Straubinger: Großer Schritt im Kampf gegen den Krebs!
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Bayern News


Berlin (ots) - Heute wird im Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister beraten.

Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:

"Krebs ist eine schwerwiegende Erkrankung. Immer mehr Menschen sind davon betroffen.

Dank großer Fortschritte bei Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge haben sich die Überlebenschancen und die Lebensqualität krebskranker Menschen in Deutschland in den letzten Jahrzehnten erheblich verbessert.

Dennoch stehen wir vor wachsenden Herausforderungen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf knüpfen wir an den Nationalen Krebsplan an, den das Bundesministerium für Gesundheit im Jahr 2008 gemeinsam mit der Deutschen Krebsgesellschaft, der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren ins Leben gerufen hat.

Wir bringen damit wegweisende strukturelle Maßnahmen zur Verbesserung der Krebsfrüherkennung und der Qualität und Effizienz in der onkologischen Versorgung auf den Weg.

Daneben verbessern wir mit dem flächendeckenden Ausbau klinischer Krebsregister die Qualität der Krebsbehandlung. Mit dem Gesetzespaket leisten wir einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen den Krebs.

Im Gesetzgebungsverfahren haben wir eine Reihe von weiteren Änderungen umgesetzt.

m Zentrum dieser Änderungen steht die Regelung zu den sogenannten Chefarzt-Boni: Wir stellen sicher, dass nur noch medizinisch notwendige Leistungen in Kliniken erbracht werden.

Rein finanzielle Anreize für leitende Ärzte zur Steigerung von Leistungen in Krankenhäusern sollen künftig ausgeschlossen oder müssen bei Nichteinhaltung transparent gemacht werden.

Für uns gilt: Wirtschaftliche Anreize zum Beispiel für die Durchführung bestimmter Operationen dürfen die Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen nicht beeinflussen."

Pressekontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23
www.csu-landesgruppe.de

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/9535/2407810/csu_landesgruppe/mail

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Berlin (ots) - Heute wird im Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister beraten.

Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:

"Krebs ist eine schwerwiegende Erkrankung. Immer mehr Menschen sind davon betroffen.

Dank großer Fortschritte bei Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge haben sich die Überlebenschancen und die Lebensqualität krebskranker Menschen in Deutschland in den letzten Jahrzehnten erheblich verbessert.

Dennoch stehen wir vor wachsenden Herausforderungen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf knüpfen wir an den Nationalen Krebsplan an, den das Bundesministerium für Gesundheit im Jahr 2008 gemeinsam mit der Deutschen Krebsgesellschaft, der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren ins Leben gerufen hat.

Wir bringen damit wegweisende strukturelle Maßnahmen zur Verbesserung der Krebsfrüherkennung und der Qualität und Effizienz in der onkologischen Versorgung auf den Weg.

Daneben verbessern wir mit dem flächendeckenden Ausbau klinischer Krebsregister die Qualität der Krebsbehandlung. Mit dem Gesetzespaket leisten wir einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen den Krebs.

Im Gesetzgebungsverfahren haben wir eine Reihe von weiteren Änderungen umgesetzt.

m Zentrum dieser Änderungen steht die Regelung zu den sogenannten Chefarzt-Boni: Wir stellen sicher, dass nur noch medizinisch notwendige Leistungen in Kliniken erbracht werden.

Rein finanzielle Anreize für leitende Ärzte zur Steigerung von Leistungen in Krankenhäusern sollen künftig ausgeschlossen oder müssen bei Nichteinhaltung transparent gemacht werden.

Für uns gilt: Wirtschaftliche Anreize zum Beispiel für die Durchführung bestimmter Operationen dürfen die Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen nicht beeinflussen."

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