Mittelbayerische Zeitung zur Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes zu Fragen der Abgeordneten: Gut so!
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Bayern News


Regensburg (ots) - Der Grünen-Abgeordnete Sepp Dürr hat Recht: Es ist ein gutes Urteil für die parlamentarische Demokratie und ein deutlicher Denkzettel für das Innenministerium.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof mit seinem unaufgeregten und sachlichen Präsidenten Karl Huber hat sich ein weiteres Mal als nötiges Korrektiv erwiesen.

Der Staat darf eben nicht Fragen der Abgeordneten zur rechtsextremen Szene, zu V-Leuten und überwachten ultrarechten Politikern mit dem pauschalen Einwand der Geheimhaltungspflicht abbürsteln.

Grenzen beginnen zwar da, wo V-Leute enttarnt oder Ermittlungen gefährdet werden - doch diese Grundregel wurde bisher vielfach zu restriktiv ausgelegt. Wer mauert, muss das künftig detailliert begründen.

Man darf gespannt sein, ob Dürr bei der nächsten Anfrage nun wirklich mehr erfährt - oder einfach eine detailreiche Abfuhr kassiert.

Im zweiten Fall darf sich das Innenministerium sicher sein: Der streitbare Dürr wird so etwas nicht auf sich beruhen lassen.

Und das ist gut so.

Kommentar von Christine Schröpf

Pressekontakt:

Mittelbayerische Zeitung
Redaktion
Telefon: +49 941 / 207 6023
nachrichten@mittelbayerische.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/62544/2693123/mittelbayerische-zeitung-kommentar-zur-entscheidung-des-bayerischen-verfassungsgerichtshof-gut-so von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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Regensburg (ots) - Der Grünen-Abgeordnete Sepp Dürr hat Recht: Es ist ein gutes Urteil für die parlamentarische Demokratie und ein deutlicher Denkzettel für das Innenministerium.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof mit seinem unaufgeregten und sachlichen Präsidenten Karl Huber hat sich ein weiteres Mal als nötiges Korrektiv erwiesen.

Der Staat darf eben nicht Fragen der Abgeordneten zur rechtsextremen Szene, zu V-Leuten und überwachten ultrarechten Politikern mit dem pauschalen Einwand der Geheimhaltungspflicht abbürsteln.

Grenzen beginnen zwar da, wo V-Leute enttarnt oder Ermittlungen gefährdet werden - doch diese Grundregel wurde bisher vielfach zu restriktiv ausgelegt. Wer mauert, muss das künftig detailliert begründen.

Man darf gespannt sein, ob Dürr bei der nächsten Anfrage nun wirklich mehr erfährt - oder einfach eine detailreiche Abfuhr kassiert.

Im zweiten Fall darf sich das Innenministerium sicher sein: Der streitbare Dürr wird so etwas nicht auf sich beruhen lassen.

Und das ist gut so.

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Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/62544/2693123/mittelbayerische-zeitung-kommentar-zur-entscheidung-des-bayerischen-verfassungsgerichtshof-gut-so von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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