VW: Muss der Aufsichtsrat den Vorstand verklagen?
Datum: Dienstag, dem 22. November 2016
Thema: Bayern Infos


In einer zweiten Case Study widmen sich wieder zwei ausgewiesene Spezialisten der Aufbereitung des VW-Skandals.
Die Form einer Case Study wurde wegen der fundierten und gleichwohl plastischen Form der Gegenüberstellung der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Sicht gewählt.

Heute widmen sich die Autoren der Frage, ob der Aufsichtsrat verpflichtet ist, den VW-Vorstand zu verklagen? Dieser Schritt könnte schon deshalb notwendig sein, um als Aufsichtsrat nicht selbst in Gefahr zu geraten, in die Haftung genommen zu werden. Und weiter wird die Frage untersucht: ob in diesem Fall eine D&O-Versicherung greifen wird?

Autoren: RA Dr. Christian Rolf, Partner Willkie Farr & Gallagher
Michael Hendricks, Standing Legal Counsel für die Howden Germany GmbH .
Die Case Study wurde in Zusammenarbeit folgender Fachmedien erstellt: Director`s Channel, Management-Blog der Wirtschaftswoche, GmbHG-Kommentar.

Sie ist hier zu finden:
http://kommentar.de/causavw/Teil2/index.html

Die erste Case-Study wurde bereits sehr positiv aufgenommen und ist hier zu finden:
http://www.kommentar.de/causavw/index.html

Die Karriere-Jura GmbH veröffentlicht kostenfreie Online-Gesetzeskommentare auf GmbHG.Kommentar.de und BGB.Kommentar.de.

Dr. von Göler Kommentare, ein Geschäftsbereich der Karriere-Jura GmbH
Dr. Sabine von Göler
Maximilianstr. 35a
80539 München
Tel.: 089/82085950
Email: Praktikant@Karriere-Jura.de
(Weitere interessante München News & München Infos gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> KarriereJura << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


In einer zweiten Case Study widmen sich wieder zwei ausgewiesene Spezialisten der Aufbereitung des VW-Skandals.
Die Form einer Case Study wurde wegen der fundierten und gleichwohl plastischen Form der Gegenüberstellung der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Sicht gewählt.

Heute widmen sich die Autoren der Frage, ob der Aufsichtsrat verpflichtet ist, den VW-Vorstand zu verklagen? Dieser Schritt könnte schon deshalb notwendig sein, um als Aufsichtsrat nicht selbst in Gefahr zu geraten, in die Haftung genommen zu werden. Und weiter wird die Frage untersucht: ob in diesem Fall eine D&O-Versicherung greifen wird?

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