GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung in Fragen rund ums Erbrecht
Datum: Donnerstag, dem 07. April 2016
Thema: Bayern Infos


GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung in Fragen rund ums Erbrecht

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht.html

Rund um das Erben und Vererben drängen sich viele Fragen auf. So muss der Erblasser entscheiden, ob er sich auf die gesetzliche Erbfolge verlassen möchte oder ein Testament bzw. Erbvertrag erstellt.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Erbrecht sieht vor, dass der Nachlass an die gesetzlichen Erben fällt, wenn der Erblasser keine anderweitigen Verfügungen in Form eines Testaments oder Erbvertrags getroffen hat.

Der Gedanke an den eigenen Tod und die Versorgung der Angehörigen wird oft verdrängt. Um aber auf den Fall der Fälle vorbereitet zu sein, gilt es die Verteilung des eigenen Nachlasses frühzeitig zu regeln. Kommt es z.B. zu einem tödlichen Autounfall und es existiert kein Testament oder Erbvertrag gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Das muss nicht immer im Sinne des Erblassers sein.

Daher sollten die letztwilligen Verfügungen rechtzeitig getroffen werden. Dazu ist nicht nur juristische Kompetenz im Erbrecht, sondern auch in anderen Rechtsgebieten wie z.B. dem Steuerrecht gefragt. GRP Rainer Rechtsanwälte bietet diese Kompetenz aus einer Hand und sorgt dafür, dass die letztwilligen Verfügungen mit der nötigen Sensibilität aber auch der gebotenen juristischen Klarheit erklärt werden.

Wer ein Testament oder einen Erbvertrag verfasst, ist nicht an die gesetzliche Erbfolge gebunden. Es können auch Erben bedacht werden, die ansonsten keinerlei gesetzlichen Anspruch hätten. Das kann z.B. wichtig sein, wenn ein Unternehmen weitergeführt werden muss und die gesetzlichen Erben für diese Aufgabe eher ungeeignet wären. Durch ein Testament oder Erbvertrag kann auch die Zerschlagung des Vermögens oder der Verkauf des Eigenheims verhindert werden. Auch kann der Ehepartner finanziell besser abgesichert werden. Dazu kann sich auch das Berliner Testament oder Ehegattentestament anbieten. Auch wenn der Gesetzgeber viel Gestaltungsspielraum zulässt, müssen Vorschriften und Regelungen wie z.B. der Pflichtteilsanspruch bei der Erstellung eines Testaments beachtet werden.

Im Erbrecht erfahrene Rechtsanwälte unterstützen ihre Mandanten in allen Fragen des Erbrechts. Dazu zählen auch steuerliche Aspekte oder der Umgang mit Schwarzgeld im Nachlass.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
info@grprainer.com
+49 221 2722750
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Der Gedanke an den eigenen Tod und die Versorgung der Angehörigen wird oft verdrängt. Um aber auf den Fall der Fälle vorbereitet zu sein, gilt es die Verteilung des eigenen Nachlasses frühzeitig zu regeln. Kommt es z.B. zu einem tödlichen Autounfall und es existiert kein Testament oder Erbvertrag gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Das muss nicht immer im Sinne des Erblassers sein.

Daher sollten die letztwilligen Verfügungen rechtzeitig getroffen werden. Dazu ist nicht nur juristische Kompetenz im Erbrecht, sondern auch in anderen Rechtsgebieten wie z.B. dem Steuerrecht gefragt. GRP Rainer Rechtsanwälte bietet diese Kompetenz aus einer Hand und sorgt dafür, dass die letztwilligen Verfügungen mit der nötigen Sensibilität aber auch der gebotenen juristischen Klarheit erklärt werden.

Wer ein Testament oder einen Erbvertrag verfasst, ist nicht an die gesetzliche Erbfolge gebunden. Es können auch Erben bedacht werden, die ansonsten keinerlei gesetzlichen Anspruch hätten. Das kann z.B. wichtig sein, wenn ein Unternehmen weitergeführt werden muss und die gesetzlichen Erben für diese Aufgabe eher ungeeignet wären. Durch ein Testament oder Erbvertrag kann auch die Zerschlagung des Vermögens oder der Verkauf des Eigenheims verhindert werden. Auch kann der Ehepartner finanziell besser abgesichert werden. Dazu kann sich auch das Berliner Testament oder Ehegattentestament anbieten. Auch wenn der Gesetzgeber viel Gestaltungsspielraum zulässt, müssen Vorschriften und Regelungen wie z.B. der Pflichtteilsanspruch bei der Erstellung eines Testaments beachtet werden.

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