Mayer: Erleichterung für Spätaussiedler!
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Bayern News


Berlin (ots) - Am 14. September 2013 ist die 10. Änderung des Bundesvertriebenengesetzes in Kraft getreten.

Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

"Die mit breiter Mehrheit beschlossene Änderung des Bundesvertriebenengesetzes ist endlich in Kraft getreten. Durch die Erweiterung der Härtefallregelung können besondere Härten nun vermieden werden.

Beispielsweise können Fälle berücksichtigt werden, in denen der Ehegatte oder Abkömmling aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit nicht in der Lage ist, die erforderlichen Grundkenntnisse der deutschen Sprache zu erwerben.

Auch die Beweiserleichterungen für Spätaussiedler sind eine wichtige Verbesserung für zukünftige Antragsteller.

Ich gehe davon aus, dass nun einige Fälle durch das Bundesverwaltungsamt positiv beschieden werden, bei denen das bisher nicht möglich gewesen ist. Für die betroffenen Familien ist das eine tolle Nachricht."

Hintergrund:

Der Deutsche Bundestag hatte am 13. Juni 2013 das Inkrafttreten des Bundesvertriebenengesetzes vor 60 Jahren erinnert, sich zudem für die Schaffung eines nationalen Gedenktages für Heimatvertriebene ausgesprochen und Erleichterungen bei der Härtefallregelung im Bundesvertriebenengesetz beschlossen.

Am 14. September 2013 ist die 10. Änderung des Bundesvertriebenengesetzes in Kraft getreten.

Pressekontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23
www.csu-landesgruppe.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/9535/2558167/mayer-erleichterung-fuer-spaetaussiedler von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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Berlin (ots) - Am 14. September 2013 ist die 10. Änderung des Bundesvertriebenengesetzes in Kraft getreten.

Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

"Die mit breiter Mehrheit beschlossene Änderung des Bundesvertriebenengesetzes ist endlich in Kraft getreten. Durch die Erweiterung der Härtefallregelung können besondere Härten nun vermieden werden.

Beispielsweise können Fälle berücksichtigt werden, in denen der Ehegatte oder Abkömmling aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit nicht in der Lage ist, die erforderlichen Grundkenntnisse der deutschen Sprache zu erwerben.

Auch die Beweiserleichterungen für Spätaussiedler sind eine wichtige Verbesserung für zukünftige Antragsteller.

Ich gehe davon aus, dass nun einige Fälle durch das Bundesverwaltungsamt positiv beschieden werden, bei denen das bisher nicht möglich gewesen ist. Für die betroffenen Familien ist das eine tolle Nachricht."

Hintergrund:

Der Deutsche Bundestag hatte am 13. Juni 2013 das Inkrafttreten des Bundesvertriebenengesetzes vor 60 Jahren erinnert, sich zudem für die Schaffung eines nationalen Gedenktages für Heimatvertriebene ausgesprochen und Erleichterungen bei der Härtefallregelung im Bundesvertriebenengesetz beschlossen.

Am 14. September 2013 ist die 10. Änderung des Bundesvertriebenengesetzes in Kraft getreten.

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CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
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Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23
www.csu-landesgruppe.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/9535/2558167/mayer-erleichterung-fuer-spaetaussiedler von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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