Straubinger: Schutz des ungeborenen Lebens hat oberste Priorität!
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Bayern News


Berlin (ots) - Heute hat das Bundeskabinett die Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik in der Fassung beschlossen, die sich aus dem Beschluss des Bundesrates vom 1. Februar 2013 ergibt.

Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:

"Für die CSU hat der Schutz des ungeborenen Lebens oberste Priorität. Das Regel-Ausnahme-Prinzip des Embryonenschutzgesetzes darf nicht aufgeweicht werden.

Danach ist die Präimplantationsdiagnostik (PID) grundsätzlich verboten und strafbewehrt, sie ist nur ausnahmsweise und in engen Grenzen zugelassen

Eine Umkehrung dieses Regel-Ausnahme-Prinzips durch die Hintertür, wie sie Kritiker in der ursprünglichen PID-Verordnung gesehen haben, darf es nicht geben.

Vor diesem Hintergrund begrüße ich es ausdrücklich, dass die Bundesregierung die Änderungen des Bundesrates aufgegriffen und heute eine geänderte PID-Verordnung beschlossen hat.

Danach wird die Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der PID an hohe inhaltliche, sachliche und personale Anforderungen gestellt.

Die Entscheidung über eine Zulassung ist in das Ermessen der zuständigen Behörden der Länder gestellt, die sich auch an dem jeweiligen Bedarf orientieren können. Auf diese Weise kann eine Konzentration auf einige wenige Zentren erreicht werden.

Das dient der Qualitätssicherung. Außerdem wird in der PID-Verordnung ausdrücklich geregelt, dass der Prüfumfang der Ethikkommissionen neben den in erster Linie maßgeblichen medizinischen Kriterien auch psychische, soziale und ethische Gesichtspunkte umfasst.

Denn gerade die Bewertung, ob eine genetische Krankheit schwerwiegend ist, ergibt sich selten aus der medizinischen Diagnose allein."

Pressekontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23
www.csu-landesgruppe.de

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/9535/2418945/csu_landesgruppe/mail

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Berlin (ots) - Heute hat das Bundeskabinett die Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik in der Fassung beschlossen, die sich aus dem Beschluss des Bundesrates vom 1. Februar 2013 ergibt.

Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:

"Für die CSU hat der Schutz des ungeborenen Lebens oberste Priorität. Das Regel-Ausnahme-Prinzip des Embryonenschutzgesetzes darf nicht aufgeweicht werden.

Danach ist die Präimplantationsdiagnostik (PID) grundsätzlich verboten und strafbewehrt, sie ist nur ausnahmsweise und in engen Grenzen zugelassen

Eine Umkehrung dieses Regel-Ausnahme-Prinzips durch die Hintertür, wie sie Kritiker in der ursprünglichen PID-Verordnung gesehen haben, darf es nicht geben.

Vor diesem Hintergrund begrüße ich es ausdrücklich, dass die Bundesregierung die Änderungen des Bundesrates aufgegriffen und heute eine geänderte PID-Verordnung beschlossen hat.

Danach wird die Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der PID an hohe inhaltliche, sachliche und personale Anforderungen gestellt.

Die Entscheidung über eine Zulassung ist in das Ermessen der zuständigen Behörden der Länder gestellt, die sich auch an dem jeweiligen Bedarf orientieren können. Auf diese Weise kann eine Konzentration auf einige wenige Zentren erreicht werden.

Das dient der Qualitätssicherung. Außerdem wird in der PID-Verordnung ausdrücklich geregelt, dass der Prüfumfang der Ethikkommissionen neben den in erster Linie maßgeblichen medizinischen Kriterien auch psychische, soziale und ethische Gesichtspunkte umfasst.

Denn gerade die Bewertung, ob eine genetische Krankheit schwerwiegend ist, ergibt sich selten aus der medizinischen Diagnose allein."

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