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Bayern News! EuroPlan: Clerical Medical vom BGH zu Schadenersatz und Erfüllung des Entnahmeplans verurteilt

Veröffentlicht am Dienstag, dem 09. Februar 2016 von Bayern-247.de



Bayern Infos
Freie-PM.de: Für mehr als zehntausend Anleger, die in Versicherungspolicen der britischen Gesellschaft Clerical Medical Investment Group Ltd. (CMI) mit den Bezeichnungen Wealthmaster Noble investiert haben, haben die langersehnten Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11. Juli 2012 (IV ZR 122/11, IV ZR 151/11, IV ZR 164/11, IV ZR 271/10, IV ZR 286/10) verschiedene rechtliche Möglichkeiten eröffnet. Dies gilt auch für die Anleger, die in den von der Firma Röbke & Partner initiierten "EuroPlan" investiert haben.

  • Der BGH sprach geschädigten Anlegern dabei zum einen Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit fehlerhafter Beratung im Vorfeld der Beteiligung an dem Modell "EuroPlan" zu.

  • Zum anderen stellte er die Verpflichtung von CMI fest, regelmäßige Auszahlungen, die in so genannten "Entnahmeplänen", wie sie beim "EuroPlan" regelmäßig vereinbart wurden, versprochen und in den Versicherungspolicen vorbehaltlos festgeschrieben sind, unabhängig von den dem Versicherungsvertrag zugeordneten Anteilseinheiten an einem Anlagepool für den gesamten in der Police genannten Zeitraum zu leisten, sofern der Vermittler im Beratungsgespräch nicht mit der erforderlichen Klarheit einen derartigen Vorbehalt erläutert hat.

  • Darüber hinaus erklärte der BGH die von CMI bei der vorzeitigen Vertragskündigung praktizierte Marktpreisanpassung für unzulässig.


Was bedeutet dies konkret für EuroPlan-Anleger?

  • 1. Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit dem "EuroPlan"


Anleger, die sich am "EuroPlan" beteiligt haben, wurden durch die Vermittler mit - überhöhten - Renditeerwartungen von mindestens 8,5% p.a., die die Darlehenszinsen decken würden, geworben. Der "EuroPlan" wurde dabei ausdrücklich als zusätzliche private Altersvorsorge empfohlen. Über das von CMI praktizierte "Glättungsverfahren" und die poolübergreifende Reservebildung wurden sie nicht aufgeklärt.

Der BGH bejahte sowohl Aufklärungspflichtverletzungen durch die Vermittler, als auch eine Haftung und Schadenersatzpflicht von CMI. CMI hat ihre Lebensversicherung "Wealthmaster Noble" unter Verzicht auf ein eigenes Vertriebssystem im Rahmen eines so genannten Strukturvertriebs über rechtlich selbständige Vermittler, die ihrerseits Untervermittler eingesetzt haben, veräußert, ohne selbst mit den Kunden in Kontakt zu treten. Sie hat es also diesen Vermittlern überlassen, den Versicherungsinteressenten, den EuroPlan-Anlegern ihre Angebote nahezubringen, ihnen dabei die notwendigen Auskünfte zum Vertragsinhalt und zum angebotenen Versicherungsprodukt zu geben, auftauchende Fragen hierzu zu beantworten und die Verhandlungen bis zum Abschluss zu führen. Deshalb muss sich CMI ein etwaiges Aufklärungsverschulden des jeweiligen Vermittlers zurechnen lassen und ist entsprechend zum Schadenersatz verpflichtet.

  • Eine Verletzung von Aufklärungspflichten sieht der BGH zunächst darin, dass CMI ein in tatsächlicher Hinsicht unzutreffendes, zu positives Bild der Renditeerwartung gegeben hat. Bei Vertragsabschluss wurde gegenüber dem Anleger der Eindruck erweckt, dass die Prognose einer Durchschnittsrendite von 8,5% realistisch ist. Tatsächlich hat CMI aber nur die Prognose einer Wertentwicklung von 6% als gerechtfertigt angesehen.

