Jurist will neue GEZ Gebührenregelung per Gericht stoppen
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Bayern Infos


Die Bayern haben den Ruf, als die Gallier Deutschlands besonders widerborstig zu sein. Daher wundert es einem wenig, dass nun ein Passauer dem neuen Finanzierungsmodell von ARD und ZDF einen Riegel vorschieben will.

Der Jurist Ermano Geuer will mit einer Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München die Neuregelung im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag stoppen.

Demnach sollen, so der Beschluss der Länder, ab 1. Januar 2013 alle Haushalte und Betriebe eine Abgabe zahlen – unabhängig davon, ob sie überhaupt Fernseher, Radios oder internetfähige Computer und Smartphones besitzen.

Damit soll die bisher gerätebezogene Gebühr abgelöst und die Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen vor dem Hintergrund der sinkenden Zahl an Gebührenzahlern gesichert werden.

Das Argument des Juristen aus Niederbayern:

Die Neuregelung verletze den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung. Es handele sich um eine sachlich ungerechtfertigte Pauschalierung, argumentiert der Kläger, der wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Universität Passau ist.

Die bundesweiten Folgen bei einem eventuellen Erfolg der Klage sind noch nicht zu abzusehen.
(Weitere interessante Recht News & Recht Infos & Recht Tipps finden Sie auch hier auf dieser Web-Seite zum Nachschlagen und Nachlesen.)

Veröffentlicht von >> kaier << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de/modules.php?name=PresseMitteilungen - dem freien Presseportal mit aktuellen News und Artikeln


Die Bayern haben den Ruf, als die Gallier Deutschlands besonders widerborstig zu sein. Daher wundert es einem wenig, dass nun ein Passauer dem neuen Finanzierungsmodell von ARD und ZDF einen Riegel vorschieben will.

Der Jurist Ermano Geuer will mit einer Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München die Neuregelung im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag stoppen.

Demnach sollen, so der Beschluss der Länder, ab 1. Januar 2013 alle Haushalte und Betriebe eine Abgabe zahlen – unabhängig davon, ob sie überhaupt Fernseher, Radios oder internetfähige Computer und Smartphones besitzen.

Damit soll die bisher gerätebezogene Gebühr abgelöst und die Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen vor dem Hintergrund der sinkenden Zahl an Gebührenzahlern gesichert werden.

Das Argument des Juristen aus Niederbayern:

Die Neuregelung verletze den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung. Es handele sich um eine sachlich ungerechtfertigte Pauschalierung, argumentiert der Kläger, der wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Universität Passau ist.

Die bundesweiten Folgen bei einem eventuellen Erfolg der Klage sind noch nicht zu abzusehen.
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