Bayern 24/7 News ! Bayern News & Infos Bayern 24/7 Forum ! Bayern Forum Bayern 24/7 Videos ! Bayern Videos Bayern 24/7 Foto-Galerie ! Bayern Foto - Galerie Bayern 24/7 WEB-Links ! Bayern Web - Links Bayern 24/7 Lexikon ! Bayern Lexikon Bayern 24/7 Kalender ! Bayern Kalender
Bayern News & Bayern Infos & Bayern Tipps

 Bayern-247.de: News, Infos & Tipps zu Bayern

Seiten-Suche:  
 
 Bayern-247.de <- Startseite     Anmelden  oder   Einloggen    
Interessante News
Infos & Tipps @
Bayern-247.de:
Empfehlungs-Screen von Watchnow
Noch viel mehr Filme noch schneller finden: weitere Funktionsverbesse ...
LPS-Laser rockt mit beim Rock im Park Festival. Laserstrahlen als Wegweiser.
Lasereffekte auf dem „Rock im Park“ Musikfestival 2016 in Nürnbe ...
HR Business
4. Jobmesse Nürnberg am 21.09.2016
Design2Mall
Design2Mall ist auf der TrendSet
Modell TANK-610-BW
Embedded-PC mit großem Temperaturbereich
Bayern News DE - Infos News & Tipps @ Bayern ! Spannender SEO-Wettbewerb
Online Preiswert Einkaufen mit Online-Preiswert-Einkaufen.de

Bayern News DE - Infos News & Tipps @ Bayern ! Who's Online
Zur Zeit sind 146 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Besucher. Sie können sich hier anmelden und dann viele kostenlose Features dieser Seite nutzen!

Bayern News DE - Infos News & Tipps @ Bayern ! Online Werbung

Bayern News DE - Infos News & Tipps @ Bayern ! Haupt - Menü
Bayern-247.de - Services
· Bayern-247.de - News
· Bayern-247.de - Links
· Bayern-247.de - Forum
· Bayern-247.de - Lexikon
· Bayern-247.de - Kalender
· Bayern-247.de - Foto Galerie
· Bayern-247.de - Testberichte
· Bayern-247.de - Seiten Suche

Redaktionelles
· Alle Bayern-247.de News
· Bayern-247.de Rubriken
· Top 5 bei Bayern-247.de
· Weitere Web Infos & Tipps

Mein Account
· Log-In @ Bayern-247.de
· Mein Account
· Mein Tagebuch
· Log-Out @ Bayern-247.de
· Account löschen

Interaktiv
· Bayern-247.de Link senden
· Bayern-247.de Event senden
· Bayern-247.de Bild senden
· Bayern-247.de Testbericht senden
· Bayern-247.de Kleinanzeige senden
· Bayern-247.de Artikel posten
· Feedback geben
· Kontakt-Formular
· Seite weiterempfehlen

Community
· Bayern-247.de Mitglieder
· Bayern-247.de Gästebuch

Information
· Bayern-247.de FAQ/ Hilfe
· Bayern-247.de Impressum
· Bayern-247.de AGB & Datenschutz
· Bayern-247.de Statistiken

Bayern News DE - Infos News & Tipps @ Bayern ! Kostenlose Online Spiele
Pacman
Pacman
Tetris
Tetris
Asteroids
Asteroids
Space Invaders
Space Invaders
Frogger
Frogger

Pinguine / PenguinPush / Penguin Push
Pinguine
Birdie
Birdie
TrapShoot
TrapShoot

Bayern News DE - Infos News & Tipps @ Bayern ! Terminkalender
April 2024
1 2 3 4 5 6 7
8 9 10 11 12 13 14
15 16 17 18 19 20 21
22 23 24 25 26 27 28
29 30  

Messen
Veranstaltung
Konzerte
Treffen
Sonstige
Ausstellungen
Geburtstage
Veröffentlichungen
Festivals

Bayern News DE - Infos News & Tipps @ Bayern ! Seiten - Infos
Bayern-247.de - Mitglieder!  Mitglieder:69.114
Bayern-247.de -  News!  News:30.476
Bayern-247.de -  Links!  Links:86
Bayern-247.de -  Kalender!  Events:0
Bayern-247.de -  Lexikon!  Lexikon:1
Bayern-247.de - Forumposts!  Forumposts:249
Bayern-247.de -  Galerie!  Galerie Bilder:278
Bayern-247.de -  Gästebuch!  Gästebuch-Einträge:1

Bayern News DE - Infos News & Tipps @ Bayern ! Parteien News & Infos
Bayern-247.de ! News & Infos zu Parteien in Bayern

Bayern News DE - Infos News & Tipps @ Bayern ! Bayern-247.de WebTips
Bayern-247.de ! Bayern bei Google
Bayern-247.de ! Bayern bei Wikipedia

Bayern News DE - Infos News & Tipps @ Bayern ! SEO Wettstreit RankensteinSEO
Teilnehmer: SEO Wettstreit RankensteinSEO

Bayern News DE - Infos News & Tipps @ Bayern ! Partner-Artikel zu Bayern
Diese Artikelübersicht steht nur auf der Startseite zur Verfügung!