  • Einen weiteren Aufklärungsfehler sieht der BGH in einer unzureichenden Information über die Verwaltung der Versicherungsbeiträge. Insbesondere sei über das von CMI betriebene "Glättungsverfahren" nur unzureichend informiert worden. Dass Clerical Medical unter Berücksichtigung der Vergangenheitsrenditen und einer Prognose der zukünftigen Wertentwicklung entscheidet, in welcher Höhe die Gesamtrendite in Reserven fließt, dass also die Anleger gegebenenfalls nur zu einem geringen Anteil hieran beteiligt werden, ist ein für die Anlageentscheidung wesentlicher Umstand, der regelmäßig in den Beratungen nicht erwähnt wurde. Auch in den von CMI verwandten Policenbedingungen findet sich nach den Feststellungen des BGH keine Erläuterung des Glättungsverfahrens.

  • Auch über den Umstand, dass CMI eine über die verschiedenen von ihr verwalteten Pools, die unterschiedlichen Versicherungsverträgen zugeteilt sind hinweggehende, poolübergreifende Reservenbildung betreibt, wurden die Anleger regelmäßig nicht aufgeklärt. Der BGH hält auch diesen Umstand für aufklärungspflichtig. Wurde der Anleger über den Umstand, dass die mit seiner Einmalzahlung erwirtschaftete Rendite auch zur Gewährleistung von Garantieansprüchen der Anleger anderer Pools verwendet werden kann, nicht aufgeklärt, stellt dies eine Aufklärungspflichtverletzung von CMI dar.


Infolgedessen stehen den Anlegern des "EuroPlan", so der BGH, Schadenersatzansprüche gegen CMI zu. Sie sind so zu stellen, als hätten sie sich an dem Modell nicht beteiligt.

Verjährung droht: Die Schadenersatzansprüche der Anleger im Zusammenhang mit fehlerhafter Beratung im Vorfeld der Beteiligung am "EuroPlan" unterliegen der absoluten Verjährung von 10 Jahren. Die Verjährung läuft taggenau und beginnt mit dem Zeitpunkt der letzten Beratung vor der Zeichnung des Modells.
Beispiel: Beratung 15. August 2002 - Verjährung 15. August 2012.
Nach Ablauf der Verjährungsfrist können Schadenersatzansprüche nicht mehr durchgesetzt werden.

  • 2. Erfüllung der Verpflichtungen aus dem "Entnahmeplan"


Anleger des "EuroPlan" haben bei CMI einen Lebensversicherungsvertrag "Wealthmaster Noble" abgeschlossen, bei dem im Versicherungsschein der Höhe nach benannte vierteljährliche Auszahlungen für eine bestimmte Dauer festgelegt sind.

CMI bestreitet, zur Vornahme der regelmäßigen Auszahlungen ohne Reduzierung von Anteilen verpflichtet zu sein. Nach Ansicht des Versicherers müsse er nur so lange Auszahlungen vornehmen, wie auch ausreichende Anteile des Versicherungsnehmers an dem dem Vertrag zu Grunde liegenden "Pool" vorhanden sind. Sind diese Anteile aufgebraucht, müsse CMI keine weiteren Zahlungen leisten.

Der BGH hat sich klar auf die Seite der CMI-Kunden gestellt und die auch von den Anwälten von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht vertretene Rechtsauffassung in vollem Umfang bestätigt. Sowohl im Versicherungsantrag als auch im Versicherungsschein sind in den allermeisten Fällen die Auszahlungen hinsichtlich Betrag und Auszahlungszeiträumen aufgeführt, ohne dass sie dort an weitere Voraussetzungen, insbesondere das Bestehen eines genügenden Versicherungswerts im Zeitpunkt der vorgesehenen Auszahlung, geknüpft sind. Ein über diese Auszahlungen hinaus gehender eventueller Mehrertrag aus der Lebensversicherung sollte den zusätzlichen Gewinn des Klägers darstellen. Nur dieser war betragsmäßig noch nicht festgelegt. Die dem Versicherungsantrag entsprechende Wiedergabe der Auszahlungsbeträge im Versicherungsschein kann daher aus objektiver Empfängersicht (§§ 133, 157 BGB) nicht anders verstanden werden, als dass diese Beträge zu den angegebenen Zahlungsterminen geleistet werden sollen und es sich damit um einen Bestandteil der vom Versicherer zugesagten Versicherungsleistung handelt.

