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Bayern News! Hilfe für freiwillige Helfer

Veröffentlicht am Dienstag, dem 09. Februar 2016 von Bayern-247.de



Bayern Frage
Bayern-24/7.de - Bayern Infos & Bayern Tipps | D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Freie-PresseMitteilungen.de: Gut abgesichert im Ehrenamt

Wer trainiert die Juniorfußballer im Sportverein? Wer pumpt den vollgelaufenen Keller nach Dauerregen leer? Und wer unterstützt ältere Menschen im beschwerlichen Alltag? In Deutschland engagieren sich über 20 Millionen Menschen ehrenamtlich für die Gesellschaft. Ohne die aktive Mithilfe von Sporttrainern, der Freiwilligen Feuerwehr oder anderer freiwilliger Helfer wären viele Aufgaben in unserer Gesellschaft gar nicht zu stemmen. Aber genau wie im regulären Berufsleben können sich im Ehrenamt Unfälle ereignen oder Schäden an Dingen oder gar Personen entstehen. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung erklärt, worauf es für fleißige Helfer zu achten gilt.

Bei aller Einsatzfreude der vielen gesellschaftlich engagierten Helfer bleibt die Frage nach der eigenen Absicherung häufig offen. Denn: Helfen ist menschlich - und deshalb können dabei auch mal Fehler passieren.

Versicherungsschutz frühzeitig klären

So geht beim Putzen in der Wohnung einer hilfsbedürftigen Seniorin trotz aller Vorsicht deren wertvolle Vase kaputt oder ein Patient erleidet beim Austeilen der Mahlzeit Verbrühungen durch verschüttete Suppe. Auch der Helfer selber kann zu Schaden kommen, wenn er beispielsweise bei der Betreuung im Ferienlager umknickt und wochenlang im Gips herumhumpeln muss. Daher der Rat von Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung: "Vor der Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit ist es wichtig abzuklären, ob Sie bei einem Unfall oder im Schadenfall ausreichend versichert sind." Wer bereits Versicherungen für Haftpflicht, privaten Unfallschutz oder Berufsunfähigkeit abgeschlossen hat, sollte überprüfen, ob die ehrenamtliche Tätigkeit in der Police eingeschlossen ist.

Gesetzlicher Unfallschutz

Grundsätzlich ist ein großer Teil der ehrenamtlich Beschäftigten in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert, die von den Berufsgenossenschaften (BG) und Unfallkassen getragen wird: Versichert sind unter anderem die unentgeltlich tätigen Helfer im Rettungsdienst und im Gesundheitswesen wie beim Deutschen Roten Kreuz. Auch gewählte Elternbeiräte in Kindergärten oder Schulen, ehrenamtliche Mitarbeiter der Kirchen sowie durch die Kommunen verpflichtete Wahlhelfer können gesetzlich unfallversichert sein.

Seit 2005 besteht auch die Möglichkeit für Vorstandsmitglieder und Kassen- oder Sportwarte als gemeinnützig anerkannter Vereine, von ihren Trägerorganisationen freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet zu werden. "Leider deckt aber die gesetzliche Unfallversicherung nicht alle Bereiche sozialen Engagements ab", warnt die D.A.S. Juristin. "Wer ohne Auftrag eines öffentlichen oder kirchlichen Trägers tätig wird, wer ein Amt in einem nicht als gemeinnützig anerkannten Verein bekleidet, ist nicht gesetzlich unfallversichert. Auch wer innerhalb der Familie Hilfe leistet oder für die kranke Nachbarin einkaufen geht - eine so genannte 'reine Gefälligkeitsleistung' - ist dabei nicht versichert." Zudem greift der Versicherungsschutz nur für die unmittelbare Ausübung des Ehrenamtes - wie etwa die Hin- und Rückfahrt zu einer ehrenamtlich veranlassten Sitzung. Für ein gebrochenes Bein bei einem geselligen Beisammensein nach der Sitzung zahlt die Versicherung hingegen nicht.

Wer haftet?

Wer während der Ausübung des Ehrenamtes Sachschaden verursacht oder gar andere Personen verletzt, der muss für die Folgen grundsätzlich gerade stehen. Eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die diese Schäden abdeckt, obliegt in der Regel dem Träger der jeweiligen Organisation. Wenn also der freiwilligen Helferin der Bahnhofsmission bei ihrer Tätigkeit ein Koffer herunterfällt, kommt die Haftpflichtversicherung der Bahnhofsmission für den Schaden auf. Ist der ehrenamtlich Tätige im Dienste einer Gemeinde tätig, besteht meist auch über diese ein Haftpflichtversicherungsschutz. Zudem schließen viele Vereine und Organisationen private Gruppen-Haftpflichtversicherungen ab, um ihre Mitglieder vor finanziellen Folgen bei Sach- und Personenschäden zu schützen.

