Straubinger: Steinmetz-Mindestlohn beweist: Gesetzlicher Mindestlohn ist falscher Weg!
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Bayern News


Berlin (ots) - Das Bundeskabinett hat heute u.a. die von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales vorgelegte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk beschlossen.

Dazu erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:

"Die Union steht für faire Löhne in Deutschland. Gute Arbeit muss ordentlich bezahlt werden. Über die Löhne bestimmen aber nicht Pädagogen, Diplom-Sozialwirte oder Rechtsanwälte.

Es ist vielmehr Aufgabe der Tarifpartner, die Lohnhöhe festzulegen, die dann bundesweit für allgemeinverbindlich erklärt wird. Dabei soll es bleiben. Die Tarifautonomie ist ein hohes Gut und hat Vorrang vor staatlicher Lohnfestsetzung.

Die gestrige Einigung der Tarifparteien in der Zeitarbeitsbranche zeigt, dass sie keine politischen Vorgaben brauchen, um sich auf vernünftige Lohnhöhen für die rund 800.000 Beschäftigten zu verständigen.

Die Union steht für tarifliche Mindestlöhne. Bereits heute profitieren vier Millionen Beschäftigte in dreizehn Branchen davon. All diese Mindestlöhne sind in der Regierungszeit von CDU und CSU auf den Weg gebracht worden. Rot-Rot-Grün hat an dieser Stelle komplett versagt.

Der Mindestlohn-Tarifvertrag für die rund 11.000 Arbeitnehmer im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk tritt am 1. Oktober 2013 in Kraft. Der Mindestlohn beträgt 11,00 Euro bzw. 11,25 Euro ab dem 1. Mai 2014 in den alten Ländern einschließlich Berlin und 10,13 Euro bzw. 10,66 Euro ab dem 1. Mai 2014 in den neuen Ländern.

Daneben werden die bereits bestehenden Mindestlöhne im Baugewerbe und in der Gebäudereinigung schrittweise auf bis 14,70 Euro bzw. 12,65 Euro angehoben.

Das beweist: Mit ihren tariflichen Mindestlöhnen hat die Union ein stimmiges Konzept, um Lohndumping und wettbewerbsverzerrende Lohnkonkurrenz zu verhindern.

In Bereichen, in denen es keine Tarifverträge gibt, sollen die Tarifpartner in einer Kommission einen tariflichen Mindestlohn festlegen."

Pressekontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23
www.csu-landesgruppe.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/9535/2558678/straubinger-steinmetz-mindestlohn-beweist-gesetzlicher-mindestlohn-ist-falscher-weg von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

Weitere Bayern Parteien News & Infos auf Parteien-News.de - dem freien Politik & Parteien News Portal mit aktuellen News und Artikeln


Berlin (ots) - Das Bundeskabinett hat heute u.a. die von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales vorgelegte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk beschlossen.

Dazu erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:

"Die Union steht für faire Löhne in Deutschland. Gute Arbeit muss ordentlich bezahlt werden. Über die Löhne bestimmen aber nicht Pädagogen, Diplom-Sozialwirte oder Rechtsanwälte.

Es ist vielmehr Aufgabe der Tarifpartner, die Lohnhöhe festzulegen, die dann bundesweit für allgemeinverbindlich erklärt wird. Dabei soll es bleiben. Die Tarifautonomie ist ein hohes Gut und hat Vorrang vor staatlicher Lohnfestsetzung.

Die gestrige Einigung der Tarifparteien in der Zeitarbeitsbranche zeigt, dass sie keine politischen Vorgaben brauchen, um sich auf vernünftige Lohnhöhen für die rund 800.000 Beschäftigten zu verständigen.

Die Union steht für tarifliche Mindestlöhne. Bereits heute profitieren vier Millionen Beschäftigte in dreizehn Branchen davon. All diese Mindestlöhne sind in der Regierungszeit von CDU und CSU auf den Weg gebracht worden. Rot-Rot-Grün hat an dieser Stelle komplett versagt.

Der Mindestlohn-Tarifvertrag für die rund 11.000 Arbeitnehmer im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk tritt am 1. Oktober 2013 in Kraft. Der Mindestlohn beträgt 11,00 Euro bzw. 11,25 Euro ab dem 1. Mai 2014 in den alten Ländern einschließlich Berlin und 10,13 Euro bzw. 10,66 Euro ab dem 1. Mai 2014 in den neuen Ländern.

Daneben werden die bereits bestehenden Mindestlöhne im Baugewerbe und in der Gebäudereinigung schrittweise auf bis 14,70 Euro bzw. 12,65 Euro angehoben.

Das beweist: Mit ihren tariflichen Mindestlöhnen hat die Union ein stimmiges Konzept, um Lohndumping und wettbewerbsverzerrende Lohnkonkurrenz zu verhindern.

In Bereichen, in denen es keine Tarifverträge gibt, sollen die Tarifpartner in einer Kommission einen tariflichen Mindestlohn festlegen."

Pressekontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23
www.csu-landesgruppe.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/9535/2558678/straubinger-steinmetz-mindestlohn-beweist-gesetzlicher-mindestlohn-ist-falscher-weg von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

Weitere Bayern Parteien News & Infos auf Parteien-News.de - dem freien Politik & Parteien News Portal mit aktuellen News und Artikeln






Dieser Artikel kommt von Bayern News & Bayern Infos & Bayern Tipps !
http://www.bayern-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
http://www.bayern-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=11015