Stephan Mayer (CSU), CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Das Bundeskriminalamt bleibt im Kampf gegen islamistischen Terrorismus unverzichtbar!
Datum: Mittwoch, dem 20. April 2016
Thema: Bayern News


Stephan Mayer zum Bundeskriminalamt:

Berlin (ots) - Bundesverfassungsgericht hat Befugnisse des Bundeskriminalamtes im Grundsatz bestätigt!

Am heutigen Mittwoch hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung in den Verfassungsbeschwerden gegen das "Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKA-Gesetz)" verkündet.

Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Stephan Mayer (CSU):

"Das Bundeskriminalamt ist und bleibt ein unverzichtbarer Baustein im Kampf gegen den internationalen Terrorismus.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heutigen Entscheidung eine Reihe von Vorschriften des BKA-Gesetzes insbesondere wegen eines Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz für verfassungswidrig erklärt.

Zu begrüßen ist allerdings, dass das Gericht die im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus neu eingeführten Befugnisse sämtlich als mit den Grundrechten vom Grundsatz her für vereinbar erklärt hat.

Dies ist gerade für den verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme (sogenannte Online-Durchsuchung) und die Überwachung verschlüsselter Kommunikation (sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung) besonders wichtig.

Zum einen ermöglichen es gerade diese Befugnisse dem Bundeskriminalamt, mit den Terroristen technisch auf Augenhöhe zu bleiben.

Zum anderen hatten die Beschwerdeführer - ähnlich wie seinerzeit bei den Mindestspeicherungsfristen - die verfassungsrechtliche Zulässigkeit solcher neuen technischen Ermittlungsbefugnisse grundsätzlich bestritten.

Dem ist das Bundesverfassungsgericht zu Recht nicht gefolgt.

Die betroffenen Regelungen gelten bis Mitte 2018 fort. Damit hat das Bundesverfassungsgericht der hohen terroristischen Bedrohung unseres Landes Rechnung getragen.

Die detaillierten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ermöglichen es dem Gesetzgeber, rasch eine Novellierung dieser Regelungen vorzunehmen.

Diesen gesetzgeberischen Auftrag gilt es nun schnellstmöglich zu erfüllen."

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/7846/3306263, Autor siehe obiger Artikel.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!


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Berlin (ots) - Bundesverfassungsgericht hat Befugnisse des Bundeskriminalamtes im Grundsatz bestätigt!

Am heutigen Mittwoch hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung in den Verfassungsbeschwerden gegen das "Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKA-Gesetz)" verkündet.

Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Stephan Mayer (CSU):

"Das Bundeskriminalamt ist und bleibt ein unverzichtbarer Baustein im Kampf gegen den internationalen Terrorismus.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heutigen Entscheidung eine Reihe von Vorschriften des BKA-Gesetzes insbesondere wegen eines Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz für verfassungswidrig erklärt.

Zu begrüßen ist allerdings, dass das Gericht die im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus neu eingeführten Befugnisse sämtlich als mit den Grundrechten vom Grundsatz her für vereinbar erklärt hat.

Dies ist gerade für den verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme (sogenannte Online-Durchsuchung) und die Überwachung verschlüsselter Kommunikation (sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung) besonders wichtig.

Zum einen ermöglichen es gerade diese Befugnisse dem Bundeskriminalamt, mit den Terroristen technisch auf Augenhöhe zu bleiben.

Zum anderen hatten die Beschwerdeführer - ähnlich wie seinerzeit bei den Mindestspeicherungsfristen - die verfassungsrechtliche Zulässigkeit solcher neuen technischen Ermittlungsbefugnisse grundsätzlich bestritten.

Dem ist das Bundesverfassungsgericht zu Recht nicht gefolgt.

Die betroffenen Regelungen gelten bis Mitte 2018 fort. Damit hat das Bundesverfassungsgericht der hohen terroristischen Bedrohung unseres Landes Rechnung getragen.

Die detaillierten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ermöglichen es dem Gesetzgeber, rasch eine Novellierung dieser Regelungen vorzunehmen.

Diesen gesetzgeberischen Auftrag gilt es nun schnellstmöglich zu erfüllen."

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