Begrenzung von Mieterhöhungen auch in Würzburg
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Bayern Infos


Würzburger Stadtrat beantragt die Aufnahme in die sog. „Kappungsgrenzensenkungsverordnung“.

Würzburg, 12. Juli 2013.
Seit dem 15.05.2013 ist in Bayern eine Verordnung in Kraft, in der in Ballungsräumen Mieterhöhungen statt bisher maximal 20% nur noch 15% innerhalb von 3 Jahren betragen dürfen („Kappungsgrenzensenkungsverordnung“ - siehe Pressemitteilung HSP vom 26.04.2013). Für die Stadt München gilt die Neuregelung bereits.
Am 20.06.2013 hat nun auch der Stadtrat von Würzburg mit großer Mehrheit beschlossen, die Aufnahme in die „Kappungsgrenzensenkungsverordnung“ zu beantragen. Ab wann die Neuregelung in Würzburg gelten soll, ist noch nicht bekannt.
Justizministerin Dr. Beate Merk hat jedoch auf dem 4. Münchner Mietgerichtstag geäußert, dass „voraussichtlich in wenigen Wochen“ nach München weitere bayerische Städte und Gemeinden mit Wohnungsmangel in die Verordnung aufgenommen werden. Ebenso hat sie angekündigt, in der nächsten Legislaturperiode auch Wiedervermietungsmieten in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt begrenzen zu wollen. Vorgesehen sei eine Obergrenze von 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Neubauten sollen ausgenommen bleiben.

Expertenmeinung von HARTMANN SCHULZ PARTNER:
Bereits in der Pressemitteilung vom 26.04.2013 gingen HARTMANN SCHULZ PARTNER davon aus, dass Würzburg in die Verordnung aufgenommen werden wird. Es ist damit zu rechnen, dass dies noch in diesem Jahr geschehen wird. Vermietern wird daher angeraten, zeitnah Bestandsmieten auf eine Anhebungsmöglichkeit auf die ortsübliche Vergleichsmiete überprüfen zu lassen. Da in Würzburg ein Mietspiegel oder eine Mietendatenbank für Wohnungsmieten fehlt, ist für die Begründung eines Mieterhöhungsbegehrens ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu empfehlen.
Von der Kappungsgrenze ausgenommen sind Neuvermietungen und Mieterhöhungen nach Modernisierungen.

Bis zum Jahr 2030 wird für die Stadt Würzburg mit einer zunehmenden Bevölkerungszahl gerechnet. Dies ist insbesondere in einer stetig wachsenden Studentenzahl und dem Zuzug aus dem Umland begründet. Neben eine Begrenzung von Mieterhöhungen ist es notwendig, nachhaltig bezahlbaren Wohnraum in Würzburg zu schaffen, zugeschnitten auf die lokalen Nachfrager.
Der Wohnungsmarkt in Würzburg bleibt daher auch nach Einführung der sog. „Mietpreisbremse“ für Investoren attraktiv. Voraussetzung für den Erfolg einer Immobilie in Würzburg ist jedoch eine auf den lokalen Markt abgestimmte Projektentwicklung, Planung und eine regelmäßige Überprüfung der Erträge und Bewirtschaftungskosten. Zur Optimierung der Rendite sollte frühzeitig ein qualifizierter Sachverständiger mit Kenntnis des lokalen Marktes hinzugezogen werden.

Über HARTMANN SCHULZ PARTNER: Das Sachverständigenbüro bietet verlässliche Antworten auf Fragen rund um das Bau- und Immobilienwesen. Neben Mietfragen beraten die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen insbesondere zu Themen der Immobilienbewertung und Bauschäden.

HARTMANN SCHULZ PARTNER
Die Sachverständigen für Bau und Immobilien
Annastraße 28
97072 Würzburg
Telefon 0931/705070-0
Fax 0931/705070-9
info@hartmann-schulz-partner.de
www.hartmann-schulz-partner.de

(Weitere interessante Bayern News & Bayern Infos & Bayern Tipps gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> StehanSchulz << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Würzburger Stadtrat beantragt die Aufnahme in die sog. „Kappungsgrenzensenkungsverordnung“.

Würzburg, 12. Juli 2013.
Seit dem 15.05.2013 ist in Bayern eine Verordnung in Kraft, in der in Ballungsräumen Mieterhöhungen statt bisher maximal 20% nur noch 15% innerhalb von 3 Jahren betragen dürfen („Kappungsgrenzensenkungsverordnung“ - siehe Pressemitteilung HSP vom 26.04.2013). Für die Stadt München gilt die Neuregelung bereits.
Am 20.06.2013 hat nun auch der Stadtrat von Würzburg mit großer Mehrheit beschlossen, die Aufnahme in die „Kappungsgrenzensenkungsverordnung“ zu beantragen. Ab wann die Neuregelung in Würzburg gelten soll, ist noch nicht bekannt.
Justizministerin Dr. Beate Merk hat jedoch auf dem 4. Münchner Mietgerichtstag geäußert, dass „voraussichtlich in wenigen Wochen“ nach München weitere bayerische Städte und Gemeinden mit Wohnungsmangel in die Verordnung aufgenommen werden. Ebenso hat sie angekündigt, in der nächsten Legislaturperiode auch Wiedervermietungsmieten in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt begrenzen zu wollen. Vorgesehen sei eine Obergrenze von 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Neubauten sollen ausgenommen bleiben.

Expertenmeinung von HARTMANN SCHULZ PARTNER:
Bereits in der Pressemitteilung vom 26.04.2013 gingen HARTMANN SCHULZ PARTNER davon aus, dass Würzburg in die Verordnung aufgenommen werden wird. Es ist damit zu rechnen, dass dies noch in diesem Jahr geschehen wird. Vermietern wird daher angeraten, zeitnah Bestandsmieten auf eine Anhebungsmöglichkeit auf die ortsübliche Vergleichsmiete überprüfen zu lassen. Da in Würzburg ein Mietspiegel oder eine Mietendatenbank für Wohnungsmieten fehlt, ist für die Begründung eines Mieterhöhungsbegehrens ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu empfehlen.
Von der Kappungsgrenze ausgenommen sind Neuvermietungen und Mieterhöhungen nach Modernisierungen.

Bis zum Jahr 2030 wird für die Stadt Würzburg mit einer zunehmenden Bevölkerungszahl gerechnet. Dies ist insbesondere in einer stetig wachsenden Studentenzahl und dem Zuzug aus dem Umland begründet. Neben eine Begrenzung von Mieterhöhungen ist es notwendig, nachhaltig bezahlbaren Wohnraum in Würzburg zu schaffen, zugeschnitten auf die lokalen Nachfrager.
Der Wohnungsmarkt in Würzburg bleibt daher auch nach Einführung der sog. „Mietpreisbremse“ für Investoren attraktiv. Voraussetzung für den Erfolg einer Immobilie in Würzburg ist jedoch eine auf den lokalen Markt abgestimmte Projektentwicklung, Planung und eine regelmäßige Überprüfung der Erträge und Bewirtschaftungskosten. Zur Optimierung der Rendite sollte frühzeitig ein qualifizierter Sachverständiger mit Kenntnis des lokalen Marktes hinzugezogen werden.

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