Nüßlein: Weg frei für schnelleren Ausbau der Offshore-Windenergie und sichere Energieversorgung in Süddeutschland!
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Bayern News


Berlin (ots) - Der Deutsche Bundestag hat heute den Entwurf für eine Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes in 2./3. Lesung beraten.

Hierzu erklärt der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Georg Nüßlein:

"Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes löst die christlich-liberale Koalition Haftungsfragen beim Anschluss von Offshore-Windparks an das Stromnetz und schafft verlässliche Rahmenbedingungen für Investoren.

Die ausgewogene Regelung berücksichtigt die Interessen der Verbraucher, Offshore-Windparkbetreiber und der zum Anschluss verpflichteten Übertragungsnetzbetreiber, fordert aber auch von allen drei Gruppen einen angemessenen Beitrag ein.

Windparkinvestoren und Netzbetreiber haben nun die notwendige Sicherheit, so dass der Ausbau der Offshore-Windenergie den dringend notwendigen Schub erhalten kann.

Es braucht Strukturen, damit die Netzbetreiber ihre Pflicht erfüllen und sich die Frage nach einer Abwälzung von Verantwortung gar nicht erst stellt.

Dies kann etwa durch eine Netz-AG erreicht werden: Die Übertragungsnetzbetreiber könnten sich in einer unabhängigen und kapitalmarktfähigen Netzgesellschaft zusammenschließen und beim Betrieb und bei Investitionen in die Stromnetze aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen heraus gemeinsam agieren.

Dieses Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag sollten wir weiter verfolgen - allerdings nicht im Sinne einer Staatsgesellschaft.

Mit den neuen Regelungen zur Versorgungssicherheit schaffen wir eine wichtige Voraussetzung dafür, dass vor allem im Süden Deutschlands die Energieversorgung gesichert ist.

Das ist für Bayern besonders wichtig. Denn dort geht im Jahr 2015 das Kernkraftwerk in Grafenrheinfeld vom Netz. Geschaffen wurden nun Regelungen, die die Betreiber von Kraftwerken zu einer frühzeitigen und verbindlichen Anzeige von Stilllegungsplänen gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern und der Bundesnetzagentur verpflichten.

Diesen wird so die Reaktion auf Stilllegungspläne bei einer Gefährdung der Versorgungssicherheit ermöglicht. Des Weiteren ist nun das Zusammenwirken der Gas- und Stromversorgung bei Versorgungsengpässen genau geregelt.

Auch hier haben wir besonders darauf geachtet, dass die Verbraucher nicht über Gebühr belastet werden und es einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen aller Beteiligten gibt."

Pressekontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23
www.csu-landesgruppe.de

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/9535/2373629/csu_landesgruppe/mail

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Berlin (ots) - Der Deutsche Bundestag hat heute den Entwurf für eine Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes in 2./3. Lesung beraten.

Hierzu erklärt der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Georg Nüßlein:

"Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes löst die christlich-liberale Koalition Haftungsfragen beim Anschluss von Offshore-Windparks an das Stromnetz und schafft verlässliche Rahmenbedingungen für Investoren.

Die ausgewogene Regelung berücksichtigt die Interessen der Verbraucher, Offshore-Windparkbetreiber und der zum Anschluss verpflichteten Übertragungsnetzbetreiber, fordert aber auch von allen drei Gruppen einen angemessenen Beitrag ein.

Windparkinvestoren und Netzbetreiber haben nun die notwendige Sicherheit, so dass der Ausbau der Offshore-Windenergie den dringend notwendigen Schub erhalten kann.

Es braucht Strukturen, damit die Netzbetreiber ihre Pflicht erfüllen und sich die Frage nach einer Abwälzung von Verantwortung gar nicht erst stellt.

Dies kann etwa durch eine Netz-AG erreicht werden: Die Übertragungsnetzbetreiber könnten sich in einer unabhängigen und kapitalmarktfähigen Netzgesellschaft zusammenschließen und beim Betrieb und bei Investitionen in die Stromnetze aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen heraus gemeinsam agieren.

Dieses Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag sollten wir weiter verfolgen - allerdings nicht im Sinne einer Staatsgesellschaft.

Mit den neuen Regelungen zur Versorgungssicherheit schaffen wir eine wichtige Voraussetzung dafür, dass vor allem im Süden Deutschlands die Energieversorgung gesichert ist.

Das ist für Bayern besonders wichtig. Denn dort geht im Jahr 2015 das Kernkraftwerk in Grafenrheinfeld vom Netz. Geschaffen wurden nun Regelungen, die die Betreiber von Kraftwerken zu einer frühzeitigen und verbindlichen Anzeige von Stilllegungsplänen gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern und der Bundesnetzagentur verpflichten.

Diesen wird so die Reaktion auf Stilllegungspläne bei einer Gefährdung der Versorgungssicherheit ermöglicht. Des Weiteren ist nun das Zusammenwirken der Gas- und Stromversorgung bei Versorgungsengpässen genau geregelt.

Auch hier haben wir besonders darauf geachtet, dass die Verbraucher nicht über Gebühr belastet werden und es einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen aller Beteiligten gibt."

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Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23
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