Straubinger: Absicherung für Minijobber im Alter verbessern!
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Bayern News


Berlin (ots) - Gestern hat der Deutsche Bundestag eine Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung durchgeführt.

Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:

"Die Absicherung für Minijobber im Alter muss verbessert werden. Wir wollen, dass geringfügige Beschäftigungsverhältnisse generell rentenversicherungspflichtig werden. Minijobber sollen denselben Schutz erhalten wie jeder andere sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.

Das ist auch die zentrale Aussage des Vertreters des Handelsverbandes Deutschland in der heutigen Sachverständigenanhörung. Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände begrüßt diese Forderung.

Die im Gesetzentwurf bislang vorgesehene Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings bringt dieses so genannte Opt-out-Verfahren mehr Zeitaufwand, Kosten und damit zusätzliche Bürokratie mit sich.

Zudem ist die gesetzliche Ausgestaltung des Opt-out-Verfahrens für die betroffenen Minijobber wenig transparent und aus sozialpolitischer Sicht bedenklich, weil sie keinen formalen Bescheid über die Befreiung von der Versicherungspflicht erhalten. Der Versicherungsstatus ist für die Betroffenen aber von erheblicher Bedeutung.

Wir sind für klare Verhältnisse für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wenn zum 1. Januar 2013 der Rentenbeitrag auf 18,9 Prozent abgesenkt wird, soll jeder Minijobber mit einem Eigenbeitrag von 17,55 Euro, das sind 3,9 Prozent-Aufstockung von 450 Euro, den vollen Schutz in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, wichtig vor allem im Fall der Erwerbsminderung, und die Vorteile der Riester-Rente in Anspruch nehmen können."

Pressekontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/9535/2348504/csu_landesgruppe/mail

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Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:

"Die Absicherung für Minijobber im Alter muss verbessert werden. Wir wollen, dass geringfügige Beschäftigungsverhältnisse generell rentenversicherungspflichtig werden. Minijobber sollen denselben Schutz erhalten wie jeder andere sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.

Das ist auch die zentrale Aussage des Vertreters des Handelsverbandes Deutschland in der heutigen Sachverständigenanhörung. Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände begrüßt diese Forderung.

Die im Gesetzentwurf bislang vorgesehene Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings bringt dieses so genannte Opt-out-Verfahren mehr Zeitaufwand, Kosten und damit zusätzliche Bürokratie mit sich.

Zudem ist die gesetzliche Ausgestaltung des Opt-out-Verfahrens für die betroffenen Minijobber wenig transparent und aus sozialpolitischer Sicht bedenklich, weil sie keinen formalen Bescheid über die Befreiung von der Versicherungspflicht erhalten. Der Versicherungsstatus ist für die Betroffenen aber von erheblicher Bedeutung.

Wir sind für klare Verhältnisse für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wenn zum 1. Januar 2013 der Rentenbeitrag auf 18,9 Prozent abgesenkt wird, soll jeder Minijobber mit einem Eigenbeitrag von 17,55 Euro, das sind 3,9 Prozent-Aufstockung von 450 Euro, den vollen Schutz in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, wichtig vor allem im Fall der Erwerbsminderung, und die Vorteile der Riester-Rente in Anspruch nehmen können."

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