Rheinische Post: Das Geld der Länder!
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Bayern News


Düsseldorf (ots) - Vor Landtagswahlen brüllt der bayerische Löwe besonders vernehmlich. Die CSU-geführte Landesregierung besteht nicht nur auf dem höchst umstrittenen (weil auf Pump finanzierten) Betreuungsgeld, sondern attackiert jetzt einmal mehr den Länderfinanzausgleich.

Noch in diesem Jahr will München vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klagen. Immerhin zahlt Bayern Jahr für Jahr Milliarden an andere Länder, darunter auch NRW.

Gegen solche "Ungerechtigkeiten" lässt sich gerade im Wahlkampf trefflich zu Felde ziehen. Doch ein solch pauschales Verdikt wird der Wirklichkeit nicht gerecht.

Schließlich geht das Grundgesetz von der "Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet" aus. Genau diesem Ziel soll die vertikale (Bund) und horizontale (Länder) Umverteilung des Steueraufkommens ja dienen.

Allerdings kann nicht übersehen werden, dass sich manche Empfängerländer wie NRW Luxus-Regelungen (Abschaffung der Studiengebühren, beitragsfreies Kita-Jahr) erlauben, die in den Geberländern Unwillen hervorrufen.

Die in einigen Jahren ohnehin fällige Neuregelung des Finanzausgleichs wird auch hier neue Leitplanken einziehen müssen.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/30621/2338974/rheinische_post/mail

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Düsseldorf (ots) - Vor Landtagswahlen brüllt der bayerische Löwe besonders vernehmlich. Die CSU-geführte Landesregierung besteht nicht nur auf dem höchst umstrittenen (weil auf Pump finanzierten) Betreuungsgeld, sondern attackiert jetzt einmal mehr den Länderfinanzausgleich.

Noch in diesem Jahr will München vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klagen. Immerhin zahlt Bayern Jahr für Jahr Milliarden an andere Länder, darunter auch NRW.

Gegen solche "Ungerechtigkeiten" lässt sich gerade im Wahlkampf trefflich zu Felde ziehen. Doch ein solch pauschales Verdikt wird der Wirklichkeit nicht gerecht.

Schließlich geht das Grundgesetz von der "Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet" aus. Genau diesem Ziel soll die vertikale (Bund) und horizontale (Länder) Umverteilung des Steueraufkommens ja dienen.

Allerdings kann nicht übersehen werden, dass sich manche Empfängerländer wie NRW Luxus-Regelungen (Abschaffung der Studiengebühren, beitragsfreies Kita-Jahr) erlauben, die in den Geberländern Unwillen hervorrufen.

Die in einigen Jahren ohnehin fällige Neuregelung des Finanzausgleichs wird auch hier neue Leitplanken einziehen müssen.

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