IG-12KG: Fondsverwaltung der DCM AG hindert betroffene Anleger an Gründung einer Interessengemeinschaft für den DCM Renditefonds 12 KG
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Bayern Infos


DCM Fondsverwaltung verweigert Herausgabe des Treugeberverzeichniss des DCM Renditefonds 12 KG

Um möglichst vielen betroffenen Anlegern des maroden und vor Insolvenz stehenden IG-12KG einen Austausch über Informationen und gemeinsame Interessen zu gewährleisten, haben die Initiatoren der IG-12KG bereits am 27.11.2012 bei der DCM-Service GmbH sowie der Curia Treuhand HHKL GmbH die Herausgabe der Gesellschafterliste bzw. des Treugeberregsiter der DCM Verwaltungs GmbH & Co Renditefonds 12 KG gefordert mit Frist zum 30.12.2012. Bereits am 29.11.2012 wurde die Herausgabe unter Bezugnahme auf einen Punkt des Gesellschaftervertrages verwährt seitens der Treuhandgesellschaft. Die DCM-Service GmbH, die den Auftrag der Fondsverwaltung inne hält stellt sich auf den Standpunkt, wenn überhaupt wäre dies Aufgabe der des Treuhänders, der Curia HHKL Treuhand GmbH.

Nach einen Urteil des BGH Urteil vom 11. Januar 2011 (Az. II ZR 187/09), haben Gesellschafter eines Fonds ein Anrecht auf Herausgabe der Liste ohne Angabe von Gründen. Auch das OLG München ist am 18. Mai 2011 in mehreren Urteilen (Az. 7 U 190/11; 7 U 237/11; 7 U 4847/10) zu einer ähnlichen Auffassung gelangt. Allerdings weist die Rechtssprechung noch Lücken auf. Angesichts der Tatsache, dass im Januar 2013 ein neues BGH Urteil erwartet wird und sich ein klarer Trend in der Rechtssprechung für mehr Rechte von Anlegern verzeichnet, darf die Einstellung der DCM in Frage gestellt werden. Laut eines Urteils des OLG München ist diese in jedem Fall verpflichtet, der Forderung nachzukommen. Unserer Meinung nach handelt es sich um eine reine Vertuschungstaktik zur Verhinderung, dass sich Betroffene zu einer Interessengemeinschaft zusammenschließen.

Die DCM-Service GmbH wurde in mehreren Telefonaten sowie per FAX mehrmals von Mitgliedern der IG-12KG ermahnt, ihrer Verpflichtung zur Herausgabe nachzukommen. In einem Rückruf des Geschäftsführers der DCM-Service GmbH, Herrn Matthias Meyer, wurde uns die vehemente Verweigerung zur Herausgabe des Treuhandregisters seitens der Fondsverwaltung mitgeteilt.

Unsere Meinung, (keine Rechtsberatung), ist, das möglichst viele Betroffene selbige Forderung zur Herausgabe des Treugeberverzeichniss des DCM Renditefonds 12 KG stellen sollten. Des weiteren sollte die DCM aufgefordert werden die Gesellschafterversammlung zu verschieben.

Da diese Ziele momentan durch die blockende Haltung der Fondsverwaltung nicht realistisch sind, möchten wir jeden Betroffenen darauf Hinweisen, dass er mittels seinem Stimmrecht und vorliegenden Stimmzettel, die Möglichkeit hat, gegen alle Beschlüsse zu votieren, die auf der Gesellschafterversammlung am 10.12.2012 in München zur Abstimmung kommen sollen . Sollten genügend Anleger sämtliche Beschlüsse ablehnen, muss Zwangsweise eine neue Gesellschafterversammlung zur Vermeidung einer Insolvenz einberufen werden und die Anleger haben mehr Zeit für eine fundierte Prüfung.

Für weitere Informationen steht Ihnen Initiator Jan Elsner
gerne zur Verfügung.

Neben Pressevertretern haben wir auch immer ein offenes Ohr für die betroffenen Anleger.