Bayern News DE - Infos News & Tipps @ Bayern ! Online Web Tipps
Gratisland.de Pheromone

Bayern News & Bayern Infos & Bayern Tipps - rund um's Bayerische !

Bayern News! Beleidigung des Vermieters auf Facebook - Kündigung des Mietverhältnisses?

Veröffentlicht am Dienstag, dem 09. Februar 2016 von Bayern-247.de



Bayern Infos
Bayern-24/7.de - Bayern Infos & Bayern Tipps |
Freie-PM.de: Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.

Ausgangslage:

Nicht selten gibt es im Laufe eines Mietverhältnisses irgendwann gewisse Meinungsverschiedenheiten oder Streit zwischen Vermieter und Mieter. Dann kann der Ton auch durchaus mal etwas rauer werden. Problematisch allerdings für Mieter: wer den Vermieter angreift, kann sich unter Umständen einer fristlosen oder ordentlichen Kündigung ausgesetzt sehen.

Jedenfalls bei Angriffen körperlicher Natur gibt es da keine Zweifel. Schwieriger ist die Frage, wann eine Beleidigung als Kündigungsgrund ausreicht und noch schwieriger die Frage, ob dies auch für Beleidigungen auf Facebook gilt.

Beleidigungen des Vermieters als Kündigungsgrund:

Eine schwerwiegende Beleidigung, kann, zumindest wenn sie von einer Drohung begleitet ist, nach Meinung einiger Gerichte Grund für eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses sein.

So stellt die Bezeichnung des Hausmeisters als "Hurensohn" und die Drohung, ihm "in den Mund zu scheißen und ihn umzubringen", ohne weiteres einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 543 Abs. 1 BGB dar (AG Neukölln, Urteil vom 22. April 2009 - 16 C 481/08 - juris).

Handelt es sich um Beleidigungen ohne weitere Bedrohung, verlangen die Gerichte regelmäßig eine gewisse Schwere der Beleidigung. So zum Beispiel das Landgericht Potsdam: Beleidigung und üble Nachrede sind Vertragsverletzungen, die zur Kündigung berechtigen, wenn sie einen gewissen Schweregrad erreichen und die Würdigung der Gesamtumstände zu dem Ergebnis führt, dass die Fortsetzung des Mietvertrags unzumutbar ist (LG Potsdam, Urteil vom 17. August 2011 - 4 S 193/10 -, juris).

Ähnlich auch das Amtsgericht München, wonach jedenfalls eine massive Ehrverletzung eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann (AG München, Urteil vom 09. August 2013 - 411 C 8027/13 -, juris).

Berücksichtigung der Gesamtumstände:

Die Gerichte berücksichtigen dabei auch stets die Gesamtumstände und dabei insbesondere, ob der Vermieter durch sein Verhalten die Beleidigungen irgendwie veranlasst hat: Eine (ordentliche) Kündigung des Mietvertrags ist gerechtfertigt, wenn der Mieter ohne entsprechende Beweise behauptet, der Vermieter habe ein "Hauswartsystem nach Stasi- oder Gestapoart eingeführt" und ein Aufsichtsratsmitglied der Genossenschaft lebe seinen Hass auf Heimatvertriebene aus und hierzu kein ansatzweise nachvollziehbarer Grund vorlag (LG Ansbach, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 1 S 1252/12 -, juris).

Beleidigung von vermieternahen Personen kann eine Kündigung begründen

Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung des Wohnraummietverhältnisses kann gegeben sein, wenn der Mieter den Vermieter, dessen Stellvertreter, Beauftragten oder Mitarbeiter, den Hausverwalter oder andere Hausbewohner beleidigt (AG München, Urteil vom 07. Februar 2013 - 411 C 25348/12 -, juris).

Beleidigung in den sozialen Medien (Facebook, Twitter und Co.):

Während im Arbeitsrecht Beleidigungen des Vermieters in den sozialen Netzwerken regelmäßig als besonders erschwerend, weil öffentlich, gewertet werden, verdient die Kündigung im Mietrecht eine andere, differenziertere Betrachtung.