"EuroPlan"-Anleger, die bei CMI eine Versicherungspolice vom Typ "Wealthmaster Noble" mit regelmäßigen Auszahlungen (Entnahmeplan) abgeschlossen haben, können daher von CMI verlangen, dass sie die im Versicherungsschein genannten regelmäßigen Auszahlungen über die gesamte dort genannte Zeit erhalten.

  • 3. Unzulässige Vertragsklauseln - "EuroPlan"-Anleger, die ihren CMI-Vertrag gekündigt haben, haben zu geringe Auszahlungsbeträge erhalten.


Auch für "EuroPlan"-Anleger, die ihren Versicherungsvertrag bei CMI zwischenzeitlich gekündigt haben, ergeben sich nach den Entscheidungen des BGH weitere Ansprüche gegen den britischen Versicherer. Grundlage ist eine fehlerhafte Berechnung des Auszahlungsbetrages, bei der CMI zu ihren Gunsten unzulässige Vertragsklauseln zu Grunde gelegt hat. Denn der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass die von CMI praktizierte poolübergreifende Reservenbildung und die Marktpreisanpassung unzulässig sind.

  • Poolübergreifende Reservenbildung: Jedem Versicherungsvertrag werden Anteile an einem "Pool" zugeordnet. Die mit den Geldern des Pools erwirtschafteten Erträge fließen zu einem Teil in die für den Versicherungsvertrag deklarierten Wertzuwächse. Ein anderer Teil fließt in einen allgemeinen Reservetopf, aus dem CMI fällige Garantieverpflichtungen bedient. Aus den Gewinnen, die mit den Geldern eines Pools erwirtschaftet werden, werden Auszahlungen an andere Pools subventioniert. Die Policenbedingungen, die Vertragsbestandteil geworden sind, enthalten hierzu nach der Feststellung des BGH keine Erläuterungen. Dies hat nach unserem Verständnis zur Folge, dass CMI rückwirkend die aus den Geldern des jeweiligen Pools erwirtschafteten Erträge diesen zuschreiben muss, also faktisch der Reserve dieses einen Pools zuführen muss.

  • Marktpreisanpassungen: Die Regelungen zur Marktpreisanpassung in den Policenbedingungen sind, wie der BGH festgestellt hat, wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam. CMI durfte also bei der Ermittlung des Auszahlungsbetrages bei der vorzeitigen Kündigung eines Versicherungsvertrages keine Marktpreisanpassungen vornehmen.


In der Folge der BGH-Urteile muss CMI den Auszahlungsbetrag gekündigter Versicherungsverträge "Wealthmaster Noble" neu berechnen. Dabei muss sie die aus den Anlagen des dem Versicherungsvertrag zugeordnetem Pool erwirtschafteten Erträge ausschließlich dem Pool als Reserven zuweisen und darf keine Marktpreisanpassungen vornehmen. Für die "EuroPlan"-Anleger, die ihren Versicherungsvertrag bereits gekündigt haben, können daraus höhere Auszahlungsbeträge resultieren.

Möchten Sie wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten für Sie aus den BGH-Urteilen ergeben? Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tino Ebermann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855

Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 53799042 | Fax: 040 53799043

Berlin:
Rotherstraße 19, 10245 Berlin
Tel.: 030 95999280 | Fax: 030 95999279

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/sonstige-anlagen/fremdfinanzierte-rentenversicherungen/europlan-clerical-medical-vom-bgh-zu-schadenersatz-und-erfuellung-des-entnahmeplans-verurteilt.html

Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.
(Weitere interessante München News & München Infos finden Sie auch hier auf dieser Web-Seite zum Nachschlagen und Nachlesen.)

Veröffentlicht von >> nittel << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de/modules.php?name=PresseMitteilungen - dem freien Presseportal mit aktuellen News und Artikeln


Für mehr als zehntausend Anleger, die in Versicherungspolicen der britischen Gesellschaft Clerical Medical Investment Group Ltd. (CMI) mit den Bezeichnungen Wealthmaster Noble investiert haben, haben die langersehnten Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11. Juli 2012 (IV ZR 122/11, IV ZR 151/11, IV ZR 164/11, IV ZR 271/10, IV ZR 286/10) verschiedene rechtliche Möglichkeiten eröffnet. Dies gilt auch für die Anleger, die in den von der Firma Röbke & Partner initiierten "EuroPlan" investiert haben.

