Regensburger Anwaltskanzlei will Namen illegaler Downloader im Internet veröffentlichen
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Bayern Infos


Wie jüngst die Internet-Seite von “wochenblatt.de” berichtete, will die durch Abmahnungen im Filesharing-Bereich bekannt gewordene Rechtsanwaltskanzlei “Urmann & Collegen” , eine sogenannte “Gegnerliste” ins Internet stellen.

Ab 1.9. 2012 will man angeblich “heikle Fälle”, in denen sich die Abgemahnten weigerten zu zahlen, im Internet veröffentlichen.

Die so genannten “heiklen Fälle” sollen sich vorerst auf Priester, Polizisten und Politiker aus arabischen Ländern, die auf ihre Immunität pochen beziehen.

Ausgerechnet das Bundesverfassungsgericht soll den Weg zum virtuellen Pranger geebnet haben:

Die Kanzlei “Urmann & Collegen” verweist auf ein Urteil aus Karlsruhe aus dem Jahr 2007, das Anwälten erlaubt, eine Gegnerliste zu veröffentlichen, um damit Werbung für die Qualität der eigenen Arbeit zu machen – nach dem Motto:

“Viel Feind vor Gericht, viel Ehr”.

Dabei haben die Karlsruher Richter wohl kaum daran gedacht, dass eines Tages auch Beklagte im Netz veröffentlicht werden könnten, die sich schlüpfrige Filme im Internet herunter geladen haben.

Die Zahlungsbereitschaft dürfte allein schon aus Scham dramatisch ansteigen.

Erst kürzlich machte die Kanzlei “Urmann & Collegen” Schlagzeilen, weil sie Forderungen in Höhe von 90 Millionen Euro im Internet mit Erfolg versteigerte. Die Forderungen wurden an das Inkasso-Unternehmen Debcon GmbH veräußert, die diese nun einfordert.

Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk missfällt das Vorgehen der Rechtsanwaltskanzlei, die Namen von Personen zu veröffentlichen, die illegal im Internet Filme heruntergeladen und zum Tausch angeboten haben und meint dazu:

Unter seriöser Rechtsverfolgung stelle ich mir etwas anderes vor. Wer als Rechtsanwalt seine Forderungen nicht außergerichtlich durchsetzen kann, muss einen Mahnbescheid beantragen oder vor Gericht klagen. Seine Gegner im Internet an den Pranger zu stellen, entspricht dagegen nicht dem Bild, das ich von einem Organ der Rechtspflege habe.
(Weitere interessante Recht News & Recht Infos & Recht Tipps finden Sie auch hier auf dieser Web-Seite zum Nachschlagen und Nachlesen.)

Veröffentlicht von >> kaier << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de/modules.php?name=PresseMitteilungen - dem freien Presseportal mit aktuellen News und Artikeln


Wie jüngst die Internet-Seite von “wochenblatt.de” berichtete, will die durch Abmahnungen im Filesharing-Bereich bekannt gewordene Rechtsanwaltskanzlei “Urmann & Collegen” , eine sogenannte “Gegnerliste” ins Internet stellen.

Ab 1.9. 2012 will man angeblich “heikle Fälle”, in denen sich die Abgemahnten weigerten zu zahlen, im Internet veröffentlichen.

Die so genannten “heiklen Fälle” sollen sich vorerst auf Priester, Polizisten und Politiker aus arabischen Ländern, die auf ihre Immunität pochen beziehen.

Ausgerechnet das Bundesverfassungsgericht soll den Weg zum virtuellen Pranger geebnet haben:

Die Kanzlei “Urmann & Collegen” verweist auf ein Urteil aus Karlsruhe aus dem Jahr 2007, das Anwälten erlaubt, eine Gegnerliste zu veröffentlichen, um damit Werbung für die Qualität der eigenen Arbeit zu machen – nach dem Motto:

“Viel Feind vor Gericht, viel Ehr”.

Dabei haben die Karlsruher Richter wohl kaum daran gedacht, dass eines Tages auch Beklagte im Netz veröffentlicht werden könnten, die sich schlüpfrige Filme im Internet herunter geladen haben.

Die Zahlungsbereitschaft dürfte allein schon aus Scham dramatisch ansteigen.

Erst kürzlich machte die Kanzlei “Urmann & Collegen” Schlagzeilen, weil sie Forderungen in Höhe von 90 Millionen Euro im Internet mit Erfolg versteigerte. Die Forderungen wurden an das Inkasso-Unternehmen Debcon GmbH veräußert, die diese nun einfordert.

Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk missfällt das Vorgehen der Rechtsanwaltskanzlei, die Namen von Personen zu veröffentlichen, die illegal im Internet Filme heruntergeladen und zum Tausch angeboten haben und meint dazu:

Unter seriöser Rechtsverfolgung stelle ich mir etwas anderes vor. Wer als Rechtsanwalt seine Forderungen nicht außergerichtlich durchsetzen kann, muss einen Mahnbescheid beantragen oder vor Gericht klagen. Seine Gegner im Internet an den Pranger zu stellen, entspricht dagegen nicht dem Bild, das ich von einem Organ der Rechtspflege habe.
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