Neue OZ: Kommentar zu Urteile / Innere Sicherheit / Antiterrordatei - Erfolg des freien Bürgers!
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Bayern News


Osnabrück (ots) - Wenn nach einem Urteil des Verfassungsgerichts der konservative Innenminister (Dr. Hans-Peter Friedrich, CSU) und die liberale Justizministerin zufrieden sind, muss es sich um einen bemerkenswerten höchstrichterlichen Spruch handeln.

In der Tat: Vom verfassungsrechtlichen Grundsatz stimmt der Erste Senat der Antiterrordatei zu - fordert aber weitereichende Nachbesserungen. Das heißt, das Gericht tariert das sensible Verhältnis von Sicherheit und Freiheit klug aus.

Die Datensammlung, auf die Polizei und Geheimdienste zugreifen, ist ein Instrument zur Gefahrenabwehr nach dem 11. September 2001.

Seit dem Anschlag von Boston steht sie wieder hell erleuchtet im Rampenlicht des öffentlichen Interesses.

Die prall gefüllte Datei scheint sich bewährt zu haben: Nicht immer war das Land auf den glücklichen Umstand angewiesen, dass Fanatiker ihre Sprengsätze falsch konstruierten. Doch für die Maßstäbe eines Rechtsstaates eröffnet die Datei den Sicherheitsorganen zu große Befugnisse.
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Osnabrück (ots) - Wenn nach einem Urteil des Verfassungsgerichts der konservative Innenminister (Dr. Hans-Peter Friedrich, CSU) und die liberale Justizministerin zufrieden sind, muss es sich um einen bemerkenswerten höchstrichterlichen Spruch handeln.

In der Tat: Vom verfassungsrechtlichen Grundsatz stimmt der Erste Senat der Antiterrordatei zu - fordert aber weitereichende Nachbesserungen. Das heißt, das Gericht tariert das sensible Verhältnis von Sicherheit und Freiheit klug aus.

Die Datensammlung, auf die Polizei und Geheimdienste zugreifen, ist ein Instrument zur Gefahrenabwehr nach dem 11. September 2001.

Seit dem Anschlag von Boston steht sie wieder hell erleuchtet im Rampenlicht des öffentlichen Interesses.

Die prall gefüllte Datei scheint sich bewährt zu haben: Nicht immer war das Land auf den glücklichen Umstand angewiesen, dass Fanatiker ihre Sprengsätze falsch konstruierten. Doch für die Maßstäbe eines Rechtsstaates eröffnet die Datei den Sicherheitsorganen zu große Befugnisse.
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