Kalb: Stärkung der Brandunterstützungsvereine!
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Bayern News


Berlin (ots) - Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz) beschlossen.

Dazu erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:

"Mit dem heute beschlossenen Gesetz schaffen wir Rechtssicherheit für unsere ländlichen Brandunterstützungsvereine. Auch künftig wird keine Versicherungssteuer und Feuerschutzsteuer erhoben, soweit die für den einzelnen Schadensfall erhobene Geldumlage 5.500 Euro nicht übersteigt.

Wir schreiben den Freibetrag von 5.500 Euro bei der Versicherungssteuer und Feuerschutzsteuer gesetzlich fest. Bisher ist er nur im Verwaltungswege gewährten worden.

Damit tragen wir den Besonderheiten der Selbsthilfeeinrichtungen im ländlichen Bereich und dem angesichts jahrzehntelanger Verwaltungspraxis herausgebildeten Vertrauen der Brandunterstützungsvereine Rechnung.

Die Änderungen des Versicherungssteuergesetzes und Feuerschutzsteuergesetzes treten rückwirkend zum 1. Juli 2010 in Kraft und knüpfen somit nahtlos an die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Erlasse an."

Hintergrund:

Für Brandunterstützungsvereine waren aufgrund einer auf das Jahr 1959 zurückgehenden Verwaltungsanweisung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen steuerliche Erleichterungen vorgesehen: Es sollte von der Erhebung der Versicherungsteuer und der Feuerschutzsteuer abgesehen werden, wenn die von den Vereinsmitgliedern im Falle eines akuten Schadensfalles vereinnahmte Umlage 5.500 Euro nicht übersteigt.

Mit der Übertragung der Verwaltungskompetenz für die Versicherung- und Feuerschutzsteuer auf den Bund ist dieser Erlass obsolet geworden. Der Freibetrag konnte nicht mehr gewährt werden.

Pressekontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23
www.csu-landesgruppe.de

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/9535/2473872/csu_landesgruppe/mail

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Berlin (ots) - Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz) beschlossen.

Dazu erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:

"Mit dem heute beschlossenen Gesetz schaffen wir Rechtssicherheit für unsere ländlichen Brandunterstützungsvereine. Auch künftig wird keine Versicherungssteuer und Feuerschutzsteuer erhoben, soweit die für den einzelnen Schadensfall erhobene Geldumlage 5.500 Euro nicht übersteigt.

Wir schreiben den Freibetrag von 5.500 Euro bei der Versicherungssteuer und Feuerschutzsteuer gesetzlich fest. Bisher ist er nur im Verwaltungswege gewährten worden.

Damit tragen wir den Besonderheiten der Selbsthilfeeinrichtungen im ländlichen Bereich und dem angesichts jahrzehntelanger Verwaltungspraxis herausgebildeten Vertrauen der Brandunterstützungsvereine Rechnung.

Die Änderungen des Versicherungssteuergesetzes und Feuerschutzsteuergesetzes treten rückwirkend zum 1. Juli 2010 in Kraft und knüpfen somit nahtlos an die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Erlasse an."

Hintergrund:

Für Brandunterstützungsvereine waren aufgrund einer auf das Jahr 1959 zurückgehenden Verwaltungsanweisung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen steuerliche Erleichterungen vorgesehen: Es sollte von der Erhebung der Versicherungsteuer und der Feuerschutzsteuer abgesehen werden, wenn die von den Vereinsmitgliedern im Falle eines akuten Schadensfalles vereinnahmte Umlage 5.500 Euro nicht übersteigt.

Mit der Übertragung der Verwaltungskompetenz für die Versicherung- und Feuerschutzsteuer auf den Bund ist dieser Erlass obsolet geworden. Der Freibetrag konnte nicht mehr gewährt werden.

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