Miet-Urteil des BGH: Ehrlich ist recht - Vermieter sollten zu ehrlichen Flächenangaben (z.B. bei Betriebskostenabrechnungen) verpflichtet sein!
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Bayern News


Zum Miet-Urteil des BGH:

Regensburg (ots) - Der Spruch des Bundesgerichtshofs war zu erwarten und ist auch klar nachvollziehbar.

Vermieter sollten zu ehrlichen Flächenangaben verpflichtet sein.

Schließlich ist es ebenso unstatthaft, wenn ein 500-Gramm-Päckchen Kaffee nur 450 Gramm enthält.

Dem Mieter ist auch nicht zuzumuten, dass er die Fläche vor Abschluss eines Mietvertrags selbst bestimmt.

Wer in Städten wie Regensburg als Interessent vor den Augen des Vermieters mit dem Meterstab durch die Wohnung robbt, kriegt sie bestimmt nicht.

Nun müssen weitere Klärungen folgen.

Denn die Rechtsprechung des BGH vom Mittwoch bezieht sich lediglich auf Mieterhöhungen.

Ein weiterer logischer Schritt ist es, dass auch bei der Betriebskostenabrechnungen nur echte Quadratmeter angerechnet werden dürfen.

Pressekontakt:

Mittelbayerische Zeitung
Redaktion
Telefon: +49 941 / 207 6023
nachrichten@mittelbayerische.de

Zitiert aus , Autor siehe obiger Artikel.

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Vermieter sollten zu ehrlichen Flächenangaben verpflichtet sein.

Schließlich ist es ebenso unstatthaft, wenn ein 500-Gramm-Päckchen Kaffee nur 450 Gramm enthält.

Dem Mieter ist auch nicht zuzumuten, dass er die Fläche vor Abschluss eines Mietvertrags selbst bestimmt.

Wer in Städten wie Regensburg als Interessent vor den Augen des Vermieters mit dem Meterstab durch die Wohnung robbt, kriegt sie bestimmt nicht.

Nun müssen weitere Klärungen folgen.

Denn die Rechtsprechung des BGH vom Mittwoch bezieht sich lediglich auf Mieterhöhungen.

Ein weiterer logischer Schritt ist es, dass auch bei der Betriebskostenabrechnungen nur echte Quadratmeter angerechnet werden dürfen.

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