Frieser: Voraussetzungen nicht verwässern!
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Bayern News


Berlin (ots) - Der Bundesinnen- und der Justizminister haben sich auf einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Optionsverfahrens verständigt.

Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser:

"Nach intensiven Verhandlungen wurde im Koalitionsvertrag sinnvollerweise beschlossen, dass hier aufgewachsene Jugendliche eine Sonderstellung erhalten sollen.

Sie sind durch ihr Aufwachsen in Deutschland, Teil unseres Landes, verwurzelt in unserer Gesellschaft und unserer Kultur.

Der Verzicht auf die Optionspflicht soll ein Zeichen für diese jungen Menschen sein, dass auf Grund ihres Lebenslaufes auch die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft ihrer Eltern nichts an ihrer Zugehörigkeit zu unserem Land ändert.

Die gesetzliche Umsetzung darf dieses Anliegen nicht aus dem Blick verlieren.

Es darf nicht darum gehen, um jedes Jahr zu feilschen. Um sich in einem Land zu Hause zu fühlen, braucht es Zeit. Dabei ist vor allem die Schulzeit prägend.

Ich werde mich dafür einsetzen, dass im folgenden Verfahren die Zeit ermittelt wird, die es braucht, um hier aufgewachsen, hier zu Hause zu sein und nicht um eine heruntergehandelte, willkürliche Zahl von Jahren.

Ziel muss eine klare und unbürokratische Regelung sein, die integrationspolitisch die richtigen Zeichen setzt und auch Jugendliche belohnt, die hier die Schule oder eine Ausbildung abgeschlossen haben."

Hintergrund:

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Optionspflicht für Kinder ausländischer Eltern wegfällt, die bis zu ihrem 21. Geburtstag mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben oder sechs Jahre hier zur Schule gegangen sind.

Sie sollen auf Dauer beide Staatsangehörigkeiten behalten dürfen.

Der ursprüngliche Entwurf des Innenministeriums sah vor, dass Jugendliche mindestens 12 Jahre in Deutschland verbracht haben müssen, davon vier Jahre zwischen ihrem 10. und 16. Lebensjahr.

Alternativ genügte der Nachweis eines Schulabschlusses.

Pressekontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23
www.csu-landesgruppe.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/9535/2699996/frieser-voraussetzungen-nicht-verwaessern von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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Berlin (ots) - Der Bundesinnen- und der Justizminister haben sich auf einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Optionsverfahrens verständigt.

Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser:

"Nach intensiven Verhandlungen wurde im Koalitionsvertrag sinnvollerweise beschlossen, dass hier aufgewachsene Jugendliche eine Sonderstellung erhalten sollen.

Sie sind durch ihr Aufwachsen in Deutschland, Teil unseres Landes, verwurzelt in unserer Gesellschaft und unserer Kultur.

Der Verzicht auf die Optionspflicht soll ein Zeichen für diese jungen Menschen sein, dass auf Grund ihres Lebenslaufes auch die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft ihrer Eltern nichts an ihrer Zugehörigkeit zu unserem Land ändert.

Die gesetzliche Umsetzung darf dieses Anliegen nicht aus dem Blick verlieren.

Es darf nicht darum gehen, um jedes Jahr zu feilschen. Um sich in einem Land zu Hause zu fühlen, braucht es Zeit. Dabei ist vor allem die Schulzeit prägend.

Ich werde mich dafür einsetzen, dass im folgenden Verfahren die Zeit ermittelt wird, die es braucht, um hier aufgewachsen, hier zu Hause zu sein und nicht um eine heruntergehandelte, willkürliche Zahl von Jahren.

Ziel muss eine klare und unbürokratische Regelung sein, die integrationspolitisch die richtigen Zeichen setzt und auch Jugendliche belohnt, die hier die Schule oder eine Ausbildung abgeschlossen haben."

Hintergrund:

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Optionspflicht für Kinder ausländischer Eltern wegfällt, die bis zu ihrem 21. Geburtstag mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben oder sechs Jahre hier zur Schule gegangen sind.

Sie sollen auf Dauer beide Staatsangehörigkeiten behalten dürfen.

Der ursprüngliche Entwurf des Innenministeriums sah vor, dass Jugendliche mindestens 12 Jahre in Deutschland verbracht haben müssen, davon vier Jahre zwischen ihrem 10. und 16. Lebensjahr.

Alternativ genügte der Nachweis eines Schulabschlusses.

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CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23
www.csu-landesgruppe.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/9535/2699996/frieser-voraussetzungen-nicht-verwaessern von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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