  • Der BGH sprach geschädigten Anlegern dabei zum einen Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit fehlerhafter Beratung im Vorfeld der Beteiligung an dem Modell "EuroPlan" zu.

  • Zum anderen stellte er die Verpflichtung von CMI fest, regelmäßige Auszahlungen, die in so genannten "Entnahmeplänen", wie sie beim "EuroPlan" regelmäßig vereinbart wurden, versprochen und in den Versicherungspolicen vorbehaltlos festgeschrieben sind, unabhängig von den dem Versicherungsvertrag zugeordneten Anteilseinheiten an einem Anlagepool für den gesamten in der Police genannten Zeitraum zu leisten, sofern der Vermittler im Beratungsgespräch nicht mit der erforderlichen Klarheit einen derartigen Vorbehalt erläutert hat.

  • Darüber hinaus erklärte der BGH die von CMI bei der vorzeitigen Vertragskündigung praktizierte Marktpreisanpassung für unzulässig.


Was bedeutet dies konkret für EuroPlan-Anleger?

  • 1. Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit dem "EuroPlan"


Anleger, die sich am "EuroPlan" beteiligt haben, wurden durch die Vermittler mit - überhöhten - Renditeerwartungen von mindestens 8,5% p.a., die die Darlehenszinsen decken würden, geworben. Der "EuroPlan" wurde dabei ausdrücklich als zusätzliche private Altersvorsorge empfohlen. Über das von CMI praktizierte "Glättungsverfahren" und die poolübergreifende Reservebildung wurden sie nicht aufgeklärt.

Der BGH bejahte sowohl Aufklärungspflichtverletzungen durch die Vermittler, als auch eine Haftung und Schadenersatzpflicht von CMI. CMI hat ihre Lebensversicherung "Wealthmaster Noble" unter Verzicht auf ein eigenes Vertriebssystem im Rahmen eines so genannten Strukturvertriebs über rechtlich selbständige Vermittler, die ihrerseits Untervermittler eingesetzt haben, veräußert, ohne selbst mit den Kunden in Kontakt zu treten. Sie hat es also diesen Vermittlern überlassen, den Versicherungsinteressenten, den EuroPlan-Anlegern ihre Angebote nahezubringen, ihnen dabei die notwendigen Auskünfte zum Vertragsinhalt und zum angebotenen Versicherungsprodukt zu geben, auftauchende Fragen hierzu zu beantworten und die Verhandlungen bis zum Abschluss zu führen. Deshalb muss sich CMI ein etwaiges Aufklärungsverschulden des jeweiligen Vermittlers zurechnen lassen und ist entsprechend zum Schadenersatz verpflichtet.

  • Eine Verletzung von Aufklärungspflichten sieht der BGH zunächst darin, dass CMI ein in tatsächlicher Hinsicht unzutreffendes, zu positives Bild der Renditeerwartung gegeben hat. Bei Vertragsabschluss wurde gegenüber dem Anleger der Eindruck erweckt, dass die Prognose einer Durchschnittsrendite von 8,5% realistisch ist. Tatsächlich hat CMI aber nur die Prognose einer Wertentwicklung von 6% als gerechtfertigt angesehen.

  • Einen weiteren Aufklärungsfehler sieht der BGH in einer unzureichenden Information über die Verwaltung der Versicherungsbeiträge. Insbesondere sei über das von CMI betriebene "Glättungsverfahren" nur unzureichend informiert worden. Dass Clerical Medical unter Berücksichtigung der Vergangenheitsrenditen und einer Prognose der zukünftigen Wertentwicklung entscheidet, in welcher Höhe die Gesamtrendite in Reserven fließt, dass also die Anleger gegebenenfalls nur zu einem geringen Anteil hieran beteiligt werden, ist ein für die Anlageentscheidung wesentlicher Umstand, der regelmäßig in den Beratungen nicht erwähnt wurde. Auch in den von CMI verwandten Policenbedingungen findet sich nach den Feststellungen des BGH keine Erläuterung des Glättungsverfahrens.

