DVS warnt Filmfondsanleger.
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Bayern Infos


Vorsicht vor falschen steuerlichen Schritten!
Erfurt, 28. Oktober 2009. "Nachdem die Bayerische Finanzverwaltung entschieden hat, die Steuervorteile bei leasingähnlichen Filmfonds rückwirkend abzuerkennen, können wir den Filmfondsanlegern nur raten, dringend zivilrechtliche Schritte zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen prüfen zu lassen", erklärte Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS) aus Erfurt.

Derzeit werden nach Kenntnis des DVS die entsprechenden Grundlagenbescheide von den Finanzämtern an die Fondsgesellschaften versandt. Erst anschließend werden dann die Wohnsitzfinanzämter die Einkommensteuerbescheide für die einzelnen Anleger erlassen. Allerdings haben die Verantwortlichen der Fondsgesellschaften bereits Widerspruch gegen die Bescheide angekündigt und wollen die Entscheidung der Bayerischen Finanzverwaltung vor den Finanzgerichten klären lassen.

"Anleger sollten unbedingt diese Verfahren abwarten und vor allem nicht, wie offensichtlich von einigen Verbraucherschutzorganisationen und Vereinen vorgeschlagen, eine Einzelbekanntgabe des Grundlagen-Steuerbescheids abfordern. Die Anleger müssten sich sonst selbst um den Einspruch gegen diesen Grundlagenbescheid kümmern, mit allen damit verbundenen Risiken", betont Claudia Lunderstedt-Georgi.

"Sinnervoller, das ist auch die Meinung unserer DVS-Rechtsanwälte, ist die Prüfung und gegebenenfalls die Verfolgung von Schadenersatzansprüchen gegen die Berater bzw. Vermittler der Fonds, sollten die Steuervorteile wirklich aberkannt werden", so die DVS-Geschäftsführerin. "Deshalb Vorsicht vor verfrühten steuerlichen Schritten."

Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net.

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)

Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen.

Der Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.

Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese, flankiert von einer eigenen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.

Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS)
Brühler Hohlweg 7
99094 Erfurt
Telefon 0361 31 96 96
Mail: info@dvs-ev.net

Geschäftsstelle Jena
Löbdergraben 11
07743 Jena
Telefon 03641 35 35 04
Fax 03641 35 35 22

Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS)
Claudia Lunderstedt-Georgi
Brühler Hohlweg 7
99094 Erfurt
03 61 / 31 96 96

www.dvs-ev.net

Pressekontakt:
all4press
Erich Jeske
Martinskloster 3
99084
Erfurt
info@all4press.de
0361 5506710
http://all4press.de



Vorsicht vor falschen steuerlichen Schritten!
Erfurt, 28. Oktober 2009. "Nachdem die Bayerische Finanzverwaltung entschieden hat, die Steuervorteile bei leasingähnlichen Filmfonds rückwirkend abzuerkennen, können wir den Filmfondsanlegern nur raten, dringend zivilrechtliche Schritte zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen prüfen zu lassen", erklärte Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS) aus Erfurt.

Derzeit werden nach Kenntnis des DVS die entsprechenden Grundlagenbescheide von den Finanzämtern an die Fondsgesellschaften versandt. Erst anschließend werden dann die Wohnsitzfinanzämter die Einkommensteuerbescheide für die einzelnen Anleger erlassen. Allerdings haben die Verantwortlichen der Fondsgesellschaften bereits Widerspruch gegen die Bescheide angekündigt und wollen die Entscheidung der Bayerischen Finanzverwaltung vor den Finanzgerichten klären lassen.

"Anleger sollten unbedingt diese Verfahren abwarten und vor allem nicht, wie offensichtlich von einigen Verbraucherschutzorganisationen und Vereinen vorgeschlagen, eine Einzelbekanntgabe des Grundlagen-Steuerbescheids abfordern. Die Anleger müssten sich sonst selbst um den Einspruch gegen diesen Grundlagenbescheid kümmern, mit allen damit verbundenen Risiken", betont Claudia Lunderstedt-Georgi.

"Sinnervoller, das ist auch die Meinung unserer DVS-Rechtsanwälte, ist die Prüfung und gegebenenfalls die Verfolgung von Schadenersatzansprüchen gegen die Berater bzw. Vermittler der Fonds, sollten die Steuervorteile wirklich aberkannt werden", so die DVS-Geschäftsführerin. "Deshalb Vorsicht vor verfrühten steuerlichen Schritten."

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Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese, flankiert von einer eigenen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.

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