Beleidigung auf ausdrückliche Einladung des Vermieters:

Hier muss zunächst unterschieden werden, ob der Vermieter in den sozialen Netzwerken ausdrücklich zu Bewertungen und damit auch zur Kritik auffordert. Im Mietrecht versuchen viele Hausverwaltungen, das Internet als Marketinginstrument zur besseren Vermietung ihres Bestandes einzusetzen. Wenn Vermieter hier Kritikmöglichkeiten ausdrücklich öffentlich ermöglichen, müssen sie auch ein etwas dickeres Fell zeigen. Der Vermieter muss unter Umständen auch strafrechtlich relevante Beleidigungen hinnehmen. Dies hat das Amtsgericht Charlottenburg jüngst in einem Urteil bestätigt:

Die Bezeichnung von Mitarbeitern des Vermieters als "faul" und "talentfreie Abrissbirne" durch den Mieter stellen allenfalls Beleidigungen im unteren Spektrum denkbarer Beleidigungen dar und können weder eine ordentliche noch einen außerordentliche fristlose Kündigung durch den Vermieter rechtfertigen (AG Charlottenburg, Urteil vom 30. Januar 2015 - 216 C 461/14 -, juris).

In diesem Fall hatte die Vermieterin auf ihrer Homepage einen Link zu einer Facebook-Seite gesetzt, auf der Mieter der Klägerin Bewertungen abgeben konnten. Auf der Facebook-Seite gab es dann bereits zahlreiche, zum Teil heftige Beschwerden anderer Mieter. Das Amtsgericht Charlottenburg hat in diesem Fall den Vermieter quasi für die von ihm hergestellte Öffentlichkeit haftbar gemacht: Zum anderen durften die Beklagten im Hinblick auf die zahlreichen, zum Teil in sehr heftigem Ton geführten, Beschwerden auf der Facebook-Seite der Klägerin davon ausgehen, dass die Klägerin entsprechende Äußerungen nicht als kündigungsrelevant ansehen würde. Dies gilt umso mehr, als sich zumindest eine von den Beklagten zitierten Äußerungen auch auf einen konkreten Mitarbeiter der Klägerin bezieht (AG Charlottenburg, Urteil vom 30. Januar 2015 - 216 C 461/14 -, juris).

Beleidigung ohne ausdrückliche Einladung des Vermieters:

Wird die Beleidigung im Internet öffentlich gemacht, ohne dass der Vermieter hierzu eine Basis geschaffen hat, ergeben sich keine entlastenden Umstände für den Mieter. Im Gegenteil: die Beleidigung ist dann öffentlich und sogar einer besonders großen Zahl von Menschen zugänglich. Hier müsste eine Beleidigung dann sogar als besonders schwerwiegend gewertet werden. Ob sich ein Mieter auf den grundsätzlich raueren Ton im Internet berufen kann, wage ich zu bezweifeln. Zum einen sind die Richter im Allgemeinen eher online-schüchtern, jedenfalls keine Internetpioniere. Zum anderen stellt sich auch die Frage, ob die Gesellschaft es so einfach hinnehmen muss, dass sich in einem bestimmten Bereich andere Sitten herausbilden. Natürlich sind Gebräuche im Rahmen der Bewertung des Verschuldens eines Mieters zu berücksichtigen. Aus den oben genannten Gründen wird man sich als Mieter darauf aber eher nicht verlassen können.

Fazit: Beleidigungen sind auch und gerade in den sozialen Netzwerken gefährlich für den Bestand des Mietverhältnisses.

Fachanwaltstipp Mieter:

Mietern ist dringend davon abzuraten, Vermieter oder dem Vermieter nahe Person wie Hausverwalter, Hausmeister und Reinigungspersonal verbal anzugreifen. Das gilt erst recht in den sozialen Netzwerken. Bleiben Sie sachlich, auch wenn der Vermieter seinerseits schwere Vertragsverstöße begeht. Sie haben vertragliche Rechte, die sie ihrerseits notfalls vor Gericht durchsetzen können.

Fachanwaltstipp Vermieter:

Vermieter sollten den Gebrauch der sozialen Netzwerke als Marketinginstrument genau überlegen. Wie der Fall des Amtsgerichts Charlottenburg deutlich zeigt, kann so etwas auch schwer nach hinten losgehen. Im Allgemeinen braucht man schon sehr viele zufriedene Mieter, um im Internet ein positives Bild abzugeben. Ich gebe seit vielen Jahren im Internet kostenlose Ratschläge, wenn ich die teilweise extremen Kommentare und Bewertungen sehe, möchte ich manchmal die Kommentarfunktion lieber abschalten. Die freundlichen Bemerkungen werden wiederum insgesamt weniger wahrgenommen.

10.7.2015

Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin

Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin

Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999

Mail: fachanwalt@mietrechtler-in.de

Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen

Tel. (0201) 4532 00 40

Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de

Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.

Ausgangslage:

Nicht selten gibt es im Laufe eines Mietverhältnisses irgendwann gewisse Meinungsverschiedenheiten oder Streit zwischen Vermieter und Mieter. Dann kann der Ton auch durchaus mal etwas rauer werden. Problematisch allerdings für Mieter: wer den Vermieter angreift, kann sich unter Umständen einer fristlosen oder ordentlichen Kündigung ausgesetzt sehen.

