Der Bundestagwill die Begleitung beim Sterben gesetzlich regeln: Angesichts der zahlreichen Risiken und Nebenwirkungen wäre es besser, das Parlament beschlösse gar nichts!
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Bayern News


Reinhard Zweigler zur Sterbehilfe:

Regensburg (ots) - Der Tod ist gewiss, die Stunde ungewiss, meinte einst der vor 200 Jahren verstorbene Dichter Matthias Claudius.

Als Elfjähriger hatte er den Tod von zwei kleinen Geschwistern miterleben müssen.

Doch nicht nur die Stunde, auch die Umstände des Todes sind höchst ungewiss, möchte man hinzufügen.

Der Bundestag hat sich für heute eine schier unlösbare Aufgabe vorgenommen. Er will die Begleitung beim Sterben gesetzlich regeln.

Dabei steht nicht nur eine komplizierte Auswahl zwischen vier Anträgen an, sondern es geht um zutiefst moralische Fragen, ob überhaupt und wie der letzte Weg eines Menschen geregelt werden soll.

Angesichts der zahlreichen Risiken und Nebenwirkungen, die allen Anträgen innewohnen, wäre es besser, das Parlament beschlösse gar nichts.

Die Umstände des Lebensendes sind ein Bereich, der sich gesetzlicher Regelung entzieht, wo es vielmehr um gelebte Würde, Vertrauen, Glauben, das Mindern von Schmerzen geht.

Wenn das Parlament ausnahmsweise einmal keinen Beschluss fassen würde, wäre dies kein Zeichen von Schwäche, sondern von Weisheit.

Es ist gut, dass die Fraktionsdisziplin in dieser Frage aufgehoben wurde.

Zuletzt allerdings hat die Debatte um die Neuregelung der Sterbehilfe, wie sie oft verkürzt genannt wird, an Schärfe zugenommen.

Es wird taktiert, um möglichst den eigenen Gesetzentwurf durchzubringen.

Es könnte heute also durchaus eine zufällige Entscheidung fallen. Auch das könnte dem Anliegen abträglich sein.

Zudem haben sich zahlreiche Abgeordnete in der schwierigen Gewissensfrage noch gar nicht entschieden.

In dieser Hinsicht ist das Parlament ein Spiegelbild des gesamten Volkes. Nahezu übereinstimmend wird die "geschäftsmäßige Förderung der Sterbehilfe" abgelehnt.

Ein Antrag will die kommerzielle Sterbehilfe mit mehrjähriger Haftstrafe ahnden.

Der Grundgedanke, der darin steckt, ist richtig.

Es darf kein Druck auf Alte und Kranke ausgeübt werden, sich zu töten. Und niemand soll am Leid anderer verdienen. Geschäftemacher dürfen nicht über das Ende von Leben bestimmen.

Freilich ist die Grenze, wo genau uneigennützige Sterbebegleitung endet und wo Profitmacherei beginnt, in der Praxis oft nur schwer zu ziehen.

Ein weiterer Gesetzentwurf will eine noch schärfere strafrechtliche Regelung. Die "Anstiftung und Beihilfe an einer Selbsttötung" soll verboten und strafrechtlich hart geahndet werden.

Nur in extremen Ausnahmefällen von großem Leid und unerträglichen Qualen solle dies straffrei bleiben.

Allein dies zeigt jedoch auch, das Unbehagen und die Unklarheit, die in den Anträgen steckt.

Zwei weitere, wenn man so will liberalere, Anträge wollen für sterbenskranke, schwerst leidende Menschen die Möglichkeit des ärztlich begleiteten Suizids schaffen und dies im Zivilrecht regeln.

Sterbehilfevereine sollen erlaubt sein, sofern sie keinen Profit erzielen wollen.

Auch hier werden rechtliche Grauzonen aufgemacht, die den Handelnden, den Ärzten und Angehörigen ihre Hilfe nicht leichter machen.

Im Grunde hat der Bundestag gestern bereits eine Antwort darauf gegeben, was für sterbende Menschen wichtiger ist als ausgeklügelte Sterbehilfe-Vorschriften.

Die schmerzlindernde Palliativ-Versorgung, die Betreuung in Hospizen, Pflegeheimen, Krankenhäusern oder zu Hause soll ausgebaut und finanziell gestärkt werden.

Dies ist gerade in ländlichen Gebieten dringend notwendig.

Es ist dies eine - wenn auch noch zu klein dimensionierte - Antwort auf die moralische Frage, wie geht die Gesellschaft mit Sterbenden um.

Die Würde des Menschen ist unantastbar, lautet der Verfassungsauftrag.

Er gilt auch für den letzten Weg, den Menschen gehen.

Leitartikel von Reinhard Zweigler

Pressekontakt:

Mittelbayerische Zeitung
Redaktion
Telefon: +49 941 / 207 6023
nachrichten@mittelbayerische.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/62544/3167318, Autor siehe obiger Artikel.

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Regensburg (ots) - Der Tod ist gewiss, die Stunde ungewiss, meinte einst der vor 200 Jahren verstorbene Dichter Matthias Claudius.

Als Elfjähriger hatte er den Tod von zwei kleinen Geschwistern miterleben müssen.

Doch nicht nur die Stunde, auch die Umstände des Todes sind höchst ungewiss, möchte man hinzufügen.

Der Bundestag hat sich für heute eine schier unlösbare Aufgabe vorgenommen. Er will die Begleitung beim Sterben gesetzlich regeln.

Dabei steht nicht nur eine komplizierte Auswahl zwischen vier Anträgen an, sondern es geht um zutiefst moralische Fragen, ob überhaupt und wie der letzte Weg eines Menschen geregelt werden soll.

Angesichts der zahlreichen Risiken und Nebenwirkungen, die allen Anträgen innewohnen, wäre es besser, das Parlament beschlösse gar nichts.

Die Umstände des Lebensendes sind ein Bereich, der sich gesetzlicher Regelung entzieht, wo es vielmehr um gelebte Würde, Vertrauen, Glauben, das Mindern von Schmerzen geht.

Wenn das Parlament ausnahmsweise einmal keinen Beschluss fassen würde, wäre dies kein Zeichen von Schwäche, sondern von Weisheit.

Es ist gut, dass die Fraktionsdisziplin in dieser Frage aufgehoben wurde.

Zuletzt allerdings hat die Debatte um die Neuregelung der Sterbehilfe, wie sie oft verkürzt genannt wird, an Schärfe zugenommen.

Es wird taktiert, um möglichst den eigenen Gesetzentwurf durchzubringen.

Es könnte heute also durchaus eine zufällige Entscheidung fallen. Auch das könnte dem Anliegen abträglich sein.

Zudem haben sich zahlreiche Abgeordnete in der schwierigen Gewissensfrage noch gar nicht entschieden.

In dieser Hinsicht ist das Parlament ein Spiegelbild des gesamten Volkes. Nahezu übereinstimmend wird die "geschäftsmäßige Förderung der Sterbehilfe" abgelehnt.

Ein Antrag will die kommerzielle Sterbehilfe mit mehrjähriger Haftstrafe ahnden.

Der Grundgedanke, der darin steckt, ist richtig.

Es darf kein Druck auf Alte und Kranke ausgeübt werden, sich zu töten. Und niemand soll am Leid anderer verdienen. Geschäftemacher dürfen nicht über das Ende von Leben bestimmen.

Freilich ist die Grenze, wo genau uneigennützige Sterbebegleitung endet und wo Profitmacherei beginnt, in der Praxis oft nur schwer zu ziehen.

Ein weiterer Gesetzentwurf will eine noch schärfere strafrechtliche Regelung. Die "Anstiftung und Beihilfe an einer Selbsttötung" soll verboten und strafrechtlich hart geahndet werden.

Nur in extremen Ausnahmefällen von großem Leid und unerträglichen Qualen solle dies straffrei bleiben.

Allein dies zeigt jedoch auch, das Unbehagen und die Unklarheit, die in den Anträgen steckt.

Zwei weitere, wenn man so will liberalere, Anträge wollen für sterbenskranke, schwerst leidende Menschen die Möglichkeit des ärztlich begleiteten Suizids schaffen und dies im Zivilrecht regeln.

Sterbehilfevereine sollen erlaubt sein, sofern sie keinen Profit erzielen wollen.

Auch hier werden rechtliche Grauzonen aufgemacht, die den Handelnden, den Ärzten und Angehörigen ihre Hilfe nicht leichter machen.

Im Grunde hat der Bundestag gestern bereits eine Antwort darauf gegeben, was für sterbende Menschen wichtiger ist als ausgeklügelte Sterbehilfe-Vorschriften.

Die schmerzlindernde Palliativ-Versorgung, die Betreuung in Hospizen, Pflegeheimen, Krankenhäusern oder zu Hause soll ausgebaut und finanziell gestärkt werden.

Dies ist gerade in ländlichen Gebieten dringend notwendig.

Es ist dies eine - wenn auch noch zu klein dimensionierte - Antwort auf die moralische Frage, wie geht die Gesellschaft mit Sterbenden um.

Die Würde des Menschen ist unantastbar, lautet der Verfassungsauftrag.

Er gilt auch für den letzten Weg, den Menschen gehen.

Leitartikel von Reinhard Zweigler

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