Rahmenverträge - von Bundesland zu Bundesland verschieden...

Greift der gesetzliche Versicherungsschutz nicht und weder der Verein noch der ehrenamtliche Helfer selbst verfügen über private Versicherungen für Unfall und Haftpflicht, dann bieten einige Bundesländer zudem eigene Rahmenverträge an, wie beispielsweise die Landesversicherungen im Bereich Unfall- und Haftpflichtschutz in Nordrhein-Westfalen oder die Bayerische Ehrenamtsversicherung. Weitere Informationen unter www.buergergesellschaft.de, Stichwort "Engagementförderung". Ein wichtiger Tipp der D.A.S.-Rechtsexpertin: "Viele kleinere, nicht an öffentliche oder kirchliche Träger gebundene ehrenamtliche Gruppen (z. B. von Eltern gegründete Gruppe für Hausaufgabenbetreuung oder nicht als gemeinnützig anerkannte Vereine), erhalten generell keinen gesetzlichen Unfall- und Haftpflichtschutz - hier sind private Versicherungen notwendig."

Fazit: Auf den ersten Blick scheint die Versicherungslage für Ehrenamtliche kompliziert zu sein - doch oft kann schon ein Anruf beim Trägerverein oder ein Besuch der Homepage des jeweiligen Bundeslandes eine verlässliche Antwort liefern! Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de.

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 5.270

Kurzfassung:

Gut abgesichert im Ehrenamt

Wer anderen hilft, sollte auch selbst vorsorgen

In Deutschland engagieren sich über 20 Millionen Menschen ehrenamtlich in Sportvereinen, bei der Freiwilligen Feuerwehr oder in der Seniorenbetreuung. Aber auch während dieser Tätigkeiten können sich Unfälle ereignen oder Schäden an Dingen und Personen entstehen. "Helfer sollten vor Aufnahme jeder ehrenamtlichen Tätigkeit abklären, ob sie gegen Unfall- und Haftpflichtrisiken ausreichend abgesichert sind", lautet daher der Rat der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Ein großer Teil der ehrenamtlich Beschäftigten ist zwar in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert - wie Helfer im Rettungsdienst oder im Gesundheitswesen. Doch es gibt auch Ausnahmen: Wer ohne Auftrag einer Gemeine oder Kirche tätig wird, wer ein Amt in einem nicht als gemeinnützig anerkannten Verein bekleidet, ist nicht gesetzlich unfallversichert. Dies gilt auch für den, der aus Gefälligkeit innerhalb der Familie Hilfe leistet oder für die kranke Nachbarin einkaufen geht. Zudem greift der Versicherungsschutz nur für die unmittelbare Tätigkeit im Ehrenamt - wie etwa die Hin- und Rückfahrt zu einer offiziellen Sitzung. Für ein gebrochenes Bein bei einer Feier nach der Sitzung zahlt die gesetzliche Versicherung nicht. Das wäre Sache einer privaten Unfallversicherung. Wer Sachschäden verursacht oder gar Personen verletzt, muss für die Folgen gerade stehen. Viele Organisationen schließen deshalb für ihre Mitglieder private Gruppen-Haftpflichtversicherungen ab. Alternativ kann eine private Haftpflichtversicherung den Schaden decken. Teilweise bieten auch Bundesländer einen zusätzlichen Versicherungsschutz für das Ehrenamt. Nähere Informationen unter www.buergergesellschaft.de.

Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de.

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.815

Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.

Das Bildmaterial steht unter http://hartzpress.de/DAS/Ehrenamt/Bild1.jpg bzw. Bild2 bzw. Bild 3 zur Verfügung.

Bitte geben Sie bei Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die "D.A.S. Rechtsschutzversicherung" als Quelle an - vielen Dank!

