Nüßlein: Länderöffnungsklausel ist Chance für Konsens bei der Energiewende!
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Bayern News


Berlin (ots) - Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen erhöhen Akzeptanz der Energiewende!

Der Umweltausschuss im Deutschen Bundestag hat sich am (...) Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen im Baugesetzbuch beschäftigt.

Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein (CSU):

"Mit der Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch setzt die Koalition ein wichtiges Anliegen des Koalitionsvertrags um.

Die heutige Anhörung hat gezeigt: Wenn die Länder von der durch die Gesetzesänderung eingeräumten Möglichkeit Gebrauch machen und entsprechende Abstandsregeln zu Wohnbebauungen festlegen, dann kann dies zu einer besseren Akzeptanz der Energiewende führen.

Dies haben insbesondere die Vertreter der Bürgerinitiativen zum Ausdruck gebracht, in denen sich unmittelbar vom Ausbau der Windenergie betroffene Bürger organisieren.

Die Länder bekommen ein wirkungsvolles Instrument in die Hand: Sie können damit den Anliegen der Anwohner und der Sorge um das Landschaftsbild Rechnung tragen.

Eine wirtschaftliche Umsetzung der Energiewende bleibt durch einen sinnvollen Zubau bei der Windenergie weiterhin gewährleistet. Dass gleichzeitig die kommunale Selbstverwaltung gewahrt wird, belegt der bayerische Gesetzentwurf, mit dem der Freistaat von der Länderöffnungsklausel Gebrauch machen will.

Die Kommunen sollen dort nämlich von den geplanten Mindestabständen durch kommunale Bebauungspläne abweichen können.

Der Standort von Windkraftanlagen wird somit in einem demokratischen und transparenten Verfahren dort bestimmt, wo die Menschen direkt berührt sind.

Die Energiewende als nationale Gemeinschaftsaufgabe bleibt auch mit der Länderöffnungsklausel voll auf Kurs.

Wer anderes behauptet, der will bewusst eine Chance ungenutzt lassen, die Energiewende im stärkeren Dialog mit den Menschen umzusetzen."

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/7846/2742768/nuesslein-laenderoeffnungsklausel-ist-chance-fuer-konsens-bei-der-energiewende von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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Berlin (ots) - Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen erhöhen Akzeptanz der Energiewende!

Der Umweltausschuss im Deutschen Bundestag hat sich am (...) Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen im Baugesetzbuch beschäftigt.

Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein (CSU):

"Mit der Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch setzt die Koalition ein wichtiges Anliegen des Koalitionsvertrags um.

Die heutige Anhörung hat gezeigt: Wenn die Länder von der durch die Gesetzesänderung eingeräumten Möglichkeit Gebrauch machen und entsprechende Abstandsregeln zu Wohnbebauungen festlegen, dann kann dies zu einer besseren Akzeptanz der Energiewende führen.

Dies haben insbesondere die Vertreter der Bürgerinitiativen zum Ausdruck gebracht, in denen sich unmittelbar vom Ausbau der Windenergie betroffene Bürger organisieren.

Die Länder bekommen ein wirkungsvolles Instrument in die Hand: Sie können damit den Anliegen der Anwohner und der Sorge um das Landschaftsbild Rechnung tragen.

Eine wirtschaftliche Umsetzung der Energiewende bleibt durch einen sinnvollen Zubau bei der Windenergie weiterhin gewährleistet. Dass gleichzeitig die kommunale Selbstverwaltung gewahrt wird, belegt der bayerische Gesetzentwurf, mit dem der Freistaat von der Länderöffnungsklausel Gebrauch machen will.

Die Kommunen sollen dort nämlich von den geplanten Mindestabständen durch kommunale Bebauungspläne abweichen können.

Der Standort von Windkraftanlagen wird somit in einem demokratischen und transparenten Verfahren dort bestimmt, wo die Menschen direkt berührt sind.

Die Energiewende als nationale Gemeinschaftsaufgabe bleibt auch mit der Länderöffnungsklausel voll auf Kurs.

Wer anderes behauptet, der will bewusst eine Chance ungenutzt lassen, die Energiewende im stärkeren Dialog mit den Menschen umzusetzen."

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Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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Email: pressestelle@cducsu.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/7846/2742768/nuesslein-laenderoeffnungsklausel-ist-chance-fuer-konsens-bei-der-energiewende von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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