Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Rentner bitten Finanzminister zur Kasse
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Bayern Infos


Das Thema Steuern auf die Rente hatte viele Senioren verunsichert. Zu Unrecht! Wie die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. berichtet, können viele Rentner mit einer Erstattung statt einer Nachzahlung rechnen. „Jede Medaille hat bekanntlich zwei Seiten“, so Siegfried Stadter, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., „das gilt auch für das Finanzamt und die Rentenbesteuerung, denn nun bitten die Rentner den Finanzminister zur Kasse.“

Insbesondere Rentner mit niedrigen Bezügen aber hohen Kapitalerträgen profitieren von einer Steuererklärung. Liegen Guthabenzinsen oder Dividenden für den Spargroschen über der Freigrenze 801 Euro pro Person, haben die Banken die Abgeltungssteuer bereits einbehalten. Diese liegt seit 2009 bei 25 Prozent. Zuvor galt die Zinsabschlagsteuer, die 30 Prozent betragen hatte. „Hier sollten Senioren aktiv werden, denn auch wenn die Banken die Steuern automatisch einbehalten, können sie einen Teil des Geldes zurückbekommen“, empfiehlt Stadter. Bei Erstellung einer Einkommensteuererklärung wird die Steuer auf Kapitaleinkünfte neu berechnet. Statt der Abgeltungssteuer (bzw. vor 2009 der Zinsabschlagsteuer) wird dann der persönliche Steuersatz herangezogen. Bei niedrigen Renteneinkünften liegt dieser in den meisten Fällen deutlich unter 25 bzw. 30 Prozent. Zu viel einbehaltene Steuer wird dann erstattet.

Siegfried Stadter von der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. rät Rentnern mit Kapitaleinkünften, sich beraten zu lassen und zu prüfen, ob eine Einkommensteuererklärung Sinn macht. Diese kann auch noch rückwirkend für vier Jahre erstellt werden. „In unserem Verein konnten wir in vielen Fällen für mehrere Jahre Tausende von Euros für unsere Mitglieder herausholen“, so Stadter. Rentner können ebenso Steuervorteile geltend machen wie Arbeitnehmer und Versicherungsbeiträge oder Krankheitskosten absetzen. „Wenn also vom Finanzamt ein Schreiben kommt, dass zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung auffordert, müssen Rentner keine Angst vor Nachzahlungen haben“, beruhigt der Steuerexperte. „Sie sollten sich vielmehr mit dem Thema auseinandersetzen und sich Hilfe suchen, um von den möglichen Steuervorteilen zu profitieren“. Diese Hilfe bietet zum Beispiel die bundesweit agierende Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. an, die ihre Mitglieder rund um das Thema Steuern berät und auch die Einkommensteuererklärung erstellt. Alle Leistungen sind dabei durch einen günstigen Jahresbeitrag abgegolten, der sich nach den Einkünften richtet. Eine Beratungsstelle in der Nähe finden Interessierte unter www.lohi.de.

Mehr Infos unter www.lohi.de.

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit mehr als 500.000 Mitgliedern ist er einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. In über 350 Beratungsstellen berät die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. ihre Mitglieder im Rahmen der begrenzten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. 96 Prozent der Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von zertifizierten Beratungsstellenleiter/innen geführt werden.

Pressetext zum Download

Der Pressetext steht auch im Internet unter http://www.lohi.de/index.php?id=presse zum Download bereit. Sie können sich einfach mit dem Benutzernamen presse und dem Passwort presse einloggen.



Kontakt:

Siegfried Stadter

Zuständig für die Pressearbeit der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Bahnhofstr. 15

95444 Bayreuth

Tel: (0921 / 23475)

E-Mail: s.stadter@lohi.de
(Interessante München News & München Infos @ Muenchen-News.net.)

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Das Thema Steuern auf die Rente hatte viele Senioren verunsichert. Zu Unrecht! Wie die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. berichtet, können viele Rentner mit einer Erstattung statt einer Nachzahlung rechnen. „Jede Medaille hat bekanntlich zwei Seiten“, so Siegfried Stadter, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., „das gilt auch für das Finanzamt und die Rentenbesteuerung, denn nun bitten die Rentner den Finanzminister zur Kasse.“

Insbesondere Rentner mit niedrigen Bezügen aber hohen Kapitalerträgen profitieren von einer Steuererklärung. Liegen Guthabenzinsen oder Dividenden für den Spargroschen über der Freigrenze 801 Euro pro Person, haben die Banken die Abgeltungssteuer bereits einbehalten. Diese liegt seit 2009 bei 25 Prozent. Zuvor galt die Zinsabschlagsteuer, die 30 Prozent betragen hatte. „Hier sollten Senioren aktiv werden, denn auch wenn die Banken die Steuern automatisch einbehalten, können sie einen Teil des Geldes zurückbekommen“, empfiehlt Stadter. Bei Erstellung einer Einkommensteuererklärung wird die Steuer auf Kapitaleinkünfte neu berechnet. Statt der Abgeltungssteuer (bzw. vor 2009 der Zinsabschlagsteuer) wird dann der persönliche Steuersatz herangezogen. Bei niedrigen Renteneinkünften liegt dieser in den meisten Fällen deutlich unter 25 bzw. 30 Prozent. Zu viel einbehaltene Steuer wird dann erstattet.

Siegfried Stadter von der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. rät Rentnern mit Kapitaleinkünften, sich beraten zu lassen und zu prüfen, ob eine Einkommensteuererklärung Sinn macht. Diese kann auch noch rückwirkend für vier Jahre erstellt werden. „In unserem Verein konnten wir in vielen Fällen für mehrere Jahre Tausende von Euros für unsere Mitglieder herausholen“, so Stadter. Rentner können ebenso Steuervorteile geltend machen wie Arbeitnehmer und Versicherungsbeiträge oder Krankheitskosten absetzen. „Wenn also vom Finanzamt ein Schreiben kommt, dass zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung auffordert, müssen Rentner keine Angst vor Nachzahlungen haben“, beruhigt der Steuerexperte. „Sie sollten sich vielmehr mit dem Thema auseinandersetzen und sich Hilfe suchen, um von den möglichen Steuervorteilen zu profitieren“. Diese Hilfe bietet zum Beispiel die bundesweit agierende Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. an, die ihre Mitglieder rund um das Thema Steuern berät und auch die Einkommensteuererklärung erstellt. Alle Leistungen sind dabei durch einen günstigen Jahresbeitrag abgegolten, der sich nach den Einkünften richtet. Eine Beratungsstelle in der Nähe finden Interessierte unter www.lohi.de.

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Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit mehr als 500.000 Mitgliedern ist er einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. In über 350 Beratungsstellen berät die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. ihre Mitglieder im Rahmen der begrenzten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. 96 Prozent der Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von zertifizierten Beratungsstellenleiter/innen geführt werden.

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