Stracke: Mindestlohn für Metzger stärkt Tarifautonomie!
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Bayern News


Berlin (ots) - Heute hat das Bundeskabinett die Erweiterung des Arbeitnehmerentsendegesetzes um die Branche "Schlachten und Fleischverarbeitung" auf den Weg gebracht.

Dazu erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke:

"Die Union steht für faire Löhne und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Gleichzeitig ist die Tarifautonomie für uns ein hohes Gut und hat Vorrang vor staatlicher Lohnfestsetzung. Vor diesem Hintergrund ist die Aufnahme der Fleischbranche in das Arbeitnehmerentsendegesetz ein großer Erfolg.

Auf dieser Grundlage kann der zwischen den Tarifpartnern abgeschlossene Mindestlohntarifvertrag zügig auf alle Arbeitsverhältnisse in der Branche erstreckt werden, vor allem auch auf aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer.

Missbrauch, wie es ihn in der Branche in der Vergangenheit gab, schieben wir künftig einen Riegel vor. Der neue Branchenmindestlohn für die Fleischbranche stärkt die Tarifautonomie und ist ein Beitrag für einen fairen Wettbewerb innerhalb Deutschlands und Europas.

Der Mindestlohntarifvertrag in der Fleischbranche war das Ergebnis eines langwierigen und schwierigen Diskussionsprozesses zwischen Politik und Tarifpartnern. Das zeigt: Tariflich vereinbarte Branchenmindestlöhne sind das beste Mittel gegen Lohndumping und wettbewerbsverzerrende Lohnkonkurrenz.

Die Einbeziehung der Fleischbranche in das Arbeitnehmerentsendegesetz erfolgt im Vorgriff auf die im Koalitionsvertrag vorgesehene Öffnung auf alle Branchen.

Viele tausend Beschäftige in der Fleischbranche profitieren: Ihr Mindestlohn beträgt ab 1. Juli 2014 zunächst 7,75 Euro und steigt stufenweise an auf 8,75 Euro ab dem 1. Dezember 2016."

Pressekontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23
www.csu-landesgruppe.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/9535/2673938/stracke-mindestlohn-fuer-metzger-staerkt-tarifautonomie von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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Berlin (ots) - Heute hat das Bundeskabinett die Erweiterung des Arbeitnehmerentsendegesetzes um die Branche "Schlachten und Fleischverarbeitung" auf den Weg gebracht.

Dazu erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke:

"Die Union steht für faire Löhne und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Gleichzeitig ist die Tarifautonomie für uns ein hohes Gut und hat Vorrang vor staatlicher Lohnfestsetzung. Vor diesem Hintergrund ist die Aufnahme der Fleischbranche in das Arbeitnehmerentsendegesetz ein großer Erfolg.

Auf dieser Grundlage kann der zwischen den Tarifpartnern abgeschlossene Mindestlohntarifvertrag zügig auf alle Arbeitsverhältnisse in der Branche erstreckt werden, vor allem auch auf aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer.

Missbrauch, wie es ihn in der Branche in der Vergangenheit gab, schieben wir künftig einen Riegel vor. Der neue Branchenmindestlohn für die Fleischbranche stärkt die Tarifautonomie und ist ein Beitrag für einen fairen Wettbewerb innerhalb Deutschlands und Europas.

Der Mindestlohntarifvertrag in der Fleischbranche war das Ergebnis eines langwierigen und schwierigen Diskussionsprozesses zwischen Politik und Tarifpartnern. Das zeigt: Tariflich vereinbarte Branchenmindestlöhne sind das beste Mittel gegen Lohndumping und wettbewerbsverzerrende Lohnkonkurrenz.

Die Einbeziehung der Fleischbranche in das Arbeitnehmerentsendegesetz erfolgt im Vorgriff auf die im Koalitionsvertrag vorgesehene Öffnung auf alle Branchen.

Viele tausend Beschäftige in der Fleischbranche profitieren: Ihr Mindestlohn beträgt ab 1. Juli 2014 zunächst 7,75 Euro und steigt stufenweise an auf 8,75 Euro ab dem 1. Dezember 2016."

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Fax: 030 / 227 - 5 60 23
www.csu-landesgruppe.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/9535/2673938/stracke-mindestlohn-fuer-metzger-staerkt-tarifautonomie von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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