Regulierungspraxis der Rechtsschutz Union Schaden GmbH (Alte Leipziger) mit Sitz in München in zunehmender Kritik
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Bayern Infos


Eigentlich sollte es ganz einfach sein: der Versicherungskunde teilt über seinen Anwalt einer Rechtsschutzversicherung einen Schadenfall mit, der Versicherer erteilt sofort darauf den Deckungsschutz und bestätigt damit, für diesen Fall eintrittspflichtig zu sein. Die Praxis sieht aber anders aus, zumindest wenn man Kunde des in München ansässigen Rechtsschutzversicherers Rechtsschutz Union ist. Mit geradezu haarsträubender Argumentation werden Deckungsanfragen aus der Anwaltschaft konterkariert, Zusagen verweigert, verzögert und versucht den Kunden, der in einzelnen Fällen schon dutzende Jahre bei dem Versicherer einen Vertrag unterhält, zu zermürben. Stößt der Versicherer sodann jedoch auf Anwälte, die ihm aufzeigen, daß und wie er zu regulieren habe, hat er noch ein Schlupfloch parat: die Kündigung des Versicherten. Die Kündigung hilft natürlich nichts mehr für den gemeldeten Schadenfall, denn den muß der Versicherer in jedem Fall übernehmen.
Aber für die Zukunft möge sich der Kunde doch gefälligst eine andere Versicherung suchen. Schließlich will die Versicherung ja etwas verdienen und das kann man nicht, wenn es doch tatsächlich jemand wagt, die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Da ist ein Griff ins Portemonnaie erforderlich und das mindert nachvollziehbar die Millionengewinne des Konzerns. Also: lieber jahrzehntelang dicke Versicherungsprämien einstecken, als dann wenn es mal zu einem Schadenfall kommt, tatsächlich einzutreten. Kluge Strategie. Das weiß der Vorstand und der Aufsichtsrat, und die Gewinnmarge steigt und steigt. Bleibt die Hoffnung, daß der Imageverlust des Unternehmens die Entscheidungsträger einmal zu einem Umdenken führen wird. Spätestens dann, wenn die Versicherungskunden der Rechtsschutz Union Schaden GmbH (Alte Leipziger) in Scharen davonlaufen, wird das der Fall sein.

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Eigentlich sollte es ganz einfach sein: der Versicherungskunde teilt über seinen Anwalt einer Rechtsschutzversicherung einen Schadenfall mit, der Versicherer erteilt sofort darauf den Deckungsschutz und bestätigt damit, für diesen Fall eintrittspflichtig zu sein. Die Praxis sieht aber anders aus, zumindest wenn man Kunde des in München ansässigen Rechtsschutzversicherers Rechtsschutz Union ist. Mit geradezu haarsträubender Argumentation werden Deckungsanfragen aus der Anwaltschaft konterkariert, Zusagen verweigert, verzögert und versucht den Kunden, der in einzelnen Fällen schon dutzende Jahre bei dem Versicherer einen Vertrag unterhält, zu zermürben. Stößt der Versicherer sodann jedoch auf Anwälte, die ihm aufzeigen, daß und wie er zu regulieren habe, hat er noch ein Schlupfloch parat: die Kündigung des Versicherten. Die Kündigung hilft natürlich nichts mehr für den gemeldeten Schadenfall, denn den muß der Versicherer in jedem Fall übernehmen.
Aber für die Zukunft möge sich der Kunde doch gefälligst eine andere Versicherung suchen. Schließlich will die Versicherung ja etwas verdienen und das kann man nicht, wenn es doch tatsächlich jemand wagt, die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Da ist ein Griff ins Portemonnaie erforderlich und das mindert nachvollziehbar die Millionengewinne des Konzerns. Also: lieber jahrzehntelang dicke Versicherungsprämien einstecken, als dann wenn es mal zu einem Schadenfall kommt, tatsächlich einzutreten. Kluge Strategie. Das weiß der Vorstand und der Aufsichtsrat, und die Gewinnmarge steigt und steigt. Bleibt die Hoffnung, daß der Imageverlust des Unternehmens die Entscheidungsträger einmal zu einem Umdenken führen wird. Spätestens dann, wenn die Versicherungskunden der Rechtsschutz Union Schaden GmbH (Alte Leipziger) in Scharen davonlaufen, wird das der Fall sein.

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