Eltern können Kranken- und Pflegeversicherung von sich in Ausbildung befindlichen oder studierenden Kindern von der Steuer absetzen
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Bayern Infos


Seit 2010 können Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung besser von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt nicht nur für die eigenen Zahlungen. „Eltern können auch die Beiträge der Kinder steuerlich geltend machen, sofern diese studieren oder eine Ausbildung absolvieren“, macht Siegfried Stadter, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. aufmerksam. Der bundesweit agierende Lohnsteuerhilfeverein weist jedoch darauf hin, dass die Regelung nur gilt, solange Anspruch auf Kindergeld besteht.

Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung eines Kindes können Eltern uneingeschränkt als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. „Dabei spielt es keine Rolle, ob Sohn oder Tochter selbst Versicherungsnehmer sind und die Beiträge aus ihrer Tasche zahlen“, erklärt Siegfried Stadter. Entscheidend ist vielmehr, dass die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nachkommen. Dies kann durch finanzielle Zuwendung oder auch durch Sachleistungen geschehen, indem sie beispielsweise Verpflegung und Unterkunft stellen.

„Steuerzahler haben das Recht selbst zu entscheiden, ob die Eltern oder das Kind die Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung geltend machen“, betont Stadter. Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. empfiehlt, zunächst die Steuererklärung der Eltern zu erstellen und dabei nachzurechnen, ob es sich lohnt, die Kranken- und Pflegeversicherung der Kinder anzugeben. „In der Regel sind die steuerlichen Vorteile für die Eltern größer, da die Kinder in der Ausbildung oder während des Studiums nur wenige oder gar keine Steuern zahlen müssen“, so Stadter.

Mehr Infos unter www.lohi.de.



Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit mehr als 500.000 Mitgliedern ist er einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. In über 350 Beratungsstellen berät die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. ihre Mitglieder im Rahmen der begrenzten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. 96 Prozent der Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von zertifizierten Beratungsstellenleiter/innen geführt werden.

Pressetext zum Download

Der Pressetext steht auch im Internet unter http://www.lohi.de/index.php?id=presse zum Download bereit. Sie können sich einfach mit dem Benutzernamen presse und dem Passwort presse einloggen.



Kontakt:

Siegfried Stadter

Zuständig für die Pressearbeit der
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Bahnhofstr. 15

95444 Bayreuth

Tel: (0921 / 23475)

E-Mail: s.stadter@lohi.de
(Interessante München News & München Infos @ Muenchen-News.net.)

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Seit 2010 können Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung besser von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt nicht nur für die eigenen Zahlungen. „Eltern können auch die Beiträge der Kinder steuerlich geltend machen, sofern diese studieren oder eine Ausbildung absolvieren“, macht Siegfried Stadter, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. aufmerksam. Der bundesweit agierende Lohnsteuerhilfeverein weist jedoch darauf hin, dass die Regelung nur gilt, solange Anspruch auf Kindergeld besteht.

Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung eines Kindes können Eltern uneingeschränkt als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. „Dabei spielt es keine Rolle, ob Sohn oder Tochter selbst Versicherungsnehmer sind und die Beiträge aus ihrer Tasche zahlen“, erklärt Siegfried Stadter. Entscheidend ist vielmehr, dass die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nachkommen. Dies kann durch finanzielle Zuwendung oder auch durch Sachleistungen geschehen, indem sie beispielsweise Verpflegung und Unterkunft stellen.

„Steuerzahler haben das Recht selbst zu entscheiden, ob die Eltern oder das Kind die Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung geltend machen“, betont Stadter. Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. empfiehlt, zunächst die Steuererklärung der Eltern zu erstellen und dabei nachzurechnen, ob es sich lohnt, die Kranken- und Pflegeversicherung der Kinder anzugeben. „In der Regel sind die steuerlichen Vorteile für die Eltern größer, da die Kinder in der Ausbildung oder während des Studiums nur wenige oder gar keine Steuern zahlen müssen“, so Stadter.

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