessen ihrer Kunden im Großraum Ostwestfalen-Lippe. Die Künsting AG steht für Qualität - Vertrauen - Konstanz und Leistungsbereitschaft. Weitere Informationen unter www.kuensting-ag.de
Künsting AG
Edgar Künsting
Detmolder Straße 170
33100 Paderborn
presse@kuensting-ag.de
0 52 51 - 1 40 95- 0
http://www.kuensting-ag.de

(Weitere interessante News, Infos & Tipps können Sie auch gibt es hier nachlesen.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Seminarbeitrag von Edgar Künsting, Künsting AG Paderborn mit rechtlicher Diskussion Prof. Dr. Erik Kraatz, Privatdozent für Strafrecht

Die Welt hat sich durch das Internet nicht nur geändert, sondern ist wie zweigeteilt: "Alte Welt", hier wird fast nur auf persönliche Begegnungen gebaut, diese Zahl schwindet. "Neue Welt", hier ist das Internet fest in den Tagesablauf eingebunden: Arbeit, Einkauf, Verabredungen, Bekanntschaften, Down- und Uploads, Streaming, Nutzung von Tauschbörsen laufen über das Internet.

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"Für die die im Berufsleben stehen ist die Nutzung des Internets und sein explodierendes Angebot ein unverzichtbares Muss! Hierbei stellt sich nicht mehr die Frage: "Internet und Social Media - ja oder nein?", so Edgar Künsting, Vorstand der Künsting AG mit Hauptsitz in Paderborn. Herr Künsting, regionaler Versicherungsmakler und Finanzexperte führt regelmäßig Weiterbildungs- und Seminarveranstaltungen im Rahmen von Inhouse-Schulungen durch. "Die Selektion der richtigen Dienste und der effektive Umgang aller Angebote, Sicherheit, Datenschutz, Pflichten und Rechte rücken immer massiver in den Fokus", gibt Edgar Künsting die Bedenken der "Neuen Welt" an die zahlreichen Teilnehmer weiter. Der Schutz der Verbraucher im Umgang mit den neuen Medien gilt gesellschaftlich und politisch als ein neues Schlüsselthema. Durch Öffentlichkeitsarbeit mit eingeladenen Referenten möchte das Wirtschaftsforum Künsting AG (http://www.kuensting-ag.de) die Sensibilisierung der Themen rund um Versicherungen, Finanzen, Geldanlagen, Verbraucherschutz und Internetnutzung für Mitarbeiter, Mitstreiter und Kunden aufbereiten und begleiten. Referent Dr. Erik Kraatz, Strafrechtler und Rechtsanwalt bei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB als Experte für Internetrecht zum Thema: Abmahnungen flattern ins Haus und der Schweiz bricht aus - was nun?

"Nicht erst der Redtube-Skandal um angeblich illegal gestreamte Pornovideos bei Redtube und die im November 2014 erfolgte Razzia bei den Hinterleuten von boerse.bz - einem Forum mit Links zu illegal hochgeladenen Filmen und Musikstücken - sollte in der Bevölkerung angekommen sein. Bekannt sein sollte, dass nicht nur die Beteiligung an Tauschbörsen ein erhebliches Haftungsrisiko darstellt, sondern vielmehr jeder Up- und Download einer nicht vom Urheber überlassenen Kopie verboten und sogar strafbar ist", so Rechtsanwalt Dr. Kraatz. Die Zahl der diesbezüglichen Abmahnungen scheint zuzunehmen. Der Gesetzgeber hat den Gegenstandswert für die hiermit verbundenen Abmahnkosten zwar auf 1.000,00 EUR bei Verbrauchern begrenzt (§ 97a Abs. 3 UrhG ), die Abmahnwelle ist dennoch nicht abgeebbt.

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Dr. Kraatz erläutert hierzu, dass zu einer wichtigen Rechtsfrage in diesem Bereich jüngst das Landgericht (LG) Frankenthal mitunter vom 30.09.2014 (Az. 6 O 518/13) Stellung bezogen hat. Zugrunde lag folgende Fallkonstellation: Der Inhaber der Rechte an einem pornografischen Film hatte über die Software "FileGuard" die IP-Adresse des Beklagten ermittelt, von wo aus der Film ins Internet hochgeladen worden sei. Das Landgericht München I erließ daraufhin einen Beschluss, wonach der Provider verpflichtet wurde, über die Daten der IP-Adresse und damit über die Daten des Beklagten Auskunft zu geben. Daraufhin erwirkte der Rechteinhaber eine einstweilige Verfügung gegen den Beklagten, die es ihm nicht nur verbot, das geschützte Filmwerk ohne Einwilligung im Internet öffentlich zugänglich zu machen, sondern er hatte selbstverständlich auch die Kosten zu tragen. Hiergegen legte der Beklagte Widerspruch ein mit der Begründung: Den Internetanschluss würden neben ihm noch drei weitere erwachsene Familien- und Hausangehörige nutzen. Diese hätten ihm gegenüber versichert, den Film nicht zum Download zur Verfügung gestellt zu haben.

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Autor: Reinhard F. Leiter, Executive Coach München



In Deutschland wird nicht nur fleißig gearbeitet, sondern auch kräftig konsumiert - von Tabak und Alkohol bis hin zu illegalen Drogen wie Cannabis, Kokain und Amphetaminen. Die Zahlen sind alarmierend: Rauchen allein führt zu rund 127.000 Todesfällen jährlich und 4,4 Millionen Menschen sind tabakabhängig. Alkohol ist ebenfalls ein großes Problem. Z ...

 Rokstyle Memorial nominiert für Innovationspreis Bayern 2024 (PR-Gateway, 19.03.2024)
Einheitliches Design-Konzept für Urne, Grabstein und Grabschmuck erfolgreich

Große Freude brachte "Rokstyle Memorial" die Nominierung für den Innovationspreis Bayern 2024. Bei dieser Auszeichnung wird die Innovationskraft bayerischer Unternehmen abgebildet.



"Diese Auszeichnung ist für uns von großer Bedeutung", so Alexander Hanel, Erfinder des weltweit ersten einheitlichen Design-Konzepts für Urne, Grabstein und Grabschmuck. Die neue Marke für Designurnen ist erst s ...

 SCHIFFL IT bestätigt seine hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards mit ISO-Zertifizierungen (PR-Gateway, 19.03.2024)
Angesichts des globalen Anstiegs von Cyberangriffen reagiert SCHIFFL IT mit zielgerichteten Maßnahmen zur Stärkung seiner Sicherheitsarchitektur.

Die SCHIFFL IT Service GmbH bestätigt ihrehohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards durch die aktuelle Erneuerung der ISO/IEC 27001 und ISO 9001 Zertifizierungen im Januar 2024.



Laut dem aktuellen Munich Security Index zählen Cyber-Vorfälle das dritte Jahr in Folge weltweit zu den größten Gefahren, was die Bedeutung einer ...

 Mit Graphtechnologie gegen den Weltraumschrott (PR-Gateway, 14.03.2024)
Neo4j auf der SXSW 2024

München, 14.03.2024 -- Das South by Southwest (SXSW) in Austin gilt als größtes Technologie- und Kreativfestival der Welt. Bei den Key Notes, Panel Diskussionen, Workshops und Meetups der SXSW Conference ging es auch um die Zukunft des Weltraums. In ihrem Vortrag How the Tech That Tracks Space Junk Will Save Life on Earth sprachen Weltraum-Aktivist Dr. Moriba Jah und Sudhir Hasbe von Ne ...

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