Frieser: Ausschluss von Sozialleistungen zulässig!
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Bayern News


Berlin (ots) - Der Generalanwalt hat am Dienstag vor dem Europäischen Gerichtshof in einem Gutachten den generellen Ausschlusses von Hartz-IV-Leistungen für EU-Bürger als europarechtskonform bewertet.

Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser:

"Das Gutachten des Generalanwaltes zeigt deutlich, dass es bei der Errungenschaft der Freizügigkeit nicht darum gehen darf, ein Land ausschließlich wegen seiner sozialen Sicherungssysteme aufzusuchen. Dann wird die Freizügigkeit missbraucht.

Hierauf kann es keinen Anspruch geben.

Es ist deshalb richtig, unsere Sozialsysteme vor Überforderung und Missbrauch zu schützen, in dem Unionsbürgern, die nicht Arbeitnehmer oder Selbständige sind, unter objektiven Voraussetzungen von Sozialhilfeleistungen ausgeschlossen werden.

Der sogenannte Sozialtourismus schadet schließlich allen Zuwandern, die in unser Land kommen, um hier zu arbeiten und sich als Teil der Gesellschaft einzubringen. Denn er gefährdet die Akzeptanz der Freizügigkeit.

Vielmehr sind die vorhandenen wirtschaftlichen Unterschiede durch eine gezielte Unterstützung der betroffenen Länder vor Ort auszugleichen.

Entsprechende Mittel hat die EU längst zur Verfügung gestellt. Diese gilt es, endlich voll umfänglich abzurufen."

Hintergrund:

Im Vorabentscheidungsverfahren "Dano" hat der zuständige Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof, Melchior Wathelet, gestern seine Schlussanträge und seine abschließende Stellungnahme veröffentlicht.

In dem Verfahren begehrt die Klägerin Leistungen der Grundsicherung nach SGB II.

Der Generalanwalt ist der Auffassung, dass das Unionsrecht es nicht verwehrt, dass Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten auf der Grundlage eines allgemeinen Kriteriums "besondere beitragsunabhängige Geldleistungen" verweigert werden darf, wenn so eine übermäßige Belastung für das Sozialhilfesystem verhindert werden kann und keine sonstigen Bindungen an das Land bestehen.

Pressekontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23
www.csu-landesgruppe.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/9535/2742937/frieser-ausschluss-von-sozialleistungen-zulaessig von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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Berlin (ots) - Der Generalanwalt hat am Dienstag vor dem Europäischen Gerichtshof in einem Gutachten den generellen Ausschlusses von Hartz-IV-Leistungen für EU-Bürger als europarechtskonform bewertet.

Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser:

"Das Gutachten des Generalanwaltes zeigt deutlich, dass es bei der Errungenschaft der Freizügigkeit nicht darum gehen darf, ein Land ausschließlich wegen seiner sozialen Sicherungssysteme aufzusuchen. Dann wird die Freizügigkeit missbraucht.

Hierauf kann es keinen Anspruch geben.

Es ist deshalb richtig, unsere Sozialsysteme vor Überforderung und Missbrauch zu schützen, in dem Unionsbürgern, die nicht Arbeitnehmer oder Selbständige sind, unter objektiven Voraussetzungen von Sozialhilfeleistungen ausgeschlossen werden.

Der sogenannte Sozialtourismus schadet schließlich allen Zuwandern, die in unser Land kommen, um hier zu arbeiten und sich als Teil der Gesellschaft einzubringen. Denn er gefährdet die Akzeptanz der Freizügigkeit.

Vielmehr sind die vorhandenen wirtschaftlichen Unterschiede durch eine gezielte Unterstützung der betroffenen Länder vor Ort auszugleichen.

Entsprechende Mittel hat die EU längst zur Verfügung gestellt. Diese gilt es, endlich voll umfänglich abzurufen."

Hintergrund:

Im Vorabentscheidungsverfahren "Dano" hat der zuständige Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof, Melchior Wathelet, gestern seine Schlussanträge und seine abschließende Stellungnahme veröffentlicht.

In dem Verfahren begehrt die Klägerin Leistungen der Grundsicherung nach SGB II.

Der Generalanwalt ist der Auffassung, dass das Unionsrecht es nicht verwehrt, dass Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten auf der Grundlage eines allgemeinen Kriteriums "besondere beitragsunabhängige Geldleistungen" verweigert werden darf, wenn so eine übermäßige Belastung für das Sozialhilfesystem verhindert werden kann und keine sonstigen Bindungen an das Land bestehen.

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Fax: 030 / 227 - 5 60 23
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Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/9535/2742937/frieser-ausschluss-von-sozialleistungen-zulaessig von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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