Kalb / Mayer: Koalition stärkt ehrenamtliches Engagement!
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Bayern News


Berlin (ots) - Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts beschlossen.

Dazu erklären der finanzpolitische sowie der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb und Stephan Mayer:

"Der Gesetzentwurf der Bundesregierung führt zu einem spürbaren Abbau von bisherigen bürokratischen Hürden für gemeinnützige Vereine. Sie können daher in Zukunft ihre gesamtgesellschaftlich wichtigen Aufgaben noch besser wahrnehmen.

Insbesondere die vorgesehenen Erleichterungen bei der Verwendung ideeller Mittel sowie die deutliche Erhöhung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale sind wichtige Maßnahmen, auf die viele Vereine bereits warten", sagte Kalb.

"Die im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehenen Haftungserleichterungen für ehrenamtlich Tätige stärken zudem die Verantwortungsbereitschaft und fördern die bestehenden ehrenamtlichen Strukturen in den Vereinen." Die Vielzahl der unterschiedlichen Maßnahmen sei damit ein deutliches Signal der christlich-liberalen Koalition zur Unterstützung des Ehrenamtes in Deutschland", ergänzte Mayer.

Beide stellten heraus, dass Ehrenamtliche in Deutschland täglich durch ihr persönliches Engagement einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Sie übernehmen Verantwortung und sorgen damit für eine große Vielfalt von Angeboten für soziale und kulturelle Zwecke. "Dies verdient Anerkennung und Bewunderung."

Hintergrund:

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verbesserung des Ehrenamts in Deutschland vor. Neben der Vereinfachung von steuerrechtlichen Tatbeständen für gemeinnützige Vereine, wird auch die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale angehoben.

Darüber hinaus sollen zukünftig ehrenamtlich Tätige Haftungserleichterungen beim Abschluss von Rechtsgeschäften erhalten.

Pressekontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/9535/2349817/csu_landesgruppe/mail

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Berlin (ots) - Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts beschlossen.

Dazu erklären der finanzpolitische sowie der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb und Stephan Mayer:

"Der Gesetzentwurf der Bundesregierung führt zu einem spürbaren Abbau von bisherigen bürokratischen Hürden für gemeinnützige Vereine. Sie können daher in Zukunft ihre gesamtgesellschaftlich wichtigen Aufgaben noch besser wahrnehmen.

Insbesondere die vorgesehenen Erleichterungen bei der Verwendung ideeller Mittel sowie die deutliche Erhöhung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale sind wichtige Maßnahmen, auf die viele Vereine bereits warten", sagte Kalb.

"Die im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehenen Haftungserleichterungen für ehrenamtlich Tätige stärken zudem die Verantwortungsbereitschaft und fördern die bestehenden ehrenamtlichen Strukturen in den Vereinen." Die Vielzahl der unterschiedlichen Maßnahmen sei damit ein deutliches Signal der christlich-liberalen Koalition zur Unterstützung des Ehrenamtes in Deutschland", ergänzte Mayer.

Beide stellten heraus, dass Ehrenamtliche in Deutschland täglich durch ihr persönliches Engagement einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Sie übernehmen Verantwortung und sorgen damit für eine große Vielfalt von Angeboten für soziale und kulturelle Zwecke. "Dies verdient Anerkennung und Bewunderung."

Hintergrund:

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verbesserung des Ehrenamts in Deutschland vor. Neben der Vereinfachung von steuerrechtlichen Tatbeständen für gemeinnützige Vereine, wird auch die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale angehoben.

Darüber hinaus sollen zukünftig ehrenamtlich Tätige Haftungserleichterungen beim Abschluss von Rechtsgeschäften erhalten.

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Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

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