  • Auch über den Umstand, dass CMI eine über die verschiedenen von ihr verwalteten Pools, die unterschiedlichen Versicherungsverträgen zugeteilt sind hinweggehende, poolübergreifende Reservenbildung betreibt, wurden die Anleger regelmäßig nicht aufgeklärt. Der BGH hält auch diesen Umstand für aufklärungspflichtig. Wurde der Anleger über den Umstand, dass die mit seiner Einmalzahlung erwirtschaftete Rendite auch zur Gewährleistung von Garantieansprüchen der Anleger anderer Pools verwendet werden kann, nicht aufgeklärt, stellt dies eine Aufklärungspflichtverletzung von CMI dar.


Infolgedessen stehen den Anlegern des "EuroPlan", so der BGH, Schadenersatzansprüche gegen CMI zu. Sie sind so zu stellen, als hätten sie sich an dem Modell nicht beteiligt.

Verjährung droht: Die Schadenersatzansprüche der Anleger im Zusammenhang mit fehlerhafter Beratung im Vorfeld der Beteiligung am "EuroPlan" unterliegen der absoluten Verjährung von 10 Jahren. Die Verjährung läuft taggenau und beginnt mit dem Zeitpunkt der letzten Beratung vor der Zeichnung des Modells.
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Nach Ablauf der Verjährungsfrist können Schadenersatzansprüche nicht mehr durchgesetzt werden.

  • 2. Erfüllung der Verpflichtungen aus dem "Entnahmeplan"


Anleger des "EuroPlan" haben bei CMI einen Lebensversicherungsvertrag "Wealthmaster Noble" abgeschlossen, bei dem im Versicherungsschein der Höhe nach benannte vierteljährliche Auszahlungen für eine bestimmte Dauer festgelegt sind.

CMI bestreitet, zur Vornahme der regelmäßigen Auszahlungen ohne Reduzierung von Anteilen verpflichtet zu sein. Nach Ansicht des Versicherers müsse er nur so lange Auszahlungen vornehmen, wie auch ausreichende Anteile des Versicherungsnehmers an dem dem Vertrag zu Grunde liegenden "Pool" vorhanden sind. Sind diese Anteile aufgebraucht, müsse CMI keine weiteren Zahlungen leisten.

Der BGH hat sich klar auf die Seite der CMI-Kunden gestellt und die auch von den Anwälten von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht vertretene Rechtsauffassung in vollem Umfang bestätigt. Sowohl im Versicherungsantrag als auch im Versicherungsschein sind in den allermeisten Fällen die Auszahlungen hinsichtlich Betrag und Auszahlungszeiträumen aufgeführt, ohne dass sie dort an weitere Voraussetzungen, insbesondere das Bestehen eines genügenden Versicherungswerts im Zeitpunkt der vorgesehenen Auszahlung, geknüpft sind. Ein über diese Auszahlungen hinaus gehender eventueller Mehrertrag aus der Lebensversicherung sollte den zusätzlichen Gewinn des Klägers darstellen. Nur dieser war betragsmäßig noch nicht festgelegt. Die dem Versicherungsantrag entsprechende Wiedergabe der Auszahlungsbeträge im Versicherungsschein kann daher aus objektiver Empfängersicht (§§ 133, 157 BGB) nicht anders verstanden werden, als dass diese Beträge zu den angegebenen Zahlungsterminen geleistet werden sollen und es sich damit um einen Bestandteil der vom Versicherer zugesagten Versicherungsleistung handelt.

"EuroPlan"-Anleger, die bei CMI eine Versicherungspolice vom Typ "Wealthmaster Noble" mit regelmäßigen Auszahlungen (Entnahmeplan) abgeschlossen haben, können daher von CMI verlangen, dass sie die im Versicherungsschein genannten regelmäßigen Auszahlungen über die gesamte dort genannte Zeit erhalten.

  • 3. Unzulässige Vertragsklauseln - "EuroPlan"-Anleger, die ihren CMI-Vertrag gekündigt haben, haben zu geringe Auszahlungsbeträge erhalten.


Auch für "EuroPlan"-Anleger, die ihren Versicherungsvertrag bei CMI zwischenzeitlich gekündigt haben, ergeben sich nach den Entscheidungen des BGH weitere Ansprüche gegen den britischen Versicherer. Grundlage ist eine fehlerhafte Berechnung des Auszahlungsbetrages, bei der CMI zu ihren Gunsten unzulässige Vertragsklauseln zu Grunde gelegt hat. Denn der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass die von CMI praktizierte poolübergreifende Reservenbildung und die Marktpreisanpassung unzulässig sind.