Jedenfalls bei Angriffen körperlicher Natur gibt es da keine Zweifel. Schwieriger ist die Frage, wann eine Beleidigung als Kündigungsgrund ausreicht und noch schwieriger die Frage, ob dies auch für Beleidigungen auf Facebook gilt.

Beleidigungen des Vermieters als Kündigungsgrund:

Eine schwerwiegende Beleidigung, kann, zumindest wenn sie von einer Drohung begleitet ist, nach Meinung einiger Gerichte Grund für eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses sein.

So stellt die Bezeichnung des Hausmeisters als "Hurensohn" und die Drohung, ihm "in den Mund zu scheißen und ihn umzubringen", ohne weiteres einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 543 Abs. 1 BGB dar (AG Neukölln, Urteil vom 22. April 2009 - 16 C 481/08 - juris).

Handelt es sich um Beleidigungen ohne weitere Bedrohung, verlangen die Gerichte regelmäßig eine gewisse Schwere der Beleidigung. So zum Beispiel das Landgericht Potsdam: Beleidigung und üble Nachrede sind Vertragsverletzungen, die zur Kündigung berechtigen, wenn sie einen gewissen Schweregrad erreichen und die Würdigung der Gesamtumstände zu dem Ergebnis führt, dass die Fortsetzung des Mietvertrags unzumutbar ist (LG Potsdam, Urteil vom 17. August 2011 - 4 S 193/10 -, juris).

Ähnlich auch das Amtsgericht München, wonach jedenfalls eine massive Ehrverletzung eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann (AG München, Urteil vom 09. August 2013 - 411 C 8027/13 -, juris).

Berücksichtigung der Gesamtumstände:

Die Gerichte berücksichtigen dabei auch stets die Gesamtumstände und dabei insbesondere, ob der Vermieter durch sein Verhalten die Beleidigungen irgendwie veranlasst hat: Eine (ordentliche) Kündigung des Mietvertrags ist gerechtfertigt, wenn der Mieter ohne entsprechende Beweise behauptet, der Vermieter habe ein "Hauswartsystem nach Stasi- oder Gestapoart eingeführt" und ein Aufsichtsratsmitglied der Genossenschaft lebe seinen Hass auf Heimatvertriebene aus und hierzu kein ansatzweise nachvollziehbarer Grund vorlag (LG Ansbach, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 1 S 1252/12 -, juris).

Beleidigung von vermieternahen Personen kann eine Kündigung begründen

Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung des Wohnraummietverhältnisses kann gegeben sein, wenn der Mieter den Vermieter, dessen Stellvertreter, Beauftragten oder Mitarbeiter, den Hausverwalter oder andere Hausbewohner beleidigt (AG München, Urteil vom 07. Februar 2013 - 411 C 25348/12 -, juris).

Beleidigung in den sozialen Medien (Facebook, Twitter und Co.):

Während im Arbeitsrecht Beleidigungen des Vermieters in den sozialen Netzwerken regelmäßig als besonders erschwerend, weil öffentlich, gewertet werden, verdient die Kündigung im Mietrecht eine andere, differenziertere Betrachtung.

Beleidigung auf ausdrückliche Einladung des Vermieters:

Hier muss zunächst unterschieden werden, ob der Vermieter in den sozialen Netzwerken ausdrücklich zu Bewertungen und damit auch zur Kritik auffordert. Im Mietrecht versuchen viele Hausverwaltungen, das Internet als Marketinginstrument zur besseren Vermietung ihres Bestandes einzusetzen. Wenn Vermieter hier Kritikmöglichkeiten ausdrücklich öffentlich ermöglichen, müssen sie auch ein etwas dickeres Fell zeigen. Der Vermieter muss unter Umständen auch strafrechtlich relevante Beleidigungen hinnehmen. Dies hat das Amtsgericht Charlottenburg jüngst in einem Urteil bestätigt:

Die Bezeichnung von Mitarbeitern des Vermieters als "faul" und "talentfreie Abrissbirne" durch den Mieter stellen allenfalls Beleidigungen im unteren Spektrum denkbarer Beleidigungen dar und können weder eine ordentliche noch einen außerordentliche fristlose Kündigung durch den Vermieter rechtfertigen (AG Charlottenburg, Urteil vom 30. Januar 2015 - 216 C 461/14 -, juris).

