Honorar nachträglich aufbessern
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Bayern Infos


Die Möglichkeiten das Honorar aufzubessern werden in der Weiterbildung „Planungsverträge“ am 26. November 2013 im Haus der Technik Berlin aufgezeigt.

Der Verordnungsgeber hat in der HOAI 2013 die Verhandlungsmöglichkeiten erweitert. Dies ist jedoch nur sehr begrenzt erfolgt. In der Weiterbildung „Planungsverträge“ soll die zentrale Frage geklärt werden, in welchen Bereichen und zu welchen Zeitpunkten Verhandlungen über das Honorar möglich sind.

Herr Rechtsanwalt Bubert zeigt beim Seminar „Planungsverträge“, welche Spielräume es bei Honorarverhandlungen gibt. Jedoch macht er auch deutlich, dass es zwingende Regelungen gibt die Grenzen setzen, aber auch Chancen bieten die Honoraransprüche durchzusetzen. Da sich diese Grenzen und Chancen auch aus der Rechtssprechung ergeben, wird in der Weiterbildung auch auf diese eingegangen. Dabei wird auch die Problematik des Mindestsatzes, wie zum Beispiel zulässige Unterschreitungen, nachträgliche Berufung sowie Treu und Glauben, besprochen. Weitere Punkte auf der Tagesordnung sind unter anderem die Unzulässigkeit der Unterschreitung des Mindestsatzes, die Schriftform der HOAI oder aber auch die Unabänderlichkeit von wirksam getroffenen Honorarabreden. Herr RA Bubert geht auch auf Einzelfälle wie zum Beispiel die Trennung in Leistungsbildern, die Honorarzonen, der Umbau- und Modernisierungszuschlag, die örtliche Bauüberwachung, die Anlagengruppen nach § 51 HOAI, Objekterweiterungen und auf das Bonushonorar ein.

Zur Weiterbildung „Planungsverträge“ am 26. November 2013 beim Haus der Technik e.V. in Berlin sind Mitarbeiter von Bauauftraggebern, Architekten und Ingenieure, die bereits Erfahrungen mit der HOAI haben, eingeladen.

Das Haus der Technik (HDT) ist das älteste technische Weiterbildungsinstitut Deutschlands, Außeninstitut der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen (RWTH) und Kooperationspartner der Universitäten Bonn, Braunschweig, Duisburg-Essen, Münster und der Hochschule Bremerhaven. Es unterhält zudem enge Kontakte zu Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Das HDT hat die Rechtsform eines gemeinnützigen, eingetragenen Vereins mit ca. 1000 Firmen- und Personenmitgliedern. 1927 in Essen gegründet, ist das Haus der Technik heute einer der führenden deutschen Anbieter von Seminaren, Lehrgängen, Tagungen und Kongressen für Fach- und Führungskräfte. Rund 16.000 Teilnehmer nutzen jährlich die Einrichtungen in Essen und in den Zweigstellen in Berlin, München und Bremerhaven sowie an zahlreichen weiteren Veranstaltungsorten im In- und Ausland. Als modernes Kongresszentrum wird das Essener Stammhaus regelmäßig auch von bundesweit tätigen Unternehmen und Verbänden genutzt. Mehr als 50 Seminar- und Tagungsräume für bis zu 600 Personen mit modernster Konferenz- und Tagungstechnik sowie einem Rundum-Service stehen dafür zur Verfügung.

Information
Nähere Informationen zur Weiterbildung „Planungsverträge“ und zu weiteren Seminaren erhalten Sie beim Haus der Technik e.V. unter Tel. 030/39493411 (Frau Dipl.-Ing.-Päd. Heike Cramer-Jekosch), Fax 030/39493437 oder direkt unter
http://www.hdt-essen.de/W-H110-11-164-3

Heike Cramer - Jekosch
Dipl.-Ing.-Päd.
Leiterin Zweigstelle Berlin
Haus der Technik am Alexanderplatz
Karl - Liebknecht - Str. 29
10178 Berlin
Tel.: +49 30 3949 3411
Fax: +49 30 39493437
Mobil: 0173 247 506 3
E-Mail: h.cramer-jekosch@hdt-essen.de


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Die Möglichkeiten das Honorar aufzubessern werden in der Weiterbildung „Planungsverträge“ am 26. November 2013 im Haus der Technik Berlin aufgezeigt.

