Mayer: Videoüberwachung schützt öffentliche Plätze!
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Bayern News


Berlin (ots) - Nach dem versuchten Bombenanschlag am Bonner Hauptbahnhof sind Lücken bei der Videoüberwachung des Bahnhofs deutlich geworden.

Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

"Die Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen ist ein anerkanntes und effektives Mittel, um sowohl Straftaten zu verhüten als auch die Verfolgung von begangenen Taten zu erleichtern. Insbesondere zur Terrorbekämpfung ist die Videoüberwachung unverzichtbar.

Öffentliche Bereiche mit starkem Publikumsverkehr, wie beispielsweise Bahnhöfe, sollten daher möglichst vollständig überwacht werden. Hierzu gehört es auch, dass die Videoaufnahmen zumindest kurzfristig aufgezeichnet und ausgewertet werden können. Anderenfalls würde der Nutzen für eine wirksame Strafverfolgung entfallen.

Es ist ein Armutszeugnis, dass im Fall des versuchten Bombenanschlags in Bonn die einzig verwertbaren Bilder aus den Kameras eines Schnellrestaurants stammen. Bundespolizei und Bahn müssen nun umgehend alle Überwachungskonzepte für deutsche Bahnhöfe gewissenhaft auf bestehende Lücken überprüfen und eine flächendeckende Aufzeichnung schnellstmöglich sicherstellen."

Hintergrund:

Von sechs installierten Überwachungskameras am Bonner Hauptbahnhof wurden keine Videobilder des versuchten Terroranschlags aufgezeichnet. Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich hat als Konsequenz eine Ausweitung der Videoüberwachung gefordert.

Pressekontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23
www.csu-landesgruppe.de

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/9535/2384472/csu_landesgruppe/mail

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Berlin (ots) - Nach dem versuchten Bombenanschlag am Bonner Hauptbahnhof sind Lücken bei der Videoüberwachung des Bahnhofs deutlich geworden.

Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

"Die Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen ist ein anerkanntes und effektives Mittel, um sowohl Straftaten zu verhüten als auch die Verfolgung von begangenen Taten zu erleichtern. Insbesondere zur Terrorbekämpfung ist die Videoüberwachung unverzichtbar.

Öffentliche Bereiche mit starkem Publikumsverkehr, wie beispielsweise Bahnhöfe, sollten daher möglichst vollständig überwacht werden. Hierzu gehört es auch, dass die Videoaufnahmen zumindest kurzfristig aufgezeichnet und ausgewertet werden können. Anderenfalls würde der Nutzen für eine wirksame Strafverfolgung entfallen.

Es ist ein Armutszeugnis, dass im Fall des versuchten Bombenanschlags in Bonn die einzig verwertbaren Bilder aus den Kameras eines Schnellrestaurants stammen. Bundespolizei und Bahn müssen nun umgehend alle Überwachungskonzepte für deutsche Bahnhöfe gewissenhaft auf bestehende Lücken überprüfen und eine flächendeckende Aufzeichnung schnellstmöglich sicherstellen."

Hintergrund:

Von sechs installierten Überwachungskameras am Bonner Hauptbahnhof wurden keine Videobilder des versuchten Terroranschlags aufgezeichnet. Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich hat als Konsequenz eine Ausweitung der Videoüberwachung gefordert.

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