  • Poolübergreifende Reservenbildung: Jedem Versicherungsvertrag werden Anteile an einem "Pool" zugeordnet. Die mit den Geldern des Pools erwirtschafteten Erträge fließen zu einem Teil in die für den Versicherungsvertrag deklarierten Wertzuwächse. Ein anderer Teil fließt in einen allgemeinen Reservetopf, aus dem CMI fällige Garantieverpflichtungen bedient. Aus den Gewinnen, die mit den Geldern eines Pools erwirtschaftet werden, werden Auszahlungen an andere Pools subventioniert. Die Policenbedingungen, die Vertragsbestandteil geworden sind, enthalten hierzu nach der Feststellung des BGH keine Erläuterungen. Dies hat nach unserem Verständnis zur Folge, dass CMI rückwirkend die aus den Geldern des jeweiligen Pools erwirtschafteten Erträge diesen zuschreiben muss, also faktisch der Reserve dieses einen Pools zuführen muss.

  • Marktpreisanpassungen: Die Regelungen zur Marktpreisanpassung in den Policenbedingungen sind, wie der BGH festgestellt hat, wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam. CMI durfte also bei der Ermittlung des Auszahlungsbetrages bei der vorzeitigen Kündigung eines Versicherungsvertrages keine Marktpreisanpassungen vornehmen.


In der Folge der BGH-Urteile muss CMI den Auszahlungsbetrag gekündigter Versicherungsverträge "Wealthmaster Noble" neu berechnen. Dabei muss sie die aus den Anlagen des dem Versicherungsvertrag zugeordnetem Pool erwirtschafteten Erträge ausschließlich dem Pool als Reserven zuweisen und darf keine Marktpreisanpassungen vornehmen. Für die "EuroPlan"-Anleger, die ihren Versicherungsvertrag bereits gekündigt haben, können daraus höhere Auszahlungsbeträge resultieren.

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Keizersgracht, 25.04.2024 - Deutschland leidet unter Fachkräftemangel. Laut dem Institut der Deutschen Wirtschaft sind 1.299.940 Stellen unbesetzt. Den MINT-Bereich trifft der Mangel an qualifizierten Fachkräften besonders hart. So ergab eine Studie des Digitalverbands Bitkom zum Arbeitsmarkt für IT-Kräfte Ende 2023, dass offene IT-Positione ...

 Luxusurlaub in den USA: Virginia startet große Initiative in Deutschland (PR-Gateway, 25.04.2024)
Premiumhotels der Extraklasse, außergewöhnliche Outdoor-Erlebnisse, Kulinarik und erlesene Tropfen - United Airlines ist exklusiver Promotion-Partner

Der Bundesstaat Virginia, im Osten der USA direkt neben der Hauptstadt Washington, DC gelegen, wirbt ab sofort unter dem Slogan "Come Find Your Virginia" verstärkt im Luxussegment um deutsche Gäste. Den Auftakt bildete ein Festakt für Vertreter der Reisebranche in der Privatresidenz des US-Generalkonsuls in München, bei dem sich auch Uni ...

 Delta präsentiert bahnbrechende Lösungen für Smart Manufacturing und E-Mobility auf der Hannover Messe 2024 (PR-Gateway, 23.04.2024)


Hannover, 23. April 2024 - Delta, ein weltweit führendes Unternehmen im Bereich Energiemanagement und Anbieter von IoT-basierten, intelligenten, grünen Lösungen, präsentiert auf der Hannover Messe 2024 unter dem Motto "Realizing an Intelligent, Sustainable and Connecting World" seine einzigartigen Lösungen zur Förderung von intelligenter Fertigung und nachhaltigen Städten. Vorgestellt werden eine neue Generation von kollaborierenden Robotern (Cobots) für eine smarte Fabrik-Automatisi ...

 Kontora Insights mit Benjamin Roth (PR-Gateway, 22.04.2024)
Wie er mit Urban Sports Club die Fitnessbranche aufgemischt hat

Kontora Insights, der Unternehmer-Podcast des Kontora Family Office, meldet sich in Folge 22 aus München. Auf der Bühne des vom Verband Junge Unternehmer ausgerichteten Unternehmertags erzählt Benjamin Roth die Geschichte hinter seiner erfolgreichen Fitness-Flatrate Urban Sports Club: Warum er mit einem ersten Sport-Start-up aufgeben musste, welche Lehren er aus dem Sch ...

