Straubinger: Beitragsschuldner vor Überforderung schützen!
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Bayern News


Berlin (ots) - Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung beschlossen.

Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:

"Jeder in Deutschland soll die notwendigen medizinischen Leistungen erhalten. Niemand soll allein durch Krankheit in Not geraten. Dazu haben wir im Jahr 2007 allen Personen ohne Krankenversicherungsschutz, die in Deutschland leben, einen Zugang zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung eröffnet.

Mit dieser Pflicht zur Versicherung ist gleichzeitig verbunden, dass der Ausschluss oder die Kündigung der Krankenversicherung bei Nichtentrichtung der Beträge nicht mehr möglich ist. Versicherungspflicht bedeutet auch Beitragspflicht.

Aber nicht jeder kann seine Beiträge zahlen. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Betroffenen vor Überforderungen zu schützen und sie in die Lage zu versetzen, ihrer Beitragspflicht nachzukommen. Ich begrüße ausdrücklich die heutige Entscheidung des Bundeskabinetts.

Konkret sieht der Gesetzentwurf eine Senkung der Säumniszuschläge für Beitragsschuldner in der gesetzlichen Krankenversicherung von heute fünf Prozent auf einen Prozent des rückständigen Betrags für jeden angefangenen Monat der Säumnis vor.

Im Bereich der privaten Krankenversicherung wird ein Notlagentarif eingeführt. Für alle Versicherten im Notlagentarif soll eine einheitliche Prämie kalkuliert werden.

Im Gespräch sind etwa 100 Euro pro Monat. Damit würde das Ausmaß möglicher weiter anfallender Beitragsschulden erheblich begrenzt. Ich hoffe auf eine breite unterstützung des Vorhabens und auf zügige parlamentarische Beratungen, damit die Betroffenen so schnell wie möglich von den Erleichterungen profitieren."

Pressekontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23
www.csu-landesgruppe.de

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/9535/2447904/csu_landesgruppe/mail

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Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:

"Jeder in Deutschland soll die notwendigen medizinischen Leistungen erhalten. Niemand soll allein durch Krankheit in Not geraten. Dazu haben wir im Jahr 2007 allen Personen ohne Krankenversicherungsschutz, die in Deutschland leben, einen Zugang zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung eröffnet.

Mit dieser Pflicht zur Versicherung ist gleichzeitig verbunden, dass der Ausschluss oder die Kündigung der Krankenversicherung bei Nichtentrichtung der Beträge nicht mehr möglich ist. Versicherungspflicht bedeutet auch Beitragspflicht.

Aber nicht jeder kann seine Beiträge zahlen. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Betroffenen vor Überforderungen zu schützen und sie in die Lage zu versetzen, ihrer Beitragspflicht nachzukommen. Ich begrüße ausdrücklich die heutige Entscheidung des Bundeskabinetts.

Konkret sieht der Gesetzentwurf eine Senkung der Säumniszuschläge für Beitragsschuldner in der gesetzlichen Krankenversicherung von heute fünf Prozent auf einen Prozent des rückständigen Betrags für jeden angefangenen Monat der Säumnis vor.

Im Bereich der privaten Krankenversicherung wird ein Notlagentarif eingeführt. Für alle Versicherten im Notlagentarif soll eine einheitliche Prämie kalkuliert werden.

Im Gespräch sind etwa 100 Euro pro Monat. Damit würde das Ausmaß möglicher weiter anfallender Beitragsschulden erheblich begrenzt. Ich hoffe auf eine breite unterstützung des Vorhabens und auf zügige parlamentarische Beratungen, damit die Betroffenen so schnell wie möglich von den Erleichterungen profitieren."

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