In diesem Fall hatte die Vermieterin auf ihrer Homepage einen Link zu einer Facebook-Seite gesetzt, auf der Mieter der Klägerin Bewertungen abgeben konnten. Auf der Facebook-Seite gab es dann bereits zahlreiche, zum Teil heftige Beschwerden anderer Mieter. Das Amtsgericht Charlottenburg hat in diesem Fall den Vermieter quasi für die von ihm hergestellte Öffentlichkeit haftbar gemacht: Zum anderen durften die Beklagten im Hinblick auf die zahlreichen, zum Teil in sehr heftigem Ton geführten, Beschwerden auf der Facebook-Seite der Klägerin davon ausgehen, dass die Klägerin entsprechende Äußerungen nicht als kündigungsrelevant ansehen würde. Dies gilt umso mehr, als sich zumindest eine von den Beklagten zitierten Äußerungen auch auf einen konkreten Mitarbeiter der Klägerin bezieht (AG Charlottenburg, Urteil vom 30. Januar 2015 - 216 C 461/14 -, juris).

Beleidigung ohne ausdrückliche Einladung des Vermieters:

Wird die Beleidigung im Internet öffentlich gemacht, ohne dass der Vermieter hierzu eine Basis geschaffen hat, ergeben sich keine entlastenden Umstände für den Mieter. Im Gegenteil: die Beleidigung ist dann öffentlich und sogar einer besonders großen Zahl von Menschen zugänglich. Hier müsste eine Beleidigung dann sogar als besonders schwerwiegend gewertet werden. Ob sich ein Mieter auf den grundsätzlich raueren Ton im Internet berufen kann, wage ich zu bezweifeln. Zum einen sind die Richter im Allgemeinen eher online-schüchtern, jedenfalls keine Internetpioniere. Zum anderen stellt sich auch die Frage, ob die Gesellschaft es so einfach hinnehmen muss, dass sich in einem bestimmten Bereich andere Sitten herausbilden. Natürlich sind Gebräuche im Rahmen der Bewertung des Verschuldens eines Mieters zu berücksichtigen. Aus den oben genannten Gründen wird man sich als Mieter darauf aber eher nicht verlassen können.

Fazit: Beleidigungen sind auch und gerade in den sozialen Netzwerken gefährlich für den Bestand des Mietverhältnisses.

Fachanwaltstipp Mieter:

Mietern ist dringend davon abzuraten, Vermieter oder dem Vermieter nahe Person wie Hausverwalter, Hausmeister und Reinigungspersonal verbal anzugreifen. Das gilt erst recht in den sozialen Netzwerken. Bleiben Sie sachlich, auch wenn der Vermieter seinerseits schwere Vertragsverstöße begeht. Sie haben vertragliche Rechte, die sie ihrerseits notfalls vor Gericht durchsetzen können.

Fachanwaltstipp Vermieter:

Vermieter sollten den Gebrauch der sozialen Netzwerke als Marketinginstrument genau überlegen. Wie der Fall des Amtsgerichts Charlottenburg deutlich zeigt, kann so etwas auch schwer nach hinten losgehen. Im Allgemeinen braucht man schon sehr viele zufriedene Mieter, um im Internet ein positives Bild abzugeben. Ich gebe seit vielen Jahren im Internet kostenlose Ratschläge, wenn ich die teilweise extremen Kommentare und Bewertungen sehe, möchte ich manchmal die Kommentarfunktion lieber abschalten. Die freundlichen Bemerkungen werden wiederum insgesamt weniger wahrgenommen.

10.7.2015

Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin

Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin

Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999

Mail: fachanwalt@mietrechtler-in.de

Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen

Tel. (0201) 4532 00 40

Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de

Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Foto- /Grafik-Info:

Artikel-Titel: Beleidigung des Vermieters auf Facebook - Kündigung des Mietverhältnisses?

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Bayern-247.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (Freie-PM.de) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Bayern-247.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Beleidigung des Vermieters auf Facebook - Kündigung des Mietverhältnisses?" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden


Diese Web-Videos bei Bayern-247.de könnten Sie auch interessieren:

Horst Seehofer (CSU), Bundesinnenminister, zur Amok ...

Horst Seehofer (CSU), Bundesinnenminister, zur Amok ...
Sieg gegen FC Sevilla: Bayern steuert Richtung Cham ...

Sieg gegen FC Sevilla: Bayern steuert Richtung Cham ...
Schifffahrtssaison 2018 auf den oberbayerischen See ...

Schifffahrtssaison 2018 auf den oberbayerischen See ...

Alle Web-Video-Links bei Bayern-247.de: Bayern-247.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Bayern-247.de könnten Sie auch interessieren:

Bayern-Muenchen-Hofbraeuhaus-2015-150724- ...