 Piestany - der größte Kurort in der Slowakei: Ensana Health Spa Hotels glänzen mit fünf Häusern (PR-Gateway, 22.04.2024)
Die fünf Ensana Health Spa Hotels in Piestany sind bekannt für renommierte Kurprogramme - Besonderer Schwerpunkt auf wirksame Behandlungen des Bewegungsapparates

Der Ort Piestany gilt als das größte und bedeutendste Thermalbad in der Slowakei und kann auf eine lange Kurgeschichte zurückblicken. Die erste schriftliche Erwähnung der Heilquellen stammt aus der Mitte des 16. Jahrhunderts, doch ist auch bekannt, dass sie schon im Mittelalter wegen ihrer wohltuenden Wirkung geschätzt wurden ...

 Innovation in der Prüftechnik: Die Federkontakte der uwe electronic (PR-Gateway, 22.04.2024)


uwe electronic bietet eine breite Palette an Federkontakten, die als Schlüsselelement in der Prüftechnik dienen. Dank ihrem langlebigen Design und stabilen Übergangswiderstand erleichtern diese gefederten Kontaktstifte vielfältige Prüfverfahren auf unterschiedlichsten Anwendungsgebieten.



Vielseitige Funktion und hohe Beständigkeit



Federkontakte schaffen die elektromechanische Verbindung zwischen dem Testsystem und dem Prüfling oder der Baugruppe. ...

 niteflite belegt Platz 3 der besten MSP (PR-Gateway, 19.04.2024)
niteflite gehört zu den Top 3 Managed Service Providern in Deutschland

Weilheim, 19.04.2024



Ein bedeutender Meilenstein für niteflite: Das Unternehmen wurde zu einem der drei führenden Managed Service Provider Deutschlands im Jahr 2024 gekürt. Diese herausragende Platzierung wurde im Rahmen der renommierten Studie "Bester Managed Service Provider 2024" verliehen, die jährlich von den Fachzeitschriften COMPUTERWOC ...

 30 Jahre Borreliose und FSME Bund Deutschland e.V. (PR-Gateway, 18.04.2024)
Ein Rückblick auf Herausforderungen und Erfolge

Der Borreliose und FSME Bund Deutschland e.V. (BFBD) begeht am 27. April sein 30-jähriges Bestehen. Seit seiner Gründung im Jahr 1994 setzt sich der Verein erfolgreich für Betroffene von FSME und Borreliose ein, informiert Mitglieder und Interessierte im monatlichen Newsletter über Neuigkeiten zum Thema und bietet Unterstützung über die Telefonhotline. Anlässlich dieses besonderen Jubiläums blickt der BFBD in seiner aktuellen Jubiläumsau ...

 Mensch und Maschine präsentiert sich auf der HMI und der IFH (PR-Gateway, 17.04.2024)
Gleichzeitig auf zwei Leitmessen präsentiert MuM sein digitales Lösungsportfolio für die Branchen Industrie, Maschinenbau und Bau: auf der Hannover Messe Industrie (HMI) und IFH/Intherm in Nürnberg

Wessling, 17. April 2024: Mensch und Maschine (MuM), einer der führenden Software-Anbieter für CAD/CAM/CAE- und BIM-Lösungen, präsentiert sein breites Software-Angebot für die Branchen Industrie, Maschinenbau und Bau fast zeitgleich auf der Han ...

 Manfred Sauer neues Mitglied der Geschäftsführung (PR-Gateway, 17.04.2024)
Manfred Sauer wird neues Mitglied der Geschäftsführung der KYOCERA Europe GmbH

Kyoto/Esslingen, 17. April 2024. Seit dem 1. April 2024 ist Manfred Sauer neues Mitglied der Geschäftsführung der KYOCERA Europe GmbH in Esslingen. In dieser Position verantwortet er die strategische Geschäftsentwicklung sowie die Corporate Governance von KYOCERA Europe GmbH.



Herr Sauer begann seine Laufbahn bei Kyocera (damals Optrex Europe GmbH) im Jahr 2000 als Head of Marketing and Sa ...

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