Der Verordnungsgeber hat in der HOAI 2013 die Verhandlungsmöglichkeiten erweitert. Dies ist jedoch nur sehr begrenzt erfolgt. In der Weiterbildung „Planungsverträge“ soll die zentrale Frage geklärt werden, in welchen Bereichen und zu welchen Zeitpunkten Verhandlungen über das Honorar möglich sind.

Herr Rechtsanwalt Bubert zeigt beim Seminar „Planungsverträge“, welche Spielräume es bei Honorarverhandlungen gibt. Jedoch macht er auch deutlich, dass es zwingende Regelungen gibt die Grenzen setzen, aber auch Chancen bieten die Honoraransprüche durchzusetzen. Da sich diese Grenzen und Chancen auch aus der Rechtssprechung ergeben, wird in der Weiterbildung auch auf diese eingegangen. Dabei wird auch die Problematik des Mindestsatzes, wie zum Beispiel zulässige Unterschreitungen, nachträgliche Berufung sowie Treu und Glauben, besprochen. Weitere Punkte auf der Tagesordnung sind unter anderem die Unzulässigkeit der Unterschreitung des Mindestsatzes, die Schriftform der HOAI oder aber auch die Unabänderlichkeit von wirksam getroffenen Honorarabreden. Herr RA Bubert geht auch auf Einzelfälle wie zum Beispiel die Trennung in Leistungsbildern, die Honorarzonen, der Umbau- und Modernisierungszuschlag, die örtliche Bauüberwachung, die Anlagengruppen nach § 51 HOAI, Objekterweiterungen und auf das Bonushonorar ein.

Zur Weiterbildung „Planungsverträge“ am 26. November 2013 beim Haus der Technik e.V. in Berlin sind Mitarbeiter von Bauauftraggebern, Architekten und Ingenieure, die bereits Erfahrungen mit der HOAI haben, eingeladen.

Das Haus der Technik (HDT) ist das älteste technische Weiterbildungsinstitut Deutschlands, Außeninstitut der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen (RWTH) und Kooperationspartner der Universitäten Bonn, Braunschweig, Duisburg-Essen, Münster und der Hochschule Bremerhaven. Es unterhält zudem enge Kontakte zu Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Das HDT hat die Rechtsform eines gemeinnützigen, eingetragenen Vereins mit ca. 1000 Firmen- und Personenmitgliedern. 1927 in Essen gegründet, ist das Haus der Technik heute einer der führenden deutschen Anbieter von Seminaren, Lehrgängen, Tagungen und Kongressen für Fach- und Führungskräfte. Rund 16.000 Teilnehmer nutzen jährlich die Einrichtungen in Essen und in den Zweigstellen in Berlin, München und Bremerhaven sowie an zahlreichen weiteren Veranstaltungsorten im In- und Ausland. Als modernes Kongresszentrum wird das Essener Stammhaus regelmäßig auch von bundesweit tätigen Unternehmen und Verbänden genutzt. Mehr als 50 Seminar- und Tagungsräume für bis zu 600 Personen mit modernster Konferenz- und Tagungstechnik sowie einem Rundum-Service stehen dafür zur Verfügung.

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Nähere Informationen zur Weiterbildung „Planungsverträge“ und zu weiteren Seminaren erhalten Sie beim Haus der Technik e.V. unter Tel. 030/39493411 (Frau Dipl.-Ing.-Päd. Heike Cramer-Jekosch), Fax 030/39493437 oder direkt unter
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Heike Cramer - Jekosch
Dipl.-Ing.-Päd.
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Tel.: +49 30 3949 3411
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