VERMÖGENSLOSER MILLIONÄR LUXI DARF WEITERLEBEN
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Bayern Infos


Der Bundesgerichtshof hat mit Datum vom 12.02.2014 die Beschwerde der Lebensgefährtin gegen die Kontrollbetreuung zurückgewiesen. Damit wird der vom Gericht eingesetzte Kontrolleur über die Vorsorgevollmacht die Vollmacht der Lebensgefährtin entziehen und die Vermögensmanipulationen entsprechend überprüfen. Auch der Versuch, Herrn Luxi aufgrund der Vorsorgevollmacht sterben zu lassen, ist nicht mehr möglich.
Zur Erinnerung: Die Lebensgefährtin wollte den schwer kranken Herrn Luxi aufgrund ihrer Vorsorgevollmacht sterben lassen. Das Amtsgericht Deggendorf hatte seinerzeit entschieden, dass die Verhaltensweise der Lebensgefährtin trotz Existenz eines Strafverfahrens wegen Freiheitsberaubung und Unterschlagung rechtmäßig ist. Die Lebensgefährtin wollte aufgrund der Entscheidung des Amtsgerichts Deggendorf, die einem Todesurteil für Herrn Luxi gleich kam, die Ernährung von Herrn Luxi unterbrechen lassen.
Auf die Beschwerde des Unterzeichners hat das Landgericht Deggendorf aufgrund der rechtswidrigen Handlungsweisen der Lebensgefährtin die Entscheidung des Amtsgerichts aufgehoben und einen Kontrolleur für die Vollmacht bestellt. Gegen diese Entscheidung hat die Lebensgefährtin Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Die Beschwerde wurde nun abgewiesen. Herrn Luxi geht es zwischenzeitlich besser. Er kann sogar aufstehen und einige Schritte gehen.

21.02.2014 - München Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Thieler

PROF. DR. VOLKER THIELER
Wolfratshauser Straße 80
81379 München
Tel: 0 89/ 74 29 99 05
Fax: 0 89/ 59 74 67
E-Mail: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

Die Kanzlei ist seit Jahrzehnten unter anderem in den Schwerpunkten Wirtschaftsrecht, Mietrecht, Grundstücks-, Immobilienrecht und Seniorenrecht, insbesondere dem Betreuungs-, Vorsorgevollmacht- und Patientenverfügungsrecht tätig. In den Standorten München und Dachau finden die Mandanten kompetente Beratung in den verschiedenen Rechtsgebieten.

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Zur Erinnerung: Die Lebensgefährtin wollte den schwer kranken Herrn Luxi aufgrund ihrer Vorsorgevollmacht sterben lassen. Das Amtsgericht Deggendorf hatte seinerzeit entschieden, dass die Verhaltensweise der Lebensgefährtin trotz Existenz eines Strafverfahrens wegen Freiheitsberaubung und Unterschlagung rechtmäßig ist. Die Lebensgefährtin wollte aufgrund der Entscheidung des Amtsgerichts Deggendorf, die einem Todesurteil für Herrn Luxi gleich kam, die Ernährung von Herrn Luxi unterbrechen lassen.
Auf die Beschwerde des Unterzeichners hat das Landgericht Deggendorf aufgrund der rechtswidrigen Handlungsweisen der Lebensgefährtin die Entscheidung des Amtsgerichts aufgehoben und einen Kontrolleur für die Vollmacht bestellt. Gegen diese Entscheidung hat die Lebensgefährtin Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Die Beschwerde wurde nun abgewiesen. Herrn Luxi geht es zwischenzeitlich besser. Er kann sogar aufstehen und einige Schritte gehen.

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