Bayern-Bayreuth-2015-150724-DSC_0129.JPG

Bayern-Muenchen-Hofbraeuhaus-2015-150724- ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Bayern-247.de: Bayern-247.de Foto - Galerie

Diese Web-Links bei Bayern-247.de könnten Sie auch interessieren:

Links sortieren nach: Titel (A\D) Datum (A\D) Bewertung (A\D) Popularität (A\D)

 Computerzubehör auf kabelmeister.de
Beschreibung: Kabelmeister ist ein Onlineshop mit ausgewählten Produkten aus dem Bereich Computerkabel, Moddingartikel, Lüfter, CPU-Kühler, Adapter und sonstiges Computerzubehör!
Hinzugefügt am: 25.10.2011 Besucher: 1644 Link bewerten Kategorie: Computer & Software

 Ferienwohnung Borne / Bad Belzig auf das-ferienparadies.de
Beschreibung: Ferienwohnung in Borne bei Bad Belzig im Hohen Fläming!
Hinzugefügt am: 17.10.2011 Besucher: 2015 Link bewerten Kategorie: Reise - Portale

 Parkhaus- und Industriebeleuchtung investitionsfrei erneuern!
Beschreibung: Keine Investition, Kein Risiko, Full Service Konzept: Profitieren Sie von Einsparungen bis zu 85% Ihrer Beleuchtungsstromkosten ohne Investition und schützen die Umwelt durch deutliche Reduzierung der CO2 Emissionen Wir bieten unseren Kunden auf Basis der neuesten IoT Technologie ein individuell dimmbares Smart IR LED Lichtsystem, welches neben der Eigenschaft an hohen energetischen Einsparungen von bis zu 85% besonderes Augenmerk auf eine stabile, einfache und individuell anzusteuernde Kontrolle der Leuchten bietet!
Hinzugefügt am: 28.02.2018 Besucher: 1518 Link bewerten Kategorie: Technik - Portale

Diese Forum-Threads bei Bayern-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Warum verlässt Pep Guardiola den FC Bayern? (DaveD, 29.04.2016)

 Reiseziel Altoetting (HannesW, 23.03.2016)

 Must have? (Isolde, 29.04.2016)

 Bitte seid nett und respektvoll zueinander! (Taiwan-Infos, 29.04.2016)

Diese Forum-Posts bei Bayern-247.de könnten Sie auch interessieren:

  Er ist eben wie alle SPD-Politiker. Er denkt er sei Bürgermeister von Gottes Gnaden. Menschen sind auch Wähler. Das er mit solchen Äußerungen an dem Ast sägt auf dem er sitzt ist ihm wahrschein ... (Aaron1, 01.05.2019)

 Grüß dich! Also ich genieße ja eigentlich die Feiertage immer sehr, einfach mal Nichts tun und entspannen. Bin auch auf dem Land und immer froh mal aus dem Stadttrubel zu entkommen. Außerdem gibt e ... (HorstSeehofer, 11.12.2018)

  Mario Götze, der junge Mann der das WM-Tor geschossen hat. Und was hat er bei Bayern gebracht? Hat ihm irgend jemand geholfen in der Mannschaft Fuß zu fassen? Lassen sie ihn wieder top fit sein ... (HannesW, 03.08.2017)

 Holla Horst, bei welchem Anbieter bist du denn jetzt gerade? Das wäre ja vielleicht wichtig zu wissen. Ich war früher immer bei Kabel Deutschland, aber ganz im Ernst habe ich noch nie einen Anbiete ... (Brezelbub, 31.05.2017)

  Damit ist die Unruhe schon vorprogrammiert. Anscheinend wolen unsere Politiker austesten wie weit sie mit ihrer internen Meinung gehen können ehe die Massen rebellieren? Dabei ist der Hass auf die ... (Otto76, 05.03.2017)

 Um welche Seite geht es nun? Ich sehe einfach keine ... Zum Nachtprogramm komme ich unter der Woche gar nicht. Daher weiß ich nicht, was da läuft. Was GEZ angeht, sich darüber Gedanken zu machen ... (Bella, 23.03.2016)

 Hi, [quote]Wie sagte ... Horsts Seehofer ...: Bayern, das ist die Vorstufe zum Paradies ... [/quote] :D Wenn ich die Beiträge so lese, freue ich mich noch mehr auf meinen Kurzurlaub in München! ... (Bella, 23.03.2016)

  Das Zeugs was hier verscherbelt wird als geschmacklos zu bezeichnen wäre zu harmlos. Es ist einfach nur Kitsch hoch drei. Vor lauter Selbstverliebtheit denken die Bayern bestimmt das ist schön. I ... (Erwin3, 08.12.2015)

 Viele Politiker haben nur eine Wirbelsäule, Peter Gauweiler hat als einer der wenigen noch Rückrat. Und so liest sich auch die Begründung für seinen Rücktritt - Von mir ist öffentlich verlangt worden ... (DaveD, 16.04.2015)