Jan Elsner
ig-12kg@mastertape.tv
Tel: 01520/4563200
Fax 0221/6695721929
Helenenwallstrasse 17
50679 Köln

www.IG12KG.de

IG-12KG
Interessengemeinschaft für Anleger des DCM Verwaltungs GmbH & Co. Renditefonds 12 KG
(DCM Renditefonds 12KG)

Ziele der IG-12KG sind:
- Mehr Transparenz
- Aufklärung
- Zusammenschluss und Austausch von Betroffenen
- Pooling von juristischen Auseinandersetzungen
- Kostenteilung für evt. Gutachten
- Schaffen einer gemeinsamen Position
- Wahrung der gemeinsamen Interessen
(Weitere interessante Recht News & Recht Infos & Recht Tipps sind auch hier auf dieser Seite lesbar.)

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DCM Fondsverwaltung verweigert Herausgabe des Treugeberverzeichniss des DCM Renditefonds 12 KG

Um möglichst vielen betroffenen Anlegern des maroden und vor Insolvenz stehenden IG-12KG einen Austausch über Informationen und gemeinsame Interessen zu gewährleisten, haben die Initiatoren der IG-12KG bereits am 27.11.2012 bei der DCM-Service GmbH sowie der Curia Treuhand HHKL GmbH die Herausgabe der Gesellschafterliste bzw. des Treugeberregsiter der DCM Verwaltungs GmbH & Co Renditefonds 12 KG gefordert mit Frist zum 30.12.2012. Bereits am 29.11.2012 wurde die Herausgabe unter Bezugnahme auf einen Punkt des Gesellschaftervertrages verwährt seitens der Treuhandgesellschaft. Die DCM-Service GmbH, die den Auftrag der Fondsverwaltung inne hält stellt sich auf den Standpunkt, wenn überhaupt wäre dies Aufgabe der des Treuhänders, der Curia HHKL Treuhand GmbH.

Nach einen Urteil des BGH Urteil vom 11. Januar 2011 (Az. II ZR 187/09), haben Gesellschafter eines Fonds ein Anrecht auf Herausgabe der Liste ohne Angabe von Gründen. Auch das OLG München ist am 18. Mai 2011 in mehreren Urteilen (Az. 7 U 190/11; 7 U 237/11; 7 U 4847/10) zu einer ähnlichen Auffassung gelangt. Allerdings weist die Rechtssprechung noch Lücken auf. Angesichts der Tatsache, dass im Januar 2013 ein neues BGH Urteil erwartet wird und sich ein klarer Trend in der Rechtssprechung für mehr Rechte von Anlegern verzeichnet, darf die Einstellung der DCM in Frage gestellt werden. Laut eines Urteils des OLG München ist diese in jedem Fall verpflichtet, der Forderung nachzukommen. Unserer Meinung nach handelt es sich um eine reine Vertuschungstaktik zur Verhinderung, dass sich Betroffene zu einer Interessengemeinschaft zusammenschließen.

Die DCM-Service GmbH wurde in mehreren Telefonaten sowie per FAX mehrmals von Mitgliedern der IG-12KG ermahnt, ihrer Verpflichtung zur Herausgabe nachzukommen. In einem Rückruf des Geschäftsführers der DCM-Service GmbH, Herrn Matthias Meyer, wurde uns die vehemente Verweigerung zur Herausgabe des Treuhandregisters seitens der Fondsverwaltung mitgeteilt.

Unsere Meinung, (keine Rechtsberatung), ist, das möglichst viele Betroffene selbige Forderung zur Herausgabe des Treugeberverzeichniss des DCM Renditefonds 12 KG stellen sollten. Des weiteren sollte die DCM aufgefordert werden die Gesellschafterversammlung zu verschieben.

Da diese Ziele momentan durch die blockende Haltung der Fondsverwaltung nicht realistisch sind, möchten wir jeden Betroffenen darauf Hinweisen, dass er mittels seinem Stimmrecht und vorliegenden Stimmzettel, die Möglichkeit hat, gegen alle Beschlüsse zu votieren, die auf der Gesellschafterversammlung am 10.12.2012 in München zur Abstimmung kommen sollen . Sollten genügend Anleger sämtliche Beschlüsse ablehnen, muss Zwangsweise eine neue Gesellschafterversammlung zur Vermeidung einer Insolvenz einberufen werden und die Anleger haben mehr Zeit für eine fundierte Prüfung.

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Jan Elsner
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- Mehr Transparenz
- Aufklärung
- Zusammenschluss und Austausch von Betroffenen
- Pooling von juristischen Auseinandersetzungen
- Kostenteilung für evt. Gutachten
- Schaffen einer gemeinsamen Position
- Wahrung der gemeinsamen Interessen
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