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern und in Südkorea aktiv. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2009 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81728 München
089 6275-1382

www.das-rechtsportal.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339
München
das@hartzkom.de
0899984610
http://hartzkom.de



Gut abgesichert im Ehrenamt

Wer trainiert die Juniorfußballer im Sportverein? Wer pumpt den vollgelaufenen Keller nach Dauerregen leer? Und wer unterstützt ältere Menschen im beschwerlichen Alltag? In Deutschland engagieren sich über 20 Millionen Menschen ehrenamtlich für die Gesellschaft. Ohne die aktive Mithilfe von Sporttrainern, der Freiwilligen Feuerwehr oder anderer freiwilliger Helfer wären viele Aufgaben in unserer Gesellschaft gar nicht zu stemmen. Aber genau wie im regulären Berufsleben können sich im Ehrenamt Unfälle ereignen oder Schäden an Dingen oder gar Personen entstehen. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung erklärt, worauf es für fleißige Helfer zu achten gilt.

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Gesetzlicher Unfallschutz

Grundsätzlich ist ein großer Teil der ehrenamtlich Beschäftigten in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert, die von den Berufsgenossenschaften (BG) und Unfallkassen getragen wird: Versichert sind unter anderem die unentgeltlich tätigen Helfer im Rettungsdienst und im Gesundheitswesen wie beim Deutschen Roten Kreuz. Auch gewählte Elternbeiräte in Kindergärten oder Schulen, ehrenamtliche Mitarbeiter der Kirchen sowie durch die Kommunen verpflichtete Wahlhelfer können gesetzlich unfallversichert sein.

Seit 2005 besteht auch die Möglichkeit für Vorstandsmitglieder und Kassen- oder Sportwarte als gemeinnützig anerkannter Vereine, von ihren Trägerorganisationen freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet zu werden. "Leider deckt aber die gesetzliche Unfallversicherung nicht alle Bereiche sozialen Engagements ab", warnt die D.A.S. Juristin. "Wer ohne Auftrag eines öffentlichen oder kirchlichen Trägers tätig wird, wer ein Amt in einem nicht als gemeinnützig anerkannten Verein bekleidet, ist nicht gesetzlich unfallversichert. Auch wer innerhalb der Familie Hilfe leistet oder für die kranke Nachbarin einkaufen geht - eine so genannte 'reine Gefälligkeitsleistung' - ist dabei nicht versichert." Zudem greift der Versicherungsschutz nur für die unmittelbare Ausübung des Ehrenamtes - wie etwa die Hin- und Rückfahrt zu einer ehrenamtlich veranlassten Sitzung. Für ein gebrochenes Bein bei einem geselligen Beisammensein nach der Sitzung zahlt die Versicherung hingegen nicht.

Wer haftet?

Wer während der Ausübung des Ehrenamtes Sachschaden verursacht oder gar andere Personen verletzt, der muss für die Folgen grundsätzlich gerade stehen. Eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die diese Schäden abdeckt, obliegt in der Regel dem Träger der jeweiligen Organisation. Wenn also der freiwilligen Helferin der Bahnhofsmission bei ihrer Tätigkeit ein Koffer herunterfällt, kommt die Haftpflichtversicherung der Bahnhofsmission für den Schaden auf. Ist der ehrenamtlich Tätige im Dienste einer Gemeinde tätig, besteht meist auch über diese ein Haftpflichtversicherungsschutz. Zudem schließen viele Vereine und Organisationen private Gruppen-Haftpflichtversicherungen ab, um ihre Mitglieder vor finanziellen Folgen bei Sach- und Personenschäden zu schützen.

Rahmenverträge - von Bundesland zu Bundesland verschieden...

Greift der gesetzliche Versicherungsschutz nicht und weder der Verein noch der ehrenamtliche Helfer selbst verfügen über private Versicherungen für Unfall und Haftpflicht, dann bieten einige Bundesländer zudem eigene Rahmenverträge an, wie beispielsweise die Landesversicherungen im Bereich Unfall- und Haftpflichtschutz in Nordrhein-Westfalen oder die Bayerische Ehrenamtsversicherung. Weitere Informationen unter www.buergergesellschaft.de, Stichwort "Engagementförderung". Ein wichtiger Tipp der D.A.S.-Rechtsexpertin: "Viele kleinere, nicht an öffentliche oder kirchliche Träger gebundene ehrenamtliche Gruppen (z. B. von Eltern gegründete Gruppe für Hausaufgabenbetreuung oder nicht als gemeinnützig anerkannte Vereine), erhalten generell keinen gesetzlichen Unfall- und Haftpflichtschutz - hier sind private Versicherungen notwendig."

Fazit: Auf den ersten Blick scheint die Versicherungslage für Ehrenamtliche kompliziert zu sein - doch oft kann schon ein Anruf beim Trägerverein oder ein Besuch der Homepage des jeweiligen Bundeslandes eine verlässliche Antwort liefern! Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de.

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