Neue Westfälische (Bielefeld) zum Wiederaufnahmeverfahren im Fall Mollath: Justizversagen!
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Bayern News


Bielefeld (ots) - Hätte man die bayerische Justiz ungestört weiterwursteln lassen, säße Gustl Mollath wohl immer noch in der Psychiatrie.

Das ist wohl die niederschmetterndste Erkenntnis aus dem Fall: Man kann sich auf die Selbstkorrekturfähigkeit des Systems Justiz nicht verlassen, schon gar nicht, wenn psychiatrische Gutachter mit im Spiel sind.

Zu dem Wiederaufnahmeprozess am Landgericht Regensburg ist es nicht gekommen, weil bei einer Überprüfung durch Gerichte Fehler aufgefallen wären, sondern nur, weil eine politisch in Bedrängnis geratene Justizministerin die Staatsanwaltschaft angewiesen hat, einen Wiederaufnahmeantrag zu stellen.

"Das System funktioniert", haben brave bayerische Rechtspolitiker gejubelt, als Mollath freikam.

Ein kapitaler Irrtum: Das System der unabhängigen Justiz hat eben nicht funktioniert, sondern wurde von außen zu Korrekturen genötigt - mit erkennbarem Widerwillen.

Was beim Wiederaufnahmeverfahren herauskommt, lässt sich absehen: Strafrechtlich ist Mollath nach dem Gesetz freizusprechen.

Erneut in die Psychiatrie zwangseingewiesen wird er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch nicht.

Nach dem Prozess dürfte noch ein wenig um Mollaths Entschädigung gestritten werden.

Aber Fehler in den eigenen Reihen zu benennen und zu ahnden ist der bayerischen Justiz weitgehend fremd.

Ralf Müller, München

Pressekontakt:

Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/65487/2778904/neue-westfaelische-bielefeld-kommentar-wiederaufnahmeverfahren-im-fall-mollath-justizversagen-ralf von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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Bielefeld (ots) - Hätte man die bayerische Justiz ungestört weiterwursteln lassen, säße Gustl Mollath wohl immer noch in der Psychiatrie.

Das ist wohl die niederschmetterndste Erkenntnis aus dem Fall: Man kann sich auf die Selbstkorrekturfähigkeit des Systems Justiz nicht verlassen, schon gar nicht, wenn psychiatrische Gutachter mit im Spiel sind.

Zu dem Wiederaufnahmeprozess am Landgericht Regensburg ist es nicht gekommen, weil bei einer Überprüfung durch Gerichte Fehler aufgefallen wären, sondern nur, weil eine politisch in Bedrängnis geratene Justizministerin die Staatsanwaltschaft angewiesen hat, einen Wiederaufnahmeantrag zu stellen.

"Das System funktioniert", haben brave bayerische Rechtspolitiker gejubelt, als Mollath freikam.

Ein kapitaler Irrtum: Das System der unabhängigen Justiz hat eben nicht funktioniert, sondern wurde von außen zu Korrekturen genötigt - mit erkennbarem Widerwillen.

Was beim Wiederaufnahmeverfahren herauskommt, lässt sich absehen: Strafrechtlich ist Mollath nach dem Gesetz freizusprechen.

Erneut in die Psychiatrie zwangseingewiesen wird er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch nicht.

Nach dem Prozess dürfte noch ein wenig um Mollaths Entschädigung gestritten werden.

Aber Fehler in den eigenen Reihen zu benennen und zu ahnden ist der bayerischen Justiz weitgehend fremd.

Ralf Müller, München

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Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/65487/2778904/neue-westfaelische-bielefeld-kommentar-wiederaufnahmeverfahren-im-fall-mollath-justizversagen-ralf von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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