Holzenkamp/Kovac, CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Interessenausgleich für kleine und große Weinanbaugebiete erreicht / Neuanpflanzungen für Reben geregelt!
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Bayern News


Berlin (ots) - Die Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat am Freitag unter Beteiligung des Bundeslandwirtschaftsministeriums Anpassungen am Entwurf der Weingesetznovelle vorgenommen.

Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und die zuständige Berichterstatterin Kordula Kovac (beide CDU):

"Nach der heutigen Verständigung sollen 2016 und 2017 jeweils bis zu 0,3 Prozent der Weinanbaufläche in Deutschland für Neuanpflanzungen von Reben genutzt werden können.

Zudem soll es eine Sonderregelung geben, die insbesondere kleinen Anbauregionen einen - aus betriebswirtschaftlichen und verwaltungstechnischen Gründen notwendigen - Mindestanteil an den Neupflanzungen bis zu fünf Hektar sichern soll.

Damit ist uns ein gerechter Interessenausgleich zwischen kleinen und großen Anbaugebieten gelungen.

Darüber hinaus setzt sich die Arbeitsgruppe bei der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft für ein einstufiges Verwaltungsverfahren zur Beantragung und Genehmigung von Neuanpflanzungen ein.

Dies entlastet sowohl Antragsteller als auch Landesverwaltungen.

Damit haben wir eine gute Lösung gefunden.

Der überarbeitete Gesetzentwurf sollte noch vor der Sommerpause abschließend in Bundestag und Bundesrat beschlossen werden."

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/7846/3051610, Autor siehe obiger Artikel.

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Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und die zuständige Berichterstatterin Kordula Kovac (beide CDU):

"Nach der heutigen Verständigung sollen 2016 und 2017 jeweils bis zu 0,3 Prozent der Weinanbaufläche in Deutschland für Neuanpflanzungen von Reben genutzt werden können.

Zudem soll es eine Sonderregelung geben, die insbesondere kleinen Anbauregionen einen - aus betriebswirtschaftlichen und verwaltungstechnischen Gründen notwendigen - Mindestanteil an den Neupflanzungen bis zu fünf Hektar sichern soll.

Damit ist uns ein gerechter Interessenausgleich zwischen kleinen und großen Anbaugebieten gelungen.

Darüber hinaus setzt sich die Arbeitsgruppe bei der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft für ein einstufiges Verwaltungsverfahren zur Beantragung und Genehmigung von Neuanpflanzungen ein.

Dies entlastet sowohl Antragsteller als auch Landesverwaltungen.

Damit haben wir eine gute Lösung gefunden.

Der überarbeitete Gesetzentwurf sollte noch vor der Sommerpause abschließend in Bundestag und Bundesrat beschlossen werden."

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