Kölner Stadt-Anzeiger: Union: Polizisten im Streikfall an Airports einsetzen!
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Bayern News


Köln (ots) - Die Forderung des Kölner Flughafenchefs Michael Garvens, die Bundespolizei müsse im Falle eines Streiks des privaten Sicherheitspersonals dessen Aufgaben mit übernehmen, ist auf unterschiedliche Reaktionen gestoßen.

"Ich halte es für denkbar, dass die Bundespolizei diese Aufgabe im Streikfall freiwillig mit übernimmt - wenn sie denn schon dort ist", sagte der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Montag-Ausgabe).

"So ließe sich das Problem lösen."

In Regierungskreisen wurde hingegen auf Artikel 9 des Grundgesetzes verwiesen, der den Staat im Falle von Tarifauseinandersetzungen zur Neutralität zwinge. Demzufolge dürften Beamte nicht als Streikbrecher eingesetzt werden.

Der Sprecher der Bundespolizei, Ivo Priebe, äußerte sich ähnlich. "An den Flughäfen, an denen Passagiere und ihr Gepäck im Auftrag der Bundespolizei kontrolliert werden, werden überwiegend Beschäftigte privater Sicherheitsdienstleister eingesetzt", erklärte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger".

"Zwischen diesen Beschäftigten und der Bundespolizei bestehen keine Arbeitsverhältnisse. In Angelegenheiten des Arbeitskampfes ist die Bundespolizei zur Neutralität verpflichtet."

Pressekontakt:

Kölner Stadt-Anzeiger
Produktion
Telefon: 0221 224 3157

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/66749/2405123/koelner_stadt_anzeiger/mail

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Köln (ots) - Die Forderung des Kölner Flughafenchefs Michael Garvens, die Bundespolizei müsse im Falle eines Streiks des privaten Sicherheitspersonals dessen Aufgaben mit übernehmen, ist auf unterschiedliche Reaktionen gestoßen.

"Ich halte es für denkbar, dass die Bundespolizei diese Aufgabe im Streikfall freiwillig mit übernimmt - wenn sie denn schon dort ist", sagte der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Montag-Ausgabe).

"So ließe sich das Problem lösen."

In Regierungskreisen wurde hingegen auf Artikel 9 des Grundgesetzes verwiesen, der den Staat im Falle von Tarifauseinandersetzungen zur Neutralität zwinge. Demzufolge dürften Beamte nicht als Streikbrecher eingesetzt werden.

Der Sprecher der Bundespolizei, Ivo Priebe, äußerte sich ähnlich. "An den Flughäfen, an denen Passagiere und ihr Gepäck im Auftrag der Bundespolizei kontrolliert werden, werden überwiegend Beschäftigte privater Sicherheitsdienstleister eingesetzt", erklärte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger".

"Zwischen diesen Beschäftigten und der Bundespolizei bestehen keine Arbeitsverhältnisse. In Angelegenheiten des Arbeitskampfes ist die Bundespolizei zur Neutralität verpflichtet."

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