 Was meinst du warum so viele Unfähige auf irgendwelchen Posten sitzen? Sie sind nicht dahin befördert worden – sie sind durch Beziehungen und Mauschelei dahin gekommen. Beispiel aus einer anderen Pa ... (Hans-Peter, 04.05.2014)

Diese Testberichte bei Bayern-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Olivenöl Extra Nativ von Belessi Magoula Seit ich gelesen habe, dass Italien mehr Olivenöl exportiert als es selber herstellt kaufe ich Spanische oder eben griechisches Olivenöl im Wechsel. Diesmal habe ich, auf Em ... (Christin Nabali, 20.4.2021)

 Snack Day – Cracker Ich als Fan von belegten Cräckern habe heute bei Lidl Snack Day – Cracker entdeckt. Laut Auszeichnung – Exklusivherstellung für Lidl. Kann man essen. Mein erster Eindruck, vom Gesc ... (DaveD, 03.4.2014)

 Lorenz CLUBS Ich hatte ja schon ein paar mal Cräcker von Lorenz probiert. Grund war sie sind etwas fester als TUC. Aber jetzt sah ich CLUBS von Lorenz und dachte im ersten Moment – Name Changin ... (DaveD, 25.1.2014)

 Becks 1873 Pils Jetzt wo es wieder wärmer wird kaufe ich, der Weintrinker, ab und an auch mal ein Sixpack Bier. Neulich dachte ich was ist das denn, ein Viererpack Becks. Und auch die Flasche sah ander ... (Sieghardt Schmiedel, 26.4.2015)

 Veldensteiner Imperial Pils Erst dachte ich ja jetzt machen sie wie beim Wein, hochtrabende Namen geben und denken der Kunde fällt drauf rein. Und dann noch in einer schönen Bügelverschlußflasche. Nachdem ich die ... (Hans Bragwitz, 04.4.2015)

Diese News bei Bayern-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Kontora Insights mit Benjamin Roth (PR-Gateway, 22.04.2024)
Wie er mit Urban Sports Club die Fitnessbranche aufgemischt hat

Kontora Insights, der Unternehmer-Podcast des Kontora Family Office, meldet sich in Folge 22 aus München. Auf der Bühne des vom Verband Junge Unternehmer ausgerichteten Unternehmertags erzählt Benjamin Roth die Geschichte hinter seiner erfolgreichen Fitness-Flatrate Urban Sports Club: Warum er mit einem ersten Sport-Start-up aufgeben musste, welche Lehren er aus dem Sch ...

 niteflite belegt Platz 3 der besten MSP (PR-Gateway, 19.04.2024)
niteflite gehört zu den Top 3 Managed Service Providern in Deutschland

Weilheim, 19.04.2024



Ein bedeutender Meilenstein für niteflite: Das Unternehmen wurde zu einem der drei führenden Managed Service Provider Deutschlands im Jahr 2024 gekürt. Diese herausragende Platzierung wurde im Rahmen der renommierten Studie "Bester Managed Service Provider 2024" verliehen, die jährlich von den Fachzeitschriften COMPUTERWOC ...

 Neuer Threat Report von Onapsis und Flashpoint: Anstieg der Ransomware-Vorfälle durch ERP-Kompromittierung um 400 % (PR-Gateway, 19.04.2024)
Neuer Report von Onapsis und Flashpoint belegt wachsendes cyberkriminelles Interesse an ERP-Schwachstellen und deren Ausnutzung für Ransomware-Attacken und Datenschutzverletzungen

Boston, MA/Heidelberg - 17. April 2024 - Eine neue Studie von Flashpoint, einem führenden Anbieter von Threat Data und Intelligence, und Onapsis, einem führenden Anbieter von ERP-Cybersecurity und -Complian ...

 Wird Open Banking die Zukunft des Finanzwesens verändern? (PR-Gateway, 17.04.2024)
Wie gut sind die Sicherheitsvorkehrungen für diese Technologie?

Open Banking stellt ein transformatives Potenzial für die Finanzbranche dar. Der beträchtliche Anstieg der Open-Banking-Transaktionen auf 11,4 Millionen Zahlungen im Juli 2023 mit einem beeindruckenden Wachstum von 102 % gegenüber dem Vorjahr ist ein Beleg für die rasche Akzeptanz des Systems in United Kingdom. Politische Entscheidungsträger und Führungskräfte in Finanzdienstleistungs- und Fintech-Unternehmen kommen nicht ...

 Manfred Sauer neues Mitglied der Geschäftsführung (PR-Gateway, 17.04.2024)
Manfred Sauer wird neues Mitglied der Geschäftsführung der KYOCERA Europe GmbH

Kyoto/Esslingen, 17. April 2024. Seit dem 1. April 2024 ist Manfred Sauer neues Mitglied der Geschäftsführung der KYOCERA Europe GmbH in Esslingen. In dieser Position verantwortet er die strategische Geschäftsentwicklung sowie die Corporate Governance von KYOCERA Europe GmbH.



Herr Sauer begann seine Laufbahn bei Kyocera (damals Optrex Europe GmbH) im Jahr 2000 als Head of Marketing and Sa ...

 CHEP Europe stellt den ZirConic-Behälter vor und setzt einen neuen Standard für nachhaltige Logistik (PR-Gateway, 16.04.2024)
Der neue Ladungsträger sorgt durch größeres Fassungsvermögen und maximale Faltbarkeit für mehr Effizienz im Produktions- und Verpackungsprozess der ersten Logistikmeile

Köln, 16. April 2024 - Der Pallecon Geschäftsbereich von CHEP Europe hat die Einführung des faltbaren ZirConic®-Behälters angekündigt. Dieser Behälter ist eine mit Spannung erwartete Innovation im Bereich der "Share and Reuse"-Ladungsträger. Der große Behälter wird zu 97 % (seines Gesamtgewichts) aus Post-Consumer-Kuns ...

 Der BFV setzt das zweite Jahr infolge auf die Green Aktiv (PR-Gateway, 12.04.2024)
Bayerischer Fußball-Verband und Green Aktiv setzen erfolgreiche Partnerschaft fort

Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) freut sich, die Fortsetzung seiner erfolgreichen Partnerschaft mit der Green Aktiv GmbH bekannt zu geben, die nunmehr ins zweite Jahr geht. Die Green Aktiv GmbH, ein unabhängiger, zertifizierter und mehrfach ausgezeichneter Energieberater für Wohn- und Nichtwohngebäude, hat sich als idealer Partner für die Fußballvereine in ganz Bayern erwiesen. Mit einem breiten Por ...

 Zum dritten Mal Platz 1 in Bayern - BESONDERS SEIN gehört zu Bayerns besten Arbeitgebern (PR-Gateway, 12.04.2024)


Die Agentur BESONDERS SEIN ist im Landeswettbewerb "Bayerns Beste Arbeitgeber 2023" von Great Place to Work® zum dritten Mal in Folge als Erstplatzierter ausgezeichnet worden. Die Agentur zählt damit zu den Unternehmen mit der attraktivsten Unternehmenskultur im Ranking bis 49 Mitarbeitende. Die Prämierungsveranstaltung der Siegerunternehmen fand am 11.04. im Haus der Bayerischen Wirtschaft in München statt.



Nachdem die Agentur bereits in den letzten zwei Jahren di ...

 Pollenfreie Zone Wohnraumlüftung (PR-Gateway, 10.04.2024)
Gesund wohnen mit frischer Luft: Systeme für Wohnungslüftung mit Feinfilter bieten allergiefreie Raumluft

"Volkskrankheit Heuschnupfen": Laut der gemeinnützigen Europäischen Stiftung für Allergieforschung (ECARF) leiden über 10 Millionen Erwachsene in Deutschland inzwischen an saisonalen Beschwerden in der Pollensaison. Typische Symptome der Pollen-Allergie sind Niesanfälle, juckende und tränende Augen, eine laufende Nase oder Hals- und Hautreizungen. Im schlimmsten Fall kann eine Pol ...

 Backbase ernennt Rodrigo Graca Moura zum neuen CFO (PR-Gateway, 09.04.2024)
Graca Moura bringt als neuer Finanzvorstand umfangreiche Erfahrungen im Bereich Unternehmensfinanzierung und -strategie in die Entwicklung der führenden Engagement-Banking-Plattform ein

Amsterdam, 09.04.2024 - Backbase, der Anbieter der Engagement-Banking-Plattform, ernennt Rodrigo Graca Moura zum Chief Financial Officer. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung in der Skalierung von Unternehmenssoftware bringt Graca Moura ein umfassende ...

Werbung bei Bayern-247.de:





Beleidigung des Vermieters auf Facebook - Kündigung des Mietverhältnisses?

 
Bayern News DE - Infos News & Tipps @ Bayern ! Video Tipp @ Bayern-247.de

Bayern News DE - Infos News & Tipps @ Bayern ! Online Werbung

Bayern News DE - Infos News & Tipps @ Bayern ! Verwandte Links
· Mehr aus der Rubrik Bayern Infos
· Weitere News von Bayern-247


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema Bayern Infos:
MobileTech Conference 2011: Drei Tage volles Programm rund um Mobile Development, Marketing & Business


Bayern News DE - Infos News & Tipps @ Bayern ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



Bayern News DE - Infos News & Tipps @ Bayern ! Online Werbung

Bayern News DE - Infos News & Tipps @ Bayern ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden


Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2010 - 2024!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Bayern-247.de - rund ums Thema Bayern / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies.

Beleidigung des Vermieters auf Facebook - Kündigung des Mietverhältnisses?