Mietkaution, legal im Mietrecht
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Bayern Infos


Die Mietkaution soll laut Mietrecht die zukünftigen Ansprüche des Vermieters absichern.

In Deutschland werden jeden Tag Wohnungen gesucht und vermietet. Das ist mitunter keine leichte Angelegenheit die passende Wohnung zu finden, denn auf einen preiswerten Wohnraum gibt es viele Bewerber. Wird dann die Traumwohnung gefunden und der Vermieter ist bereit diese Wohnung zu übergeben, dann muss in der Regel eine Mietkaution gestellt werden.

Diese Mietkaution ist im Mietrecht enthalten und somit legal. Diese Kaution soll laut Mietrecht die zukünftigen Ansprüche des Vermieters absichern. Damit besitzt der Vermieter eine Garantie, bei entstandenen Schäden durch den Mieter, nicht auf die Kosten sitzen zu bleiben. Die Mietkaution wird vor der Unterzeichnung des Mietvertrags fällig. Dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Im Mietrecht ist geregelt, dass diese Kaution in Form in einer Bürgschaft erfolgen kann. Dafür wird ein Konto einer Bank eröffnet. Auf dieses Konto hat dann der Vermieter als Treuhänder einen Zugriff auf die Mietkaution. In der Vergangenheit wurde auch die Mietkaution mit Bargeld beglichen, das ist aber in vielen Fällen überholt.

Wann und wie hoch die Mietkaution ist, das wird im Mietvertrag geregelt. Eine gesetzliche Pflicht für eine Mietkaution besteht allerdings nicht. Sind keine Vereinbarungen im Mietvertrag festgelegt, dann wird auch keine Mietkaution durch den Mieter fällig. Das muss der Vermieter beachten, denn sonst besteht die Gefahr, dass nach Beendigung des Mietvertrages Ansprüche nicht beglichen werden. Das haben einige Vermieter mit Schrecken festgestellt, dass solche Lücken im Mietvertrag bestehen. Die Mietkaution ist somit eine wirksame Hilfe, wenn der Mieter nach dem Aufzug entstandene Schäden oder Schönheitsreparaturen nicht finanziert.

Jetzt ist das Mietrecht für Vermieter und Mieter oft ein Buch mit sieben Siegeln. Sie benötigen Hilfe und Unterstützung. Dieses gibt es oft in einem Mieterschutzverein oder bei einem Anwalt. Bei dem Letzteren werden oft Gebühren berechnet und die Öffnungszeiten des Mieterschutzvereins sind sehr begrenzt. So öffnet das Internet seine Pforten und hier gibt es den Webauftritt von http://www.mietkaution.net/. An dieser Stelle erhalten Vermieter und Mieter wertvolle Informationen über die Mietkaution. Für Gewerbetreibende ist es oft wichtig, ob vor der Übernahme des Ladens eine Mietkaution fällig wird.
Die Webseite http://www.mietkaution.net/ enstand auf Initiative von SchulerIT, einer Agentur für Web und Medien aus Bayern. Mieter und Vermieter erhalten auf dieser Plattform Informationen, Checklisten und Entscheidungshilfen zum Thema Mietkaution.
Information & Technologie
Detlef Schuler
Kugelfang 16
84405 Dorfen
detlef@schulerit.de
08081-955013
http://schulerit.com

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Die Mietkaution soll laut Mietrecht die zukünftigen Ansprüche des Vermieters absichern.

In Deutschland werden jeden Tag Wohnungen gesucht und vermietet. Das ist mitunter keine leichte Angelegenheit die passende Wohnung zu finden, denn auf einen preiswerten Wohnraum gibt es viele Bewerber. Wird dann die Traumwohnung gefunden und der Vermieter ist bereit diese Wohnung zu übergeben, dann muss in der Regel eine Mietkaution gestellt werden.

Diese Mietkaution ist im Mietrecht enthalten und somit legal. Diese Kaution soll laut Mietrecht die zukünftigen Ansprüche des Vermieters absichern. Damit besitzt der Vermieter eine Garantie, bei entstandenen Schäden durch den Mieter, nicht auf die Kosten sitzen zu bleiben. Die Mietkaution wird vor der Unterzeichnung des Mietvertrags fällig. Dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Im Mietrecht ist geregelt, dass diese Kaution in Form in einer Bürgschaft erfolgen kann. Dafür wird ein Konto einer Bank eröffnet. Auf dieses Konto hat dann der Vermieter als Treuhänder einen Zugriff auf die Mietkaution. In der Vergangenheit wurde auch die Mietkaution mit Bargeld beglichen, das ist aber in vielen Fällen überholt.

Wann und wie hoch die Mietkaution ist, das wird im Mietvertrag geregelt. Eine gesetzliche Pflicht für eine Mietkaution besteht allerdings nicht. Sind keine Vereinbarungen im Mietvertrag festgelegt, dann wird auch keine Mietkaution durch den Mieter fällig. Das muss der Vermieter beachten, denn sonst besteht die Gefahr, dass nach Beendigung des Mietvertrages Ansprüche nicht beglichen werden. Das haben einige Vermieter mit Schrecken festgestellt, dass solche Lücken im Mietvertrag bestehen. Die Mietkaution ist somit eine wirksame Hilfe, wenn der Mieter nach dem Aufzug entstandene Schäden oder Schönheitsreparaturen nicht finanziert.

Jetzt ist das Mietrecht für Vermieter und Mieter oft ein Buch mit sieben Siegeln. Sie benötigen Hilfe und Unterstützung. Dieses gibt es oft in einem Mieterschutzverein oder bei einem Anwalt. Bei dem Letzteren werden oft Gebühren berechnet und die Öffnungszeiten des Mieterschutzvereins sind sehr begrenzt. So öffnet das Internet seine Pforten und hier gibt es den Webauftritt von http://www.mietkaution.net/. An dieser Stelle erhalten Vermieter und Mieter wertvolle Informationen über die Mietkaution. Für Gewerbetreibende ist es oft wichtig, ob vor der Übernahme des Ladens eine Mietkaution fällig wird.
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