Stephan Mayer (CSU), CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Veränderung der Parteienfinanzierung mit Augenmaß / Neuregelungen im Parteiengesetz schaffen Transparenz und Klarheit!
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016 Thema: Bayern News
Stephan Mayer zur Veränderung der Parteienfinanzierung:
Berlin (ots) - Am gestrigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag das zehnte Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes beschlossen.
Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Stephan Mayer (CSU):
"Der gestern verabschiedete Gesetzentwurf enthält notwendige Anpassungen im Parteienrecht und im Recht der Parteienfinanzierung.
Besonders hervorzuheben ist, dass eine Umgehung der staatlichen Parteienfinanzierung durch Schaffung von bloßen Einnahmen durch Goldverkäufe zum Einkaufspreis jetzt ausgeschlossen wird.
Es kann nicht Zweck des Parteiengesetzes sein, dieses Gebaren, das schließlich zulasten der Steuerzahler geht, zuzulassen.
Die teilweise geäußerte Kritik, dass die Beträge, die die Parteien im Rahmen der staatlichen Teilfinanzierung für gewonnene Stimmen und Zuwendungen erhalten um knapp 20 Prozent erhöht worden sind, ist unbegründet.
Es handelt sich um die erste Anpassung seit dem Jahr 2002. Deshalb liegt hier lediglich ein fairer Inflationsausgleich vor."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/7846/3206098, Autor siehe obiger Artikel.
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Berlin (ots) - Am gestrigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag das zehnte Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes beschlossen.
Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Stephan Mayer (CSU):
"Der gestern verabschiedete Gesetzentwurf enthält notwendige Anpassungen im Parteienrecht und im Recht der Parteienfinanzierung.
Besonders hervorzuheben ist, dass eine Umgehung der staatlichen Parteienfinanzierung durch Schaffung von bloßen Einnahmen durch Goldverkäufe zum Einkaufspreis jetzt ausgeschlossen wird.
Es kann nicht Zweck des Parteiengesetzes sein, dieses Gebaren, das schließlich zulasten der Steuerzahler geht, zuzulassen.
Die teilweise geäußerte Kritik, dass die Beträge, die die Parteien im Rahmen der staatlichen Teilfinanzierung für gewonnene Stimmen und Zuwendungen erhalten um knapp 20 Prozent erhöht worden sind, ist unbegründet.
Es handelt sich um die erste Anpassung seit dem Jahr 2002. Deshalb liegt hier lediglich ein fairer Inflationsausgleich vor."
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