Noch nicht entschiedene gerichtliche Studienplatzverfahren im Studiengang Humanmedizindes 1. Fachsemesters aus dem Wintersemester 2017/2018
Datum: Dienstag, dem 17. April 2018
Thema: Bayern Infos


Noch nicht entschiedene gerichtliche Studienplatzverfahren im Studiengang Humanmedizindes 1. Fachsemesters aus dem Wintersemester 2017/2018

Derzeit sind noch gerichtliche Studienplatzverfahren gegen 4 Universitäten, an denen Mandanten unseres Büros beteiligt sind, noch nicht entschieden: Es sind dies die Verfahren gegen die bayerischen Universitäten München und Regensburg und die Verfahren gegen die beiden Studienorte Heidelberg und Mannheim der Universität Heidelberg.

Während in München und Regensburg zahlreiche Mandanten beteiligt sind, konnten in Heidelberg nurAntragsteller die Universität verklagen, die sich bei hochschulstart.de im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) in 1. Präferenz an der Universität Heidelberg und in 2. Präferenz für den StudienortHeidelberg/Mannheim beworben hatten.

Da die Vergabeverordnung Baden-Württemberg vorschreibt, dass eventuelle freie Plätze nach den Rängen im AdH vergeben werden, hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe nun von allen beteiligten Antragstellern eidesstattliche Versicherungen angefordert, dass sie noch über keine Zulassung im Studiengang Humanmedizin verfügen, und von der Universität zahlreiche Informationen angefordert. So muss die Universität zum Beispiel für beide Studienorte eine sog. "Reserverangliste" vorlegen, d.h. eine Liste, aus der sich der jeweilige Rang der Antragsteller auf dem AdH-Bescheid des WS 2017/2018 ergibt.

Leider kann man aus diesen Verfügungen des Verwaltungsgerichts nicht darauf schließen, dass es auch Studienplätze geben wird, da die Universität an beiden Studienorten die festgesetzte Zulassungszahl nicht unerheblich überbucht hat. Wie es dazu gekommen ist, muss die Universität nun darlegen.

Während wir in Regensburg und München mit einer hoffentlich baldigen Entscheidung rechnen, werden sich die Entscheidungen zur Universität Heidelberg wohl noch bis mindestens Ende Mai 2018 hinziehen.
Rechtsanwälte
Kanzlei Dr. Brehm & Brehm-Kaiser
Esther Brehm
Steinmetzstrasse 9
65931 Frankfurt am Main
esther.brehm@studienplatzklage-brehm.de
069
www.studienplatzklage-brehm.de

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Während in München und Regensburg zahlreiche Mandanten beteiligt sind, konnten in Heidelberg nurAntragsteller die Universität verklagen, die sich bei hochschulstart.de im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) in 1. Präferenz an der Universität Heidelberg und in 2. Präferenz für den StudienortHeidelberg/Mannheim beworben hatten.

Da die Vergabeverordnung Baden-Württemberg vorschreibt, dass eventuelle freie Plätze nach den Rängen im AdH vergeben werden, hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe nun von allen beteiligten Antragstellern eidesstattliche Versicherungen angefordert, dass sie noch über keine Zulassung im Studiengang Humanmedizin verfügen, und von der Universität zahlreiche Informationen angefordert. So muss die Universität zum Beispiel für beide Studienorte eine sog. "Reserverangliste" vorlegen, d.h. eine Liste, aus der sich der jeweilige Rang der Antragsteller auf dem AdH-Bescheid des WS 2017/2018 ergibt.

Leider kann man aus diesen Verfügungen des Verwaltungsgerichts nicht darauf schließen, dass es auch Studienplätze geben wird, da die Universität an beiden Studienorten die festgesetzte Zulassungszahl nicht unerheblich überbucht hat. Wie es dazu gekommen ist, muss die Universität nun darlegen.

Während wir in Regensburg und München mit einer hoffentlich baldigen Entscheidung rechnen, werden sich die Entscheidungen zur Universität Heidelberg wohl noch bis mindestens Ende Mai 2